Das Wichtigste vorab: Der Erwerb selbst genutzten Wohneigentums lässt sich nicht steuerlich geltend machen. Neben dem Preis für das bebaute Grundstück können auch nicht die Nebenkosten des Kaufs von der Steuer abgesetzt werden. Wenn Sie ein Eigenheim finanzieren, ist es insofern unter steuerlichen Gesichtspunkten nicht attraktiv. Dennoch gibt es einige Möglichkeiten, beim Kauf selbst genutzten Wohneigentums Steuern zu sparen:
- separater Erwerb von Grundstück und Immobilie
- Umzug aus beruflichen oder privaten Gründen
- Riester-Rente einsetzen
Erwerben Sie eine Immobilie, erhebt das Finanzamt dafür Grunderwerbsteuer. Je nachdem, in welchem Bundesland das Eigenheim steht, fällt ein Steuersatz von mindestens 3,5 und maximal 6,5 Prozent an. Zur Berechnung der Grunderwerbsteuer zieht der Fiskus den gesamten Kaufpreis heran – beim Erwerb umfasst dieser sowohl einen Anteil für das Gebäude wie auch für das Grundstück. Eine entsprechende Aufschlüsselung des Kaufpreises ist dabei meist nicht möglich.
Beim Hausbau ergibt sich hier ein Steuereinsparpotenzial. Denn erwerben Hausbauende das Grundstück separat, lässt sich für dieses ein exakter Kaufpreis ausweisen. In diesem Fall ist lediglich für den erworbenen Baugrund Grunderwerbsteuer zu zahlen. Um von diesem Vorteil zu profitieren, müssen allerdings einige Bedingungen erfüllt sein. So ist es insbesondere notwendig, den Erwerb des Grundstücks vom Bau der Immobilie klar zu trennen. Nur dann lassen sich Steuern beim Hauskauf sparen. Das Baufi24 Team berät Sie dazu und zur passenden Immobilienfinanzierung gerne.
In der Regel zieht ein Hauskauf auch einen Umzug nach sich. Wer etwa wegen einer beruflichen Tätigkeit den Wohnort wechselt, kann die dafür anfallenden Aufwendungen als Werbungskosten steuermindernd angeben. Zu diesen zählen beispielsweise:
- Kosten für Umzugsfirma
- Gebühren für Wohnortanmeldung
- Ummeldung von Pkw
Ziehen Sie hingegen aus privaten Motiven um, erkennt das Finanzamt die Aufwendungen nicht als Werbungskosten an. Allerdings besteht die Option, diese Kosten als „haushaltsnahe Dienstleistungen“ von der Steuer abzusetzen. Dabei vermindern etwa Rechnungen von Umzugsunternehmen oder Reinigungsfirmen die steuerliche Last.
Weitere Chance zum Sparen von Steuern: Bringen Sie das Guthaben Ihrer abgeschlossenen Riester-Rente in die Baufinanzierung ein. Bis zu einem Betrag von 2.100 Euro pro Jahr können Hausbauende die Beitragszahlungen sowie die gewährten Zulagen von der Steuer absetzen.