Förderung Eigentumswohnung
Überblick: Fördermittel beim Kauf einer Eigentumswohnung
Das Wichtigste in Kürze
- Der Neubau oder Kauf einer Eigentumswohnung sowie Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen werden unter bestimmten Voraussetzungen mit staatlichen Förderungen und Zuschüssen unterstützt.
- Die Förderung erfolgt in der Regel auf zwei Arten: Entweder mit einem Förderdarlehen, das in Raten zurückgezahlt wird, oder als einmaliger Zuschuss, der in vielen Fällen nicht erstattet werden muss.
- Sowohl die baulichen Maßnahmen, als auch die persönlichen Voraussetzungen der Antragsstellenden sind entscheidend dafür, ob staatliche Förderungen und Zuschüsse in Anspruch genommen werden können.
So gehen Sie vor
- Mithilfe des Baufi24 Budgetrechners und des Kreditrechners ermitteln Sie Ihre finanziellen Möglichkeiten für eine Immobilienfinanzierung.
- Gehen Sie mit der Immobiliensuche und unserem Kaufpreisatlas auf die Suche nach Ihrer persönlichen Traumimmobilie.
- Besprechen Sie mit unseren erfahrenen Immobilienexperten und -expertinnen Ihren Finanzierungsplan. Wir prüfen auch etwaige Ansprüche auf staatliche Förderungen und Zuschüsse für die Finanzierung Ihrer Wohnung.
In diesem Ratgeber:
- Überblick: Förderung einer Eigentumswohnung
- Fördermittel für Eigentumswohnungen: Was und wer wie gefördert wird
- KfW-Programme zur Förderung von Eigentumswohnungen
- Fördermittel und Zuschüsse des BAFA
- Förderung einer Eigentumswohnung: So helfen Länder und Kommunen
- Förderung für Eigentumswohnung als Teil einer Baufinanzierung
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Überblick: Förderung einer Eigentumswohnung
Staatliche Förderungen und Zuschüsse für die Baufinanzierung
Dieses Prinzip unterstützen Staat, Länder und Kommunen mit verschiedenen Förderungen und Zuschüssen. Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Fördermitteln:
- Darlehen mit besonders günstigen Zinskosten, die in regelmäßigen Rückzahlungsraten getilgt werden.
- Zuschüsse, die einmalig für eine förderfähige Maßnahme bereitgestellt werden und in der Regel nicht zurückgezahlt werden müssen
Einige der beliebtesten Förderungen für Eigentumswohnungen sind momentan:
- Anbieter Förderung Zweck
- KfW Wohneigentumsprogramm Bau oder Kauf eines Eigenheims
- KfW / BAFA Bundesförderung für effiziente Gebäude Energieeffizienter Bau und Sanierung von Haus und Wohnung
- BAFA Heizen mit Erneuerbaren Energien Implementierung energieeffizienter Wärme-Technologien
- Bund Wohn-Riester Altersvorsorge
- Bund Wohnungsbauprämie Unterstützung niedriger Einkommensgruppen beim Immobilienkauf
- Länder und Kommunen spezifische Wohnbaufördermaßnahmen Stärkung der Region (Demografie, Wirtschaft, Familien- und Sozialpolitik, etc.)
Staatliche Fördermittel: zweckgebunden, mit Zielgruppenfokus
Damit Immobilienfinanzierende in den Genuss dieser finanziellen Unterstützung kommen, müssen bestimmte Bedingungen und Voraussetzungen von den Antragsstellenden erfüllt werden, die sich je nach Förderung unterscheiden.
