Ein Kaufvertrag für eine Eigentumswohnung oder ein Haus enthält alle wesentlichen Informationen, die für einen Erwerb notwendig sind. Zu den essenziellen Vertragsbestandteilen zählen:
- persönliche Angaben der Kaufenden und Verkaufenden: Name, Geburtsdatum, Adresse
- präzise Bezeichnung des Objekts
- Zustand und Ausstattung der Immobilie
- Grundbucherklärungen: etwa zu Grundpfand- und Wohnungsrechten
- Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
- Kaufpreis und Aufteilung der Nebenkosten
- Zahlungskonditionen bzw. -fristen: Dazu informiert auch das Notariat.
- geplanter Zeitpunkt der Schlüsselübergabe
- zusätzliche Vereinbarungen
- bei Bedarf Finanzierungsvollmacht: Erlaubt es Kaufenden, die Immobilie mit einem Grundpfandrecht zu belasten.
Das gilt es beim Kaufvertrag für eine Wohnung zu beachten
Bei einem Wohnungskauf ist es wichtig, dass die Instandhaltungsrücklage im Vertrag separat ausgewiesen ist. Wie der Name sagt, dient die Rücklage dazu, am Haus notwendige Reparaturen zu finanzieren. Ferner wirst du mit Unterzeichnung des Kaufvertrags für die Wohnung Mitglied einer Eigentümergemeinschaft. Das spiegelt auch der Vertrag wider. Er umfasst üblicherweise diese zusätzlichen Informationen:
- Wohnungsnummer
- Wohnungsgröße und -lage
- Alle Räume, die Teil deines Sondereigentums sind, ebenso Kelleranteile oder Stellplätze
- Gemeinschaftseigentum
- Gemeinschaftsordnung
- Sondernutzungsrechte
- derzeitige Höhe des Hausgelds
- Instandhaltungsrücklage
- bei Neubauten: Baubeschreibung und Baupläne
Wer eine Wohnung kaufen will, sollte sich mit den oben genannten Dokumenten frühzeitig vertraut machen. Studiere außerdem die Teilungserklärung besonders sorgfältig.
Das gilt es bei einem Grundstückskaufvertrag zu beachten
Neben Informationen, die auch in einem gewöhnlichen Immobilienkaufvertrag stehen, enthält ein Vertrag zum Grundstückskauf unter anderem Angaben hierzu:
- Zustand des Grundstücks: Lässt es sich bereits bebauen oder befinden sich noch alte Gebäude auf dem Anwesen?
- ggf. Erschließungskosten: Wer zahlt die Beiträge, die zur Erschließung des Anwesens nötig sind?
Ehe du einen Grundstückskaufvertrag unterschreibst, ist zu klären, ob es sich bei dem Grundstück um ein erschlossenes Bauland oder lediglich um ein Bauerwartungsland handelt. Ist Letzteres der Fall, muss das Anwesen erst noch erschlossen werden. Dafür sind Erschließungskosten zu zahlen.