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Maklerprovision

Maklerprovision beim Hauskauf oder Wohnungskauf: Wie hoch sind die Kosten für den Makler, wer zahlt wie viel und wann ist die Provision fällig? Kosten nach Bundesländern in der Übersicht

Das Wichtigste in Kürze

Vermittelt ein Makler eine Wohnung oder ein Haus, dann erhebt er dafür eine Gebühr.

Wichtig: Die Maklerprovision ist verhandelbar! In der Regel orientiert sie sich an dem marktüblichen Wert des jeweiligen Bundeslands, in dem sich die Immobilie befindet.

Hat der Hauskäufer nicht selbst einen Makler beauftragt, muss er höchstens die Hälfte der Provision übernehmen.

Abgesehen von der Gebühr für den Makler werden auch Kosten für die Grundbucheintragung, den Notar sowie die Grunderwerbsteuer fällig.

In diesem Ratgeber:

Wann fällt Maklerprovision an?

Sind Sie aktuell auf der Suche nach einem schönen Eigenheim in gefragter Lage? Ein passendes Objekt zu finden, kann eine große Herausforderung darstellen. Daher ist es manchmal sinnvoll, einen Fachmann für die Immobilienvermittlung zu beauftragen. Kaufinteressenten schließen dazu einen privatrechtlichen Vertrag ab, den sogenannten Maklervertrag. Über diesen vereinbaren Auftraggeber und Makler die Zahlung einer Provision bei erfolgreicher Vermittlung einer Wohnung oder eines Hauses.

Da erst zu diesem Zeitpunkt eine Courtage fällig wird, müssen Sie bei Abschluss des einfachen Maklervertrags noch kein Geld überweisen. Dafür ist der Makler aber auch nicht verpflichtet, tätig zu werden. Weiterhin sollten Kaufinteressenten berücksichtigen, dass nach Ende eines Maklervertrags immer noch eine Bindung zum Vermittler besteht. Meist gilt diese für ein halbes Jahr.

Wird in dieser Zeit ein Kaufvertrag mit oder ohne Hauskauf Finanzierung unterzeichnet, an dessen Anbahnung der Makler zuvor mitgewirkt hat, so darf er ebenfalls eine Provision verlangen.

Sehr häufig schaltet auch der Hausverkäufer einen professionellen Vermittler ein und unterschreibt hierzu einen entsprechenden Vertrag. Im Falle einer erfolgreichen Veräußerung erhebt der Makler dann ebenfalls eine Gebühr. Informationen zur Höhe und Aufteilung dieser Kosten erhalten Sie im folgenden Abschnitt.

Rechtliches zur Maklerprovision

Ein beauftragter Makler darf nach § 652 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) erst dann eine Rechnung für seine Dienste stellen, wenn durch die Vermittlung ein Immobilienkaufvertrag zustande gekommen ist.

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In diesem Ratgeber:

Wie hoch ist die Maklerprovision und wer übernimmt sie?

Wurde für den Immobilienkauf ein Vermittler beauftragt, erhält dieser eine Maklerprovision. Deren Höhe unterliegt keiner gesetzlichen Regelung – sie ist also grundsätzlich verhandelbar. Allerdings zahlen Hauskäufer beziehungsweise -verkäufer für gewöhnlich einen marktüblichen Wert, der von Bundesland zu Bundesland variiert.

Bundesland Maklerprovision gesamt Anteil Käufer maximal
Baden-Württemberg 7,14 % 3,57 %
Bayern 7,14 % 3,57 %
Berlin 7,14 % 3,57 %
Brandenburg 7,14 % 3,57 %
Bremen 5,95 % 2,98 %
Hamburg 6,25 % 3,12 %
Hessen 5,95 % / 7,14 % 2,98 % / 3,57 %
Mecklenburg-Vorpommern 5,95 % 2,98 %
Niedersachsen Region A 7,14 % 3,57 %
Niedersachsen Region B 4,76-5,95 % 2,38-2,98 %
Nordrhein-Westfalen 7,14 % 3,57 %
Rheinland-Pfalz 7,14 % 3,57 %
Saarland 7,14 % 3,57 %
Sachsen 7,14 % 3,57 %
Sachsen-Anhalt 7,14 % 3,57 %
Schleswig-Holstein 7,14 % 3,57 %
Thüringen 7,14 % 3,57 %
Tipp vom Baufi24 Experten

Bei den Werten in der Tabelle handelt es sich um Richtwerte. Die Maklerprovision ist grundsätzlich verhandelbar. So gibt es beispielsweise Online-Makler, die unabhängig vom Bundesland der Immobilie eine feste Provision von 1,95 Prozent von Käufer und Verkäufer aufrufen.