Gefördert werden insbesondere:
- Neubau oder Kauf eines Hauses
- Erwerb einer Eigentumswohnung
- Erwerb von Genossenschaftsanteilen
- Modernisierung / Renovierung zum energetischen Sanieren
- Umbaumaßnahmen für altersgerechtes Wohnen
- Steigerung des Wohnkomforts, z. B. Einbruchschutz
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um staatliche Fördermittel in eine Baufinanzierung zu integrieren, beispielsweise im Rahmen eines Annuitätendarlehens oder als Teil eines Bausparvertrags. Neben der staatlichen Förderung für Eigentumswohnungen werden Immobilienkäufer/-innen und -besitzer/-innen auch mit diversen Steuervorteilen bedacht.
Die staatliche Förderung zum Wohnungskauf ist vor allem als Unterstützung für einkommensschwache Haushalte und Familien mit Kindern als Baustein der Familien- und Sozialpolitik ausgelegt. Die staatliche Förderung einer Eigentumswohnung umfasst jedoch auch zahlreiche Programme zu den Themen energetisches Sanieren und nachhaltiges Bauen.
Fördermittel für Eigentumswohnungen: Was und wer wie gefördert wird
Die Förderung einer Eigentumswohnung ist auf vielfältige Weise möglich. Neben zinsgünstigen Darlehen stehen dafür auch einmalige Zuschüsse für förderfähige Maßnahmen bereit. Um diesbezügliche Förderungen jedoch in Anspruch nehmen zu können, müssen gewisse Voraussetzungen von den Antragsstellenden erfüllt werden.
Wie wird gefördert?
Die Förderung einer Eigentumswohnung erfolgt für gewöhnlich auf eine von zwei Arten:
- über ein Darlehen zu sehr günstigen Konditionen, das sukzessive getilgt wird
- über einen einmaligen Zuschuss für spezifische Maßnahmen rund um eine Immobilie
Die Darlehen zur Förderung eines Wohnungskaufs haben neben äußerst niedrigen Zinssätzen oftmals noch weitere Vorteile im Vergleich zu klassischen Immobilienkrediten:
- Tilgungsfreie Anlaufzeit von bis zu 5 Jahren: Lediglich die Zinskosten belasten Kreditnehmende, die Tilgung des Darlehens jedoch wird ausgesetzt, um Immobilienfinanzierende in den Anfangsjahren finanziell zu entlasten.
- Ein Tilgungszuschuss wird gewährt, der bis zu 50 Prozent der Kreditsumme betragen kann und von Darlehensnehmenden nicht zurückgezahlt werden muss, sofern festgelegte Voraussetzungen erfüllt werden.
- Oftmals werden für die ersten bis zu 12 Monate für ein Förderdarlehen keine Bereitstellungszinsen erhoben und man bleibt hinsichtlich der Abrufung des Immobilienkredits flexibel.
Die zweite Form der Förderung von Eigentumswohnungen sind Zuschüsse. Dabei handelt es sich um einmalige Zuwendungen, die für ganz bestimmte Maßnahmen beansprucht werden dürfen. Zuschüsse müssen in der Regel nicht zurückgezahlt werden und sorgen so für eine finanzielle Entlastung der Förderberechtigten.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Im Zusammenhang mit einer Immobilie werden mehrere Maßnahmen staatlich gefördert und bezuschusst, unter anderem:
- Bau oder Erwerb von Wohneigentum: Mit den günstigen Förderdarlehen sollen insbesondere die hohen Anfangsinvestitionen abgemildert und etwaige Finanzierungslücken bei der Baufinanzierung geschlossen werden.
- Umbau und Erweiterung von bereits bestehendem Wohnraum: Wollen Sie Ihre Eigentumswohnung beispielsweise altersgerecht umbauen, Barrieren reduzieren oder den Einbruchschutz erhöhen, wird das unter Umständen mit Fördermitteln unterstützt.
- Energieeffizientes Bauen und Sanieren: Auch das Thema Energiewende soll durch staatliche Förderungen vorangetrieben werden. Neben größeren Vorhaben werden auch Einzelmaßnahmen wie der Fensteraustausch oder die Verbesserung der Gebäudedämmung unterstützt.
