Der Käufer der Immobilie trägt in der Regel den deutlich höheren Anteil der Notargebühren. Sämtliche Kosten für den Vertrag und seine Durchführung bezahlt üblicherweise der Käufer. Die genaue Aufteilung der Notarkosten zwischen Käufer und Verkäufer wird meist in einem gesonderten Vertrag festgehalten. Unabhängig von dieser internen Vereinbarung haften allerdings beide Parteien gegenüber dem Notar. Sollte folglich der Käufer die Kosten nicht tragen können, kann der Notar die Gebühr alternativ vom Verkäufer einfordern.
Meist zahlt der Verkäufer des Hauses oder der Wohnung lediglich jene Kosten, die anfallen, um spezielle Änderungen im Grundbuch vorzunehmen. Dazu zählt die Löschung eines Wohnrechts oder eines Nießbrauchrechts.
Wie lassen sich Notarkosten einsparen?
Ein Notaranderkonto können Sie einrichten, müssen es aber nicht. Verzichten Sie auf diese zusätzliche Absicherung, fällt die Rechnung des Notars etwas niedriger aus.
Wer beim Hauskauf an den Nebenkosten sparen möchte, kann zunächst nur das Grundstück finanzieren und später ein Haus darauf bauen. Dann ist der Preis der Immobilie entsprechend niedriger und es fallen weniger hohe Notargebühren an. Der spätere Bau des Hauses gilt nicht als Immobiliengeschäft und unterliegt somit nicht dem Zuständigkeitsbereich des Notars.
Sofern Sie auch mobile Einrichtungen wie eine Küche oder eine Markise kaufen, kann ein realistischer Kaufpreis dafür in den Kaufvertrag aufgenommen werden. Beziehen sich Kosten prozentual auf den Kaufpreis der Immobilie, wird der Kaufpreis für beispielsweise die gebrauchte Küche abgezogen. Auf diese Weise lassen sich legal die Kaufnebenkosten senken.
Wann werden die Kosten für den Notar fällig?
Sobald der Kaufvertrag rechtsgültig von beiden Parteien unterschrieben wurde, kann der Notar seine Dienstleistung in Rechnung stellen. Meist verschickt er die Rechnung zusammen mit der beglaubigten Kopie des beurkundeten Kaufvertrages. Diese Rechnung müssen Sie kurzfristig begleichen, eine Ratenzahlung oder Stundung wird im Regelfall nicht angeboten. Daher ist es wichtig, die Kosten für den Notar in die Finanzierung einzuplanen und bereitzuhalten.
Eine Beispielrechnung zu den Notarkosten des Käufers
Das folgende Beispiel zeigt die möglichen Kosten, die bei der Immobilienfinanzierung für den Notar aufseiten des Käufers anfallen. Wir nehmen dazu einen Kaufpreis von 300.000 Euro an.
- Darauf entfällt die doppelte Gebühr für den Entwurf des Kaufvertrages sowie die Beurkundung des Vertrages inklusive der rechtlichen Beratung. Das entspricht Kosten von 1210 Euro.
- Des Weiteren stellt der Notar eine halbe Gebühr für die Einholung und den Entwurf der Genehmigungen und Löschungsbewilligungen in Rechnung. Diese Position kommt auf 303 Euro.
- Außerdem fallen Kosten für die Überwachung der Zahlung des Kaufpreises sowie der Umschreibung des Eigentums statt. Hier fällt wieder eine halbe Gebühr an, was sich auf weitere 303 Euro beläuft.
Die drei genannten Positionen verursachen Kosten in Höhe von 1816 Euro. Abschließend stellt der Notar seine Auslagen in Rechnung, beispielsweise zur Einholung des Grundbuchauszugs sowie Portokosten und eine Dokumentenpauschale.
Unser Baufinanzierungsrechner kann helfen, einen ersten Überblick über die anfallenden Nebenkosten inklusive der Gebühren für den Notar zu gewinnen. Exakt lässt sich der Betrag vorab nicht berechnen, da die Höhe der Notargebühren vom Einzelfall abhängt. Wer ein Notaranderkonto wünscht, das der Notar führt, zahlt höhere Gebühren an ihn, als Käufer, die den Betrag direkt an den Verkäufer überweisen.
Bei einer Zwangsversteigerung liegt ein berechtigtes Sicherungsinteresse vor, um ein Notaranderkonto zu rechtfertigen. In allen anderen Fällen ist es nicht zwingend nötig. Letztlich hängt die Entscheidung darüber vom Vertrauensverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer ab.