Die Maklerprovision kann einen erheblichen Teil der Nebenkosten ausmachen. Deshalb stellen sich Hauskäufer regelmäßig die Frage, ob sie diese Kostenstelle der Baufinanzierung nicht einsparen oder zumindest verringern können.
Wie bereits beschrieben besteht zudem die Option, mit dem Makler zu verhandeln. Möchten Sie ein Haus in einer weniger gefragten Umgebung erwerben, stärkt das Ihre Verhandlungsbasis. Wer jedoch eine begehrte Immobilie kaufen will, sollte sich gut überlegen, ob er um die Maklerprovision feilscht. Denn akzeptiert ein anderer Kaufinteressent die erhobene Gebühr, erhält dieser den Zuschlag für das Objekt und nicht Sie.
Des Weiteren müssen einige Bedingungen erfüllt sein, bevor es dem Makler erlaubt ist, eine Provision einzufordern. So gilt etwa der Anruf eines Kaufinteressenten bezüglich einer Immobilien-Anzeige noch nicht als Beauftragung. Der potenzielle Hauskäufer darf nämlich in diesem Fall erwarten, dass der Vermittler bereits einen Vertrag mit dem Immobilienbesitzer abgeschlossen hat.
Um zu einer rechtskräftigen Vereinbarung zu kommen, muss der Makler ferner gewissenhaft arbeiten und ein Provisionsverlangen kundtun. Dies erfolgt in Form eines schriftlichen Angebots, welches der Häuslebauer erhält. Unterschreibt er diesen Vertrag nicht, entfällt die Courtage beim Hauskauf. Überlegen Sie sich daher genau, ob Sie die Hilfe eines professionellen Immobilienvermittlers wünschen. Schließlich erhöht das die Kosten Ihrer Baufinanzierung.
Doch auch wenn ein gültiger Vertrag zwischen Makler und Käufer existiert, kann es sein, dass dem Vermittler keine Provision zusteht. Folgende Szenarien sind möglich:
- Gibt der Makler lediglich den Ort des zu erwerbenden Grundstücks preis, nicht jedoch den Verkäufer, dann entfällt der Anspruch auf die Courtage.
- Umgeht allerdings ein Hauskäufer nach Hausbesichtigung den Makler absichtlich, indem er selbstständig den Namen des Verkäufers in Erfahrung bringt, so hat der Erwerber trotzdem die Maklerprovision zu entrichten.
- Wird der Kaufvertrag wegen Irrtum oder Arglist erfolgreich angefochten, erhält der Vermittler keine Courtage.
- Ist der Makler selbst Eigentümer oder Verwalter der offerierten Immobilie, dann darf er ebenfalls keine Maklerprovision berechnen.
Manche künftigen Hauskäufer spielen auch mit dem Gedanken, auf andere Weise die Gebühr für den Makler einzusparen. Die Erfolgschancen dafür stehen eher schlecht. Beispiel: Ein Kaufinteressent nimmt die Leistungen eines Immobilienvermittlers in Anspruch. Der Interessent entscheidet sich nun allerdings nicht selbst zum Kauf, sondern gibt stattdessen die Informationen an seinen Bruder weiter.
Dieser schließt einen Kaufvertrag sowie eine dazu passende Immobilienfinanzierung ab. Folglich hat der Kaufinteressent, der mit dem Vermittler eine Vereinbarung eingegangen ist, die Maklerprovision zu tragen, obwohl er selbst das Objekt weder erworben noch eine Hauskauf Finanzierung aufgenommen hat.