Förderungen für Eigentumswohnungen, die von den Bundesländern, Gemeinden und Kommunen lediglich lokal bzw. regional begrenzt aufgelegt werden, weisen darüber hinaus auch vermehrt demografisch ausgelegte Förderzwecke auf. So werden vornehmlich Familien mit Kindern für die Förderung zum Wohnung kaufen oder Haus bauen berücksichtigt.
Wer ist förderberechtigt?
Die staatlichen Förderungen für Eigentumswohnungen unterteilen sich in zahlreiche Finanzprodukte und Maßnahmen mit unterschiedlichem Förderfokus. Daher gibt es auch keine pauschalen Voraussetzungen für den Anspruch auf staatliche Fördermittel im Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung.
Die Mehrzahl der Förderprogramme ist jedoch an eine oder mehrere der folgenden Voraussetzungen geknüpft, um eine Förderung für den Wohnungskauf zu erhalten:
- Die finanzierte und geförderte Immobilie muss von den Antragsstellenden selbst genutzt werden.
- Die staatlichen Wohnbaufördermaßnahmen sind insbesondere zur Unterstützung von Haushalten mit niedrigem Einkommen gedacht. Die Förderfähigkeit ist daher oft an eine Einkommensgrenze gebunden, die nicht überschritten werden darf.
- In einigen Fällen kann eine Förderung für Eigentumswohnungen nicht als alleinige Finanzierungsmethode genutzt werden. KfW-Darlehen zum Beispiel werden meistens in Kombination mit einem Hauptdarlehen in eine Immobilienfinanzierung eingebunden.
Wer für welche Förderprogramme und Zuschüsse genau förderberechtigt ist, können im Detail oft nur erfahrene Fachleute auf dem Gebiet Förderung einer Eigentumswohnung zielgenau beantworten. Nehmen Sie zu dieser Frage gern Kontakt mit unseren Immobilienexperten und -expertinnen auf, damit Ihnen keine Förderung und kein Zuschuss entgeht.
KfW-Programme zur Förderung von Eigentumswohnungen
Seit 1948 vergibt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Förderungen und Zuschüsse des Bundes und der Länder. Zu den Förderschwerpunkten gehören auch die Wohnungsbauförderung von Privathaushalten sowie energieeffizientes Bauen und Sanieren.
1. KfW-Darlehen mit dem Zweck: Förderung einer Eigentumswohnung
Zu den KfW-Förderprogrammen von Wohneigentum gehören u. a. (Stand Dezember 2021):
KfW-Wohneigentumsprogramm (Kredit 124) | KfW-Wohneigentumsprogramm – Genossenschaftsanteile (Kredit 134) | |
---|---|---|
Förderzweck: | Bau oder Kauf eines Eigenheims | Erwerb von Genossenschaftsanteilen an selbst genutztem Wohnraum |
Maximaler Förderumfang: | 100.000 Euro | 50.000 Euro |
Besonderheit: | Mit anderen KfW-Förderprodukten gut kombinierbar | Gebührenfreie außerplanmäßigen Sondertilgungen möglich |
Das folgende KfW-Darlehen gehört zur Bundesförderung für effiziente Gebäude, welche auch zur Förderung von Eigentumswohnungen genutzt werden kann (Stand Dezember 2021):
Wohngebäude – Kredit (Kredite 261, 262) | |
---|---|
Förderzweck: | Energieeffizientes Bauen und Sanieren von Häusern und Wohnungen |
Maximaler Förderumfang: | 150.000 Euro je Wohneinheit für Effizienzhaus-Standard |
Maximaler Förderumfang: | 60.000 Euro je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen |
Besonderheit: | Tilgungszuschuss zwischen 15 – 50 Prozent |
Im Zusammenhang mit der Nutzung erneuerbarer Energien bietet die KfW beispielsweise folgendes Darlehen an (Stand Dezember 2021):
Erneuerbare Energien – Standard (Kredit 270) | |
---|---|
Förderzweck: | Erwerb, Errichtung oder Erweiterung von Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien |
Maximaler Förderumfang: | 100 % der Investitionskosten |
Besonderheit: | Kombination mit anderen Fördermitteln möglich |
Auch in der Kategorie Barrieren reduzieren, Wohnkomfort erhöhen und Einbruchschutz bietet die KfW ein Darlehen an, welches Sie als Förderung für eine Eigentumswohnung nutzen können (Stand Dezember 2021):
Altersgerecht umbauen – Kredit (Kredit 159) | |
---|---|
Förderzweck: | Abbau von Barrieren, Wohnkomfort erhöhen, Einbruchschutz verbessern |
Maximaler Förderumfang: | 50.000 Euro |
Besonderheit: | Auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum nutzbar |
2. Zuschüsse der KfW für Eigenheime
Neben Darlehen vergibt die KfW auch einmalige Zuschüsse als Förderung einer Eigentumswohnung.
