Das Thema Hauskauf und Notarkosten ist für Käufer und Käuferinnen einer Immobilie immer relevant. Wenn du ein Haus oder eine Eigentumswohnung erwirbst, muss der Kaufvertrag notariell beurkundet werden. Da Notare und Notarinnen für ihre Leistungen ein Entgelt in Rechnung stellen, fallen Notarkosten beim Immobilienkauf an. Das gilt ebenso für die Notarkosten beim Grundstückskauf.
Warum ist ein Notar beim Hauskauf so wichtig?
Hierzulande ist es per Gesetz verpflichtend, dass Notare und Notarinnen eine Mitwirkung beim Hauskauf haben. Grundlage ist vor allem der Paragraph 311b BGB. Dieser besagt, dass der Kaufvertrag für ein Grundstück bzw. eine Immobilie notariell beurkundet werden muss. Die Intention ist, dass beide Parteien möglichst vor falschen Entscheidungen oder einer fehlerhaften Einschätzung geschützt werden.
In erster Linie dient es dem Schutz der Kaufenden und Verkaufenden, dass notariell arbeitende Personen in das Rechtsgeschäft involviert sind. Grundsätzlich sind Notare und Notarinnen dazu verpflichtet, beide Parteien objektiv im Hinblick auf deren Rechte und Pflichten aufzuklären. Darüber hinaus werden durch das Notariat Änderungen im Grundbuch veranlasst.
Zusammenfassend sind notariell tätige Personen aus folgenden Gründen beim Hauskauf wichtig:
- Schutz der Parteien vor falschen Entscheidungen
- Schutz vor Betrug
- Aufklärung beider Parteien über Rechte und Pflichten
- Neutrales und unabhängiges Verhalten der Notare und Notarinnen
Wo sind die Notarkosten gesetzlich geregelt?
Über die Höhe der Notarkosten für eine Immobilie oder der Notarkosten für eine Eigentumswohnung dürfen notariell tätige Personen nicht nach eigenem Ermessen entscheiden. Stattdessen gibt es mit dem Gerichts- und Notarkostengesetz eine rechtliche Basis mit entsprechenden Vorgaben. Diese finden sich vor allem im §17 Absatz 1 Satz 1 BnotO.