Die Spanne der Richtwerte für Maklerprovision reicht von knapp 5 bis 7,14 Prozent des Kaufpreises. Berücksichtigen Sie diese Gebühr bei der Planung Ihrer Immobilienfinanzierung.

 

Doch wer hat diese Nebenkosten zu tragen? Der Käufer oder Verkäufer? Diese Frage klärt unter anderem der seit 23.12.2020 geltende § 656c des BGB. Unter der Voraussetzung, dass der Makler zuvor einen Vertrag mit dem Käufer UND dem Verkäufer geschlossen hat, zahlen beide Vertragsparteien die vereinbarte Maklerprovision zu gleichen Teilen.

Bei einer Gebühr von beispielsweise 7,14 Prozent des Kaufpreises würde jeder Vertragspartner davon 3,57 Prozent übernehmen. Kostet die Immobilie etwa 250.000 Euro, beliefe sich die Maklerprovision auf 8.925 Euro – jeweils für Verkäufer und Käufer. Sollte der Makler jedoch für eine Partei unentgeltlich tätig werden, ist die Vermittlung für die andere Partei ebenfalls kostenlos.

Oft kommt es vor, dass lediglich eine Person den Makler beauftragt. Meist ist das der Immobilienbesitzer. Findet der Vermittler einen passenden Käufer, bekommt er dafür die im Maklervertrag festgelegte Courtage vom Vertragspartner. Der Erwerber wiederum muss nach § 656d BGB erst dann einen Anteil zahlen, wenn der Verkäufer mindestens die Hälfte der Maklerprovision beglichen hat.

Folglich steht es dem Auftraggeber auch frei, mehr als 50 Prozent der Gebühr für den Vermittler zu tragen. Normalerweise teilen sich jedoch Käufer und Verkäufer die Kosten gleichmäßig. Diese Regelung stellt einen Vorteil für Hauskäufer dar. Denn im Gegensatz zu früher haben sie nur noch maximal die Hälfte der Maklerprovision zu übernehmen.

Maklerprovision bei fremdgenutzten Immobilien

Das Gesetz zur geteilten Courtage für Makler greift nach § 656b des BGB ausschließlich beim Kauf selbst genutzten Eigentums (für Verbraucher), aber nicht beim Erwerb fremdgenutzter Immobilien.

Zusammengefasst gilt:

  • Wurde der Makler von Käufer und Verkäufer engagiert, zahlen beide jeweils die Hälfte der Provision (Doppelprovision).
  • Beauftragt nur eine Partei einen professionellen Vermittler, zahlt diese mindestens 50 Prozent der Courtage.
  • Erklärt sich der Makler bereit, für eine Vertragspartei kostenlos zu arbeiten, entstehen für den anderen Vertragspartner des Hauskaufs ebenso keinerlei Vermittlungsgebühren.

Wie lassen sich die Kosten für den Makler vermeiden beziehungsweise reduzieren?

Die Maklerprovision kann einen erheblichen Teil der Nebenkosten ausmachen. Deshalb stellen sich Hauskäufer regelmäßig die Frage, ob sie diese Kostenstelle der Baufinanzierung nicht einsparen oder zumindest verringern können.

Wie bereits beschrieben besteht zudem die Option, mit dem Makler zu verhandeln. Möchten Sie ein Haus in einer weniger gefragten Umgebung erwerben, stärkt das Ihre Verhandlungsbasis. Wer jedoch eine begehrte Immobilie kaufen will, sollte sich gut überlegen, ob er um die Maklerprovision feilscht. Denn akzeptiert ein anderer Kaufinteressent die erhobene Gebühr, erhält dieser den Zuschlag für das Objekt und nicht Sie.