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude können Interessierte unter bestimmten Voraussetzungen z. B. folgenden Zuschuss beantragen (Stand Dezember 2021):
Wohngebäude – Zuschuss (Zuschuss 461) | |
---|---|
Förderzweck: | Energieeffizient Bauen und Sanieren |
Maximaler Sanierungszuschuss: | 75.000 Euro je Wohneinheit |
Maximaler Bauzuschuss: | 37.500 Euro je Wohneinheit |
Besonderheit: | Unter Umständen zusätzliche Zuschüsse für die Baubegleitung und die Nachhaltigkeitszertifizierung möglich |
Zu den Fördermitteln für die Nutzung Erneuerbarer Energien gehört auch die folgende Bezuschussung (Stand Dezember 2021):
Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle (Zuschuss 433) | |
---|---|
Förderzweck: | Einbau von stationären Brennstoffzellensystemen |
Maximaler Förderumfang: | 34.300 Euro je Brennstoffzelle |
Besonderheit: | Kombination mit anderen Fördermitteln grundsätzlich möglich |
Wenn Sie im Zuge vom Umbau- oder Modernisierungsmaßnahmen beabsichtigen, Barrieren zu reduzieren, den Wohnkomfort zu erhöhen oder den Einbruchschutz zu verstärken, dann haben Sie unter Umständen Anspruch auf die Bezuschussung durch diese Fördermittel (Stand Dezember 2021):
Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (Zuschuss 455-B) | Einbruchschutz – Zuschuss (Zuschuss 455-E) | |
---|---|---|
Förderzweck: | Abbau von Barrieren, Erhöhung des Wohnkomforts | Verbesserung des Einbruchschutzes |
Maximaler Förderumfang: | 6.250 Euro | 1.600 Euro |
Fördermittel und Zuschüsse des BAFA
Eine weitere Anlaufstelle, wenn es um staatliche Förderung in Verbindung mit Immobilien geht, ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Insbesondere Förderprogramme zu den Themen Energieeffizienz und Erneuerbare Energien bietet das BAFA an. Auch die Förderung von Eigentumswohnungen ist mit BAFA-Mitteln möglich.
Bundesförderung für effiziente Gebäude: Zahlreiche Maßnahmen förderfähig
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Beim BEG WG handelt es sich um Förderungen in Form von Darlehen, die wiederum von der KfW aufgelegt werden. Beispiele dafür sind die bereits vorgestellten KfW-Förderungen Wohngebäude – Kredit (Kredite 261, 262) und Wohngebäude – Zuschuss (Zuschuss 461), mit denen auch die Förderung von Eigentumswohnungen anhand von energieeffizienten Maßnahmen abgedeckt werden.
