An den Kosten für einen Notar oder eine Notarin kommen Sie beim Kauf einer Eigentumswohnung nicht vorbei. Es braucht das für beide Parteien neutral handelnde Notariat, um den Kauf oder Verkauf einer Wohnung in Deutschland rechtsgültig und fair abzusichern. Der Notar oder die Notarin berät und prüft, ob auf die Wohnung eine Hypothek eingetragen ist oder ein Vorkaufsrecht existiert. Außerdem verfasst er oder sie den schriftlichen Kaufvertrag, beurkundet den Kauf und lässt die neuen Eigentümer/-innen in das Grundbuch eintragen.
Im Gegensatz zur Grunderwerbsteuer zahlen Sie für die gleiche Dienstleistung des Notariats in jedem Bundesland gleich viel Geld. Dabei darf das Honorar für die Leistungen nicht selbst bestimmt werden. In der Bundesnotarordnung sind die Gebühren offiziell geregelt und vom Gesetzgeber festgelegt. Abhängig davon, welche Aufgaben übernommen werden, fallen unterschiedlich hohe Notarkosten an. Ergänzend zu den Gebühren kann das Notariat auch die Auslagen in Rechnung stellen.
Möchten Sie den Kauf der Wohnung ganz besonders absichern, können Sie die Zahlung über ein Notaranderkonto abwickeln. Dafür fallen zusätzliche Kosten an, da die Notarin oder der Notar diese Zahlung entsprechend überwacht. Soll ein Wohnrecht eintragen oder eine Sanierung genehmigt werden, werden diese Leistungen ebenfalls in Rechnung gestellt.
Als Größenordnung können Sie zwei Prozent des Kaufpreises als Kosten für das Notariat einplanen. Dies beinhaltet den Grundbucheintrag für den Wohnungskauf sowie die amtliche Gebühr für den Eintrag ins Grundbuch.
Im Regelfall erhalten Sie die Rechnung gleichzeitig mit Ihrem Exemplar des Kaufvertrages. Eine Zahlung in Raten oder eine Stundung wird nicht akzeptiert. Berücksichtigen Sie diese Kosten daher in Ihrem Budget für den Wohnungskauf und halten Sie diese bereit.
Wann fallen beim Wohnungskauf Grundbuchkosten an?
Damit der Kauf einer Eigentumswohnung rechtlich korrekt über die Bühne geht, werden die Eigentümer/-innen in das Grundbuch eingetragen. Das Grundbuch wird beim Grundbuchamt geführt. Die Eintragung veranlasst das Notariat und stellt die dafür anfallenden Gebühren den Kaufenden in Rechnung.