Des Weiteren müssen einige Bedingungen erfüllt sein, bevor es dem Makler erlaubt ist, eine Provision einzufordern. So gilt etwa der Anruf eines Kaufinteressenten bezüglich einer Immobilien-Anzeige noch nicht als Beauftragung. Der potenzielle Hauskäufer darf nämlich in diesem Fall erwarten, dass der Vermittler bereits einen Vertrag mit dem Immobilienbesitzer abgeschlossen hat.

Um zu einer rechtskräftigen Vereinbarung zu kommen, muss der Makler ferner gewissenhaft arbeiten und ein Provisionsverlangen kundtun. Dies erfolgt in Form eines schriftlichen Angebots, welches der Häuslebauer erhält. Unterschreibt er diesen Vertrag nicht, entfällt die Courtage beim Hauskauf. Überlegen Sie sich daher genau, ob Sie die Hilfe eines professionellen Immobilienvermittlers wünschen. Schließlich erhöht das die Kosten Ihrer Baufinanzierung.

Doch auch wenn ein gültiger Vertrag zwischen Makler und Käufer existiert, kann es sein, dass dem Vermittler keine Provision zusteht. Folgende Szenarien sind möglich:

  • Gibt der Makler lediglich den Ort des zu erwerbenden Grundstücks preis, nicht jedoch den Verkäufer, dann entfällt der Anspruch auf die Courtage.
  • Umgeht allerdings ein Hauskäufer nach Besichtigung der Immobilie den Makler absichtlich, indem er selbstständig den Namen des Verkäufers in Erfahrung bringt, so hat der Erwerber trotzdem die Maklerprovision zu entrichten.
  • Wird der Kaufvertrag wegen Irrtum oder Arglist erfolgreich angefochten, erhält der Vermittler keine Courtage.
  • Ist der Makler selbst Eigentümer oder Verwalter der offerierten Immobilie, dann darf er ebenfalls keine Maklerprovision berechnen.

Manche künftigen Hauskäufer spielen auch mit dem Gedanken, auf andere Weise die Gebühr für den Makler einzusparen. Die Erfolgschancen dafür stehen eher schlecht. Beispiel: Ein Kaufinteressent nimmt die Leistungen eines Immobilienvermittlers in Anspruch. Der Interessent entscheidet sich nun allerdings nicht selbst zum Kauf, sondern gibt stattdessen die Informationen an seinen Bruder weiter.

Dieser schließt einen Kaufvertrag sowie eine dazu passende Immobilienfinanzierung ab. Folglich hat der Kaufinteressent, der mit dem Vermittler eine Vereinbarung eingegangen ist, die Maklerprovision zu tragen, obwohl er selbst das Objekt weder erworben noch eine Hauskauf Finanzierung aufgenommen hat.

Außerdem gut zu wissen

Dem Immobilienvermittler steht nur dann eine Maklerprovision zu, sofern der Vertrag in Textform geschlossen wurde – zum Beispiel per E-Mail. Haben Sie lediglich mündlich eine Vereinbarung getroffen, sind Sie dem Makler später keine Courtage schuldig.

Welche Nebenkosten trägt der Hauskäufer außer der Maklerprovision?

Wie viel Geld Sie für den Kauf Ihres Eigenheims beziehungsweise Ihre Immobilienfinanzierung benötigen, hängt auch von der Höhe der Erwerbsnebenkosten ab. Abgesehen von der Courtage für den Makler zählen zu den Nebenkosten beim Hauskauf:

  • Notargebühr
  • Grundbuchkosten
  • Grunderwerbsteuer

Da Immobilienkaufverträge notariell beurkundet werden, fallen Notarkosten beim Hauskauf an. Des Weiteren erhebt das Grundbuchamt Gebühren für die Eintragung des neuen Eigentümers sowie einer Grundschuld in das Grundbuch. Zu diesen Kosten kommt noch die Grunderwerbsteuer hinzu. Deren Höhe richtet sich nach dem Bundesland, in dem das Objekt steht.

Die 3 genannten Gebühren sind obligatorisch – das heißt, der Häuslebauer muss sie immer zahlen. Da sich die Nebenkosten als Prozentsatz vom Kaufpreis berechnen, gilt ferner: je teurer das Eigenheim, desto höher fallen sie aus. Kalkulieren Sie bei Ihrem Immobilienkredit am besten rund 10 bis 15 Prozent des Kaufpreises für die Nebenkosten ein.

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