Oft entfällt ein erheblicher Teil der Nebenkosten auf die Grunderwerbsteuer. Immer wieder diskutieren auch einzelne Bundesländer die Erhöhung dieser Abgabe. Umso sinnvoller ist es daher, Wege zu finden, die Last der Grunderwerbsteuer zu senken. Je nach Art der Immobilie, des Rechtsgeschäfts sowie des Berufsstands des Eigenheimbesitzers lassen sich folgende Tipps geben.
Erwerb einer Bestandsimmobilie: „mobile“ Anteile extra angeben
Zur Berechnung der Grunderwerbsteuer zieht das Finanzamt normalerweise den Kaufpreis des Hauses heran. Um die Hauskauf-Steuern zu reduzieren, kann es zielführend sein, dass der Notar im Kaufvertrag „bewegliche“ Bestandteile des Eigenheims gesondert auflistet. So lassen sich etwa nachträglich installierte Sonnendächer, Einbauküchen und Gartenlauben extra angeben. Diese „mobilen Wertgegenstände“ zieht das Finanzamt vom Kaufpreis ab. Dank der dadurch niedrigeren Bemessungsgrundlage zahlen Sie etwas weniger Grunderwerbsteuer.
Bau eines Eigenheims: Grundstück separat kaufen
Auch Häuslebauer haben Chancen, die Grunderwerbsteuer zu minimieren. Dazu ist es erforderlich, den Erwerb des Grundstücks und den Hausbau voneinander zu trennen. Für beides unterschreiben Sie 2 unabhängige Verträge. Außerdem muss der Käufer des Grundstücks mindestens 1 Jahr verstreichen lassen, bevor er den Bau des Hauses vertraglich vereinbart. In einem solchen Fall besteht die Aussicht, dass der Fiskus lediglich für das Grundstück Grunderwerbsteuer verlangt, aber nicht für die Immobilie selbst. Ob dieses Vorgehen wirklich sinnvoll ist, muss im Einzelfall entschieden werden.
Innerhalb der Familie: Kaufen, Schenken, Erben
Gute Nachrichten für Familien: Verkaufen beispielsweise die Eltern Wohneigentum an ihre Kinder oder die Großeltern an ihre Enkel, so erhebt das Finanzamt keine Grunderwerbsteuer. Dasselbe gilt, wenn es sich um eine Erbschaft oder Schenkung handelt. Der Fiskus berechnet dafür jedoch Erbschafts- beziehungsweise Schenkungssteuer.
Freiberufler und Selbstständige: Grunderwerbsteuer als Betriebsausgabe
Falls Sie die Immobilie als Selbstständiger oder Freiberufler erwerben und sie für gewerbliche Zwecke nutzen, können Sie die finanzielle Belastung der Grunderwerbsteuer womöglich im Nachhinein vermindern. Generiert der Hauskäufer mit dem Objekt nämlich Einkünfte, die steuerpflichtig sind, dann lässt sich die Grunderwerbsteuer als Betriebsausgabe steuerlich absetzen.
Möchten Sie Ihre Baufinanzierung von der Grunderwerbsteuer über die Notarkosten bis hin zur Maklergebühr professionell durchplanen? Ihr Baufi24 Berater freut sich auf Ihre kostenfreie und unverbindliche Kontaktanfrage!