Das Teilgebiet BEG EM umfasst Einzelmaßnahmen zur Sanierung von Wohngebäuden. Gefördert werden die folgenden Maßnahmen und Anlagen:
- förderfähige Maßnahme Fördersatz
- einzelne Maßnahmen an der Gebäudehülle 20 %
- Anlagentechnik (außer Heizung) 20 %
- Anlagen für die Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) 20 % - 45 %
- Optimierung der Heizungsanlage 20 %
Das sollten Sie bei der Antragsstellung für die BEG beachten
Um einige der Fördermaßnahmen erhalten zu können, muss zwingend ein Energieeffizienz-Experte bzw. -expertin (EEE) in die Fachplanung und Baubegleitung involviert werden, was wiederum mit einer Förderquote von 50 Prozent bezuschusst wird.
Für die über das BEG förderfähigen Kosten gibt es unterschiedliche Höchstgrenzen pro Jahr (Stand Dezember 2021):
- Energetische Sanierungsmaßnahmen: 60.000 Euro je Wohneinheit
- Baubegleitung bei Ein- und Zweifamilienhäusern: 5.000 Euro
- Baubegleitung bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten: 2.000 Euro je Wohneinheit
BEG EM: elektronische Direkteinreichung
Der Antrag auf Förderung einer Eigentumswohnung mit einer der über das BEG EM abgedeckten Maßnahmen kann direkt beim BAFA eingereicht werden, welches ein elektronisches Antragsformular dafür bereitstellt.
Um im Laufe des Prozesses der Antragsstellung keine Fehler zu machen, die eine Förderung gefährden, empfehlen wir im, Vorfeld einen Experten bzw. eine Expertin hinzuzuziehen. Kontaktieren Sie uns einfach, denn auch bei der Beantragung von Fördermitteln können wir Sie unterstützend und unverbindlich beraten.
Förderung einer Eigentumswohnung: So helfen Länder und Kommunen
Neben den bundesweit aufgelegten Programmen bieten die meisten Bundesländer und auch zahlreiche Gemeinden und Kommunen zusätzliche Förderungen und Zuschüsse für Wohneigentum. Diese sind dann speziell auf die lokalen bzw. regionalen Bedürfnisse abgestimmt.
Regionale Wohnbaufördermaßnahmen werden daher von den jeweiligen Körperschaften dazu genutzt, den jeweiligen Standort attraktiver zu machen. Will man beispielsweise dem demografischen Wandel und der Landflucht entgegenwirken, ist die Unterstützung von Familien mit Kindern bei der Immobilienfinanzierung eine naheliegende Option.
Mit Landesfördermitteln werden in der Regel auch einkommensschwache Haushalte und körperlich Beeinträchtigte bei der Baufinanzierung oder Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen finanziell unterstützt. Regionale Fördermittel sind nicht selten auch an die Bedingung geknüpft, dass ebenfalls ein bestimmtes KfW-Darlehen oder andere Bundesfördermittel in Anspruch genommen werden.
Diese Rolle spielt das Eigenkapital
Auch einen gewissen Anteil an Eigenkapital müssen Antragsstellende zuweilen in die Immobilienfinanzierung einbringen, um Zugriff auf Landesfördermittel zur Wohnbauförderung zu bekommen.
Förderung für Eigentumswohnung als Teil einer Baufinanzierung
Der Erwerb, ein Umbau oder die Modernisierung von Immobilien sind oft mit hohen Investitionen verbunden. Da die staatlichen Förderprogramme stets eine maximale Förderhöhe für einzelne Antragstellende aufweisen, die meistens deutlich unter dem Gesamtfinanzierungsbedarf der Maßnahme liegt, müssen weitere Finanzierungsformen in eine Baufinanzierung integriert werden.
Baufinanzierung: klassisches Annuitätendarlehen als Hauptkredit oft die erste Wahl
Haben Sie Ihre Traumimmobilie bereits gefunden haben und wollen nun die Immobilienfinanzierung realisieren, vergleichen wir für Sie die aktuellen Angebote von über 450 Banken miteinander. Regelmäßig fällt hier die Wahl auf ein klassisches Annuitätendarlehen.
