Der Kauf einer Wohnung kostet in der Regel einen sechsstelligen Betrag: Solche Summe haben wenige Menschen angespart auf laufenden Konten. Möchtest du dein Ziel von einer eigenen Wohnung trotzdem zeitnah verwirklichen, kannst du die Immobilie finanzieren. Eine Wohnungsfinanzierung ist ein langfristig angelegter Immobilienkredit, mit dem sich der Kauf einer Wohnung finanzieren lässt. Klassischerweise ist eine Wohnungsfinanzierung als Annuitätendarlehen strukturiert, welches monatlich über einen festgelegten Zeitraum mit Zinsbindung mit einer konstanten Kreditrate zurückgeführt wird.
Diese Darlehensart zeichnet sich durch ihre Planbarkeit aus. Bevor du eine Immobilienfinanzierung für deinen Wohnungskauf abschließt, solltest du diese Begriffe kennen:
- Rate: Sie umfasst einen Zinsanteil und einen Tilgungsanteil und ist monatlich zu zahlen.
- Zins: Der Sollzins entspricht der Gebühr für den Immobilienkredit - ohne etwaige Zusatzkosten. Letztere sind im Effektivzins enthalten.
- Zinsbindung: Für diese Zeitspanne bleibt der Zinssatz unverändert.
- Tilgung: Über sie führst du deine Finanzierung zurück.
- Restschuld: Damit ist der Kreditbetrag gemeint, der nach Ablauf der Sollzinsbindung verbleibt. Die Restschuld tilgst du mithilfe einer Anschlussfinanzierung.
Wohnung finanzieren: Wann lohnt es sich?
Wer mietfrei wohnen möchte, für den kann ein Wohnungskauf sinnvoll sein. So sind Eigenheimbesitzende von der weiteren Mietentwicklung unabhängig. Darüber hinaus stellt eine eigene Wohnung eine Kapitalanlage dar, die du über die monatlichen Tilgungen de facto besparst. Dagegen ist eine Mietzahlung lediglich eine Nutzungsgebühr ohne Sparanteil. Als Eigentümer/-in hast du überdies mehr Gestaltungsfreiheiten als Mietende, bspw. wenn es um den Einbau eines neuen Badezimmers geht.
Besonderheiten: Was muss ich bei einer Wohnungsfinanzierung beachten?
Die Finanzierung eines Wohnungskaufs unterscheidet sich von anderen Immobilienfinanzierungen in mehreren Punkten:
- Unterlagen: Für einen Wohnungskauf sind wesentlich mehr Dokumente einzureichen. Denn die Wohneinheit ist lediglich ein Teil des gesamten Hauses. Damit die Bank den für das Darlehen erforderlichen Beleihungswert der Wohnung bestimmen kann, benötigt sie insbesondere:
- Bauunterlagen
- Aufteilungsplan
- Teilungserklärung
- Gemeinschaftsordnung
- Protokolle der Eigentümerversammlungen
- Wohngeldabrechnungen
- Anschaffungskosten: Sie sind für gewöhnlich geringer als bei einem Hauskauf. Schließlich haben Wohnungen meist kein eigenes Grundstück und etwas weniger Wohnraum.
- Eigentümergemeinschaft: Wohnungskaufende treten einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) bei. Daraus ergeben sich bestimmte Rechte und Pflichten, wie bspw. die Nutzung des Gemeinschaftseigentums und das Zahlen von Hausgeld.
- Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung: In der Teilungserklärung steht, was zu deinem persönlichen Eigentum (Sondereigentum) gehört. Die Gemeinschaftsordnung regelt die Rechte und Pflichten zwischen den Wohnungseigentümerinnen bzw. Wohnungseigentümern.