Immobilienkäufer und Häuslebauer können unterschiedliche Förderprogramme in Anspruch nehmen, die sie bei der Baufinanzierung unterstützen. Diese werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) angeboten, andere Förderungen halten der Bund oder die Bundesländer bereit. Die KfW übernimmt bei einer Förderung nicht den gesamten Baukredit, Immobilienkäufer sind weiterhin auf eine Baufinanzierung angewiesen. Vielmehr handelt es sich um einen zusätzlichen Bestandteil der Immobilienfinanzierung, den jeder Kreditinteressierte in Erwägung ziehen und prüfen sollte.
Die meisten KfW-Kredite können von allen Privatpersonen beantragt werden, Alter oder Familienstand spielen keine Rolle. Unterstützt werden verschiedene Vorhaben: Der Kauf oder Neubau werden mit einem Höchstbetrag von 100.000 Euro gefördert. Darüber hinaus werden andere Maßnahmen wie etwa das energieeffiziente Sanieren oder ein altersgerechter Umbau einer Immobilie mit einem Zuschuss von 60.000 Euro unterstützt.
Günstige Zinsen bei KfW-Krediten
Im Grunde funktioniert ein KfW-Kredit nicht viel anders als ein klassisches Annuitätendarlehen. Es gibt einen festen Zins, der während der gesamten Sollzinsbindung gilt. Das KfW-Darlehen wird monatlich mit einer festen Rate getilgt. Auf einige Besonderheiten möchten die Experten von Baufi24 Sie dennoch hinweisen.
Der größte Vorteil von KfW-Darlehen sind die günstigen Zinsen. Da es sich bei KfW-Darlehen um Förderungen handelt, können Immobilienkäufer und Häuslebauer davon ausgehen, dass die Zinsen der KfW die Zinsen eines gängigen Annuitätendarlehen unterbieten. Da sich das allgemeine Niveau der Hypothekenzinsen derzeit allerdings auf einem historischen Tief befindet, kann es zu vereinzelten Ausnahmen kommen. Hauptsächlich dann, wenn der Immobilieninteressierte viel Eigenkapital und eine sehr gute Bonität mitbringt. Ob sich eine Förderung durch die KfW in diesem Fall lohnt, ist idealerweise durch einen qualifizierten Finanzierungsberater zu prüfen.
Ein weiterer Unterschied gegenüber klassischen Annuitätendarlehen findet sich bei der Sollzinsbindung. Zu beachten ist, dass einzig Sollzinsbindungen von 5 oder 10 Jahren gewählt werden können, während bei gängigen Annuitätendarlehen Zinsbindungen von bis zu 30 Jahren zur Verfügung stehen.
Weitere Besonderheit: tilgungsfreie Anlaufjahre
Neben den günstigen KfW-Zinsen sind die tilgungsfreien Anlaufjahre ein weiteres Charakteristikum von KfW-Krediten. Das Ziel ist, Darlehensnehmer vor allem in der Anfangszeit der Immobilienfinanzierung finanziell zu entlasten. In den ersten 1 bis 5 Jahren kann die Tilgung des KfW-Darlehens ausgesetzt werden und so in der Zeit direkt nach dem Erwerb der Immobilie Budget freigemacht werden, die Immobilienkäufer beispielweise für Renovierungen oder Anschaffungen benötigen.
Nach der tilgungsfreien Zeit steigt die monatliche Rate um den Tilgungsbetrag an. Darauf sollten Darlehnsnehmer von vornherein vorbereitet sein, um von den Anstieg nicht überrascht zu werden.
tzer in Ruhe den Baumaßnahmen widmen oder den Umzug vorbereiten. Falls alles nach Plan verläuft, erinnert außer den monatlichen Raten nichts an den aufgenommenen Kredit. Wie lange diese Phase der Entspannung währt, hängt von der Sollzinsbindung ab, die der Darlehensnehmer mit der Bank für die Erstfinanzierung vereinbart hat. Der Zeit also, in der Zinsen und andere Konditionen unveränderlich bleiben. In den meisten Fällen sind das 5 bis 25 Jahre, je nach individuellem Aufbau des Darlehens.
Verfällt die Zinsbindung der Erstfinanzierung nach diesem Zeitraum, ist der Kredit in den meisten Fällen jedoch noch nicht abbezahlt. Ganz im Gegenteil fällt die Restschuld meist noch recht hoch aus.
Ein Beispiel: Bei einem Darlehensbetrag von 200.000 Euro, einem jährlichen Sollzins von 2 Prozent, einem Tilgungssatz von ebenfalls 2 Prozent und einer Sollzinsbindung von 15 Jahren beträgt die Restschuld am Ende der Zinsbindung noch immer etwa 130.000 Euro!
Um diese Restschuld zu tilgen, sind Hausbesitzer nach Ablauf der Sollzinsbindung des ersten Darlehens auf einen neuen Kredit angewiesen - die sogenannte Anschlussfinanzierung