Im Rahmen eines Annuitätendarlehens zahlen Kreditnehmende über einen bestimmten Zeitraum den Immobilienkredit in gleichbleibend hohen Rückzahlungsraten an die Bank zurück.
Lassen Sie sich im Vorfeld beraten
Die Rückzahlungskonditionen für das Darlehen sollten im Voraus wohlüberlegt sein und zu Ihren finanziellen Möglichkeiten passen. Die wichtigsten Parameter für eine günstige Finanzierung Ihrer Eigentumswohnung sind:
- der effektive Jahreszins
- die Dauer der Sollzinsbindung
- die Tilgungsrate
- und weitere Vertragsinhalte wie beispielsweise Sondertilgungsrechte
Nutzen Sie für eine erste Orientierung unseren Baufinanzierungsrechner und nehmen Sie unsere kostenlose und unverbindliche Beratung in Anspruch. Mit Baufi24 finden Sie eine zinsgünstige und maßgeschneiderte Finanzierung, die zu Ihrem Vorhaben und Ihrer persönlichen Situation passt.
Eine Baufinanzierung mit Förderung der Eigentumswohnung
Der Kauf einer Immobilie ist für die meisten Menschen eine der wichtigsten Entscheidungen im Leben und mit erheblichen Investitionen verbunden. Fehler bei der Baufinanzierung können da schnell viele Tausend Euro kosten. Eine Immobilienfinanzierung will daher wohlüberlegt und gut vorbereitet sein. Die Baufi24 Immobilienexperten und -expertinnen begleiten Sie gern durch diesen Prozess.
Wie werden die Anträge auf Förderung eingereicht?
Ist die passende Baufinanzierung gefunden, müssen nun die entsprechenden Förderungen beantragt werden. Dies übernimmt im Fall eines KfW-Darlehens die Bank der Hauptfinanzierung für Sie, da diese Form von KfW-Darlehen nicht direkt von Privatpersonen beantragt werden kann. Wollen Sie jedoch lediglich einen Zuschuss als Förderung einer Eigentumswohnung in Anspruch nehmen, müssen diese oft selbst von den Antragsstellenden bei der zuständigen Institution beantragt werden. Das gilt insbesondere für Fördermittel der Länder und Kommunen.
Mit Förderung zum Wohnungskauf: So binden Sie Fördermittel in einen Bausparvertrag ein
Möchten Sie mit Beanspruchung einer Förderung eine Wohnung kaufen und haben sich für einen Bausparvertrag als Form der Immobilienfinanzierung entschieden, so ist auch das möglich. Staatliche Förderungen und Zuschüsse können auch in einen Bausparvertrag integriert werden.
In den meisten Fällen wird dann der Bausparvertrag zum Tilgen eines Förderdarlehens verwendet. Ein Großteil der KfW-Darlehen wird als sogenanntes endfälliges Darlehen angeboten. Bei dieser Darlehensform wird das Darlehen während der Laufzeit nicht getilgt und lediglich die anfallenden Zinsen von Darlehensnehmenden gezahlt. Am Ende der Laufzeit wird dann der gesamte Darlehensbetrag zurückgezahlt – dafür kann dann die Bausparsumme des Bausparvertrags verwendet werden.
Auch, wenn Ihr Bausparvertrag noch nicht zuteilungsreif ist und Sie dringende Umbau- oder Modernisierungsmaßnahmen an Ihrer Eigentumswohnung durchführen müssen, kann eine staatliche Förderung für Sie eine Alternative sein. Sie können beispielsweise ein KfW-Darlehen für die dringenden Baumaßnahmen in Anspruch nehmen und parallel weiter in Ihren Bausparvertrag einzahlen. Ist dieser dann zuteilungsreif, zahlen Sie mit der Bausparsumme das Förderdarlehen zurück.
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