Es gibt mehrere Fälle, in denen du deinen Baukredit vorzeitig ablösen kannst, ohne die Zustimmung der Bank einholen zu müssen.
- Wann ist es möglich?
- Wie ist es möglich?
- Welche Kosten fallen an?
Mehr zur Kündigung der Baufinanzierung erfährst du in den folgenden Abschnitten.
Baufinanzierung während der Sollzinsbindung kündigen
Ohne einen wichtigen Grund ist es nicht möglich, den Immobilienkredit während der Sollzinsbindung zu kündigen. Es gibt zwar wenige Ausnahmen, aber in der Regel muss der Kreditgebende zustimmen, wenn du die Baufinanzierung vorzeitig ablösen möchtest. Das gilt für alle Formen des Immobilienkredites, wie zum Beispiel für das Annuitätendarlehen sowie ein Tilgungsdarlehen.
Falls die Bank zustimmt und du deinen Baukredit vorzeitig ablösen darfst, berechnen die Kreditgebenden in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung. Deren Höhe wird seitens der Bank individuell ermittelt, sodass es sich um einen größeren Kostenfaktor handeln kann. Grundsätzlich hast du in folgenden Situationen die Möglichkeit, die Baufinanzierung während der Sollzinsbindung zu kündigen:
- Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB, falls der Kredit schon zehn Jahre läuft
- Berechtigtes Interesse, zum Beispiel geplanter Verkauf der Immobilie
- Bank stimmt der vorzeitigen Kündigung des Darlehens zu