Sonderkündigungsrecht in der Baufinanzierung
Mit dem Sonderkündigungsrecht teure Immobilienkredite günstig umschulden
Ich will eine Finanzierungs-Garantie. Und zwar sofort.
Innerhalb von 24 Stunden können wir Ihren Kreditrahmen bestätigen. So schnappt Ihnen niemand Ihre Traumimmobilie weg.
Ich will eine Anschlussfinanzierung.
Ihre Zinsbindung läuft aus? Wir finden die optimale Anschlussfinanzierung für Ihren Kredit. Auch als Forward-Darlehen.
Ich will eine Immobilie finden.
Direkter Zugriff auf alle relevanten* Immobilien-Angebote in Deutschland. Ergebnisse sortieren und updaten. Dann sofort Finanzierung anfordern und keine Traumimmobilie verpassen.
Fragen zum Thema Baufinanzierung?
In unseren FAQ erfahren Sie alles Wissenswerte rund um Ihre Immobilienfinanzierung. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten gesammelt und geben hilfreiche Tipps.
Wann ist der richtige Zeitpunkt für Hauskauf oder Hausbau?
Sonderkündigungsrecht Baufinanzierung
Das Wichtigste in Kürze
- Wer für seine Immobilie einen Festzinskredit abgeschlossen hat und ihn vor dem Ende der Zinsbindung zurückzahlen möchte, muss eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen.
- Eine Ausnahme stellt das Sonderkündigungsrecht nach BGB dar, das zehn Jahre nach der vollständigen Auszahlung des Darlehens die Sonderkündigung ermöglicht.
- Nach erfolgter Sonderkündigung muss der Kreditnehmer sechs Monate warten und hat dann exakt zwei Wochen Zeit, den Kredit zurückzuzahlen.
So gehen Sie vor
- Bevor Sie Ihre Baufinanzierung kündigen, sollte Ihre Anschlussfinanzierung in trockenen Tüchern sein.
- Prüfen Sie, ob Sie das gesetzliche Recht auf Sonderkündigung in Anspruch nehmen können und reichen Sie rechtzeitig Ihre schriftliche Kündigung ein.
- Falls Sie das Sonderkündigungsrecht genutzt haben, dürfen Sie nicht vergessen, das Darlehen zum richtigen Zeitpunkt zurückzuzahlen oder abzulösen.
In diesem Ratgeber:
Das Sonderkündigungsrecht in der Baufinanzierung
Wer ein Haus oder eine Eigentumswohnung finanziert, trifft eine weitreichende Entscheidung. Im Gegensatz zu einem kurzfristigen Konsumkredit für den Urlaub oder ein Auto hat der Immobilienkredit meist eine Laufzeit von einem oder mehreren Jahrzehnten. So weit in die Zukunft zu blicken, fällt den meisten Menschen schwer. Kein Wunder, schließlich lässt sich nicht alles im Leben exakt planen. Aus einem Wunschkind werden auf einmal Zwillinge oder der Arbeitgeber verlegt seinen Sitz ins Ausland. Als positiver Effekt kann ein Lottogewinn oder eine üppige Erbschaft über Nacht die finanzielle Situation erheblich verbessern.
Um eine veränderte Situation im Einkommen oder bei den Ausgaben zu berücksichtigen, erlauben die Anbieter von Immobilienkrediten üblicherweise Sondertilgungen. Der Kreditnehmer kann jährlich einen zusätzlichen Betrag in flexibler Höhe tilgen, muss es aber nicht. Somit kann die Sonderzahlung des Arbeitgebers genutzt werden, um außer der Reihe eine größere Summe zu tilgen und die Restschuld zu verringern.
Doch wie sieht es aus, wenn der Immobilienbesitzer seine Baufinanzierung ganz oder in Teilen kündigen möchte. Darf er das, um von einer günstigeren Anschlussfinanzierung zu profitieren? Sieht der Gesetzgeber ein Sonderkündigungsrecht vor – und wenn ja, was gibt es dabei zu beachten?
Was ist das Sonderkündigungsrecht?
Ein Immobilienkredit mit variabler Verzinsung wird alle drei Monate an den Marktzins angepasst. Ein solches Darlehen lässt sich jederzeit und ohne Vorfälligkeitsentschädigung mit einer Frist von drei Monaten kündigen.
Doch Achtung: Diesem Vorteil steht klar der Nachteil gegenüber, dass der Zins schwankt und das Darlehen daher schwer planbar wird. Deshalb wird eine variable Verzinsung meist nur für eine Zwischenfinanzierung genutzt. Viel gängiger ist das Festzinsdarlehen.
Bei einem Festzinskredit darf der Kreditnehmer den Immobilienkredit erst nach dem Ende der Zinsbindungsfrist kündigen. Um sich die weiterhin historisch niedrigen Hypothekenzinsen langfristig zu sichern, wählen viele Häuslebauer eine Zinsbindungsfrist von mehr als den klassischen zehn Jahren. Sind sie während der Zinsbindung unwiderruflich gebunden – oder besteht die Möglichkeit einer Sonderkündigung?
Das Bürgerliche Gesetzbuch, kurz BGB, erlaubt in seinem Paragrafen 489 dem privaten Kunden eine Sonderkündigung. Das bedeutet: Der Darlehensnehmer darf das Darlehen vollständig oder teilweise kündigen, wenn seit der Vollauszahlung zehn Jahre vergangen sind. Erfolgt die Sonderkündigung fristgerecht, muss keine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank oder Bausparkasse gezahlt werden. Ob die vertraglich vereinbarte Zinsbindung länger läuft, spielt dabei keine Rolle.
Die Bedeutung für Darlehensnehmer
Sie können sich unbesorgt günstige Zinsen und attraktive Konditionen für beispielsweise 15 Jahre sichern und davon profitieren. Sollten Sie nach zehn Jahren bei einem Wettbewerber jedoch ein besseres Angebot bekommen, können Sie Ihr Immobiliendarlehen zehn Jahre nach der Vollauszahlung kündigen. Umgekehrt ist die Bank oder Bausparkasse allerdings die vollen 15 Jahre an den festgeschriebenen Zins gebunden.
Wann Sie sich auf eine Sonderkündigung berufen dürfen
Die Sonderkündigung ist an die Voraussetzung gekoppelt, dass die Vollauszahlung des kompletten Darlehens mindestens zehn Jahre zurückliegt. Wird ein Immobilienkredit in mehreren Tranchen ausgezahlt, gilt er erst dann als voll ausgezahlt, wenn der Kreditnehmer die letzte Tranche auf sein Konto erhalten hat.
Zehn Jahre nach diesem Zeitpunkt kann die Kundin oder der Kunde mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten das gesetzliche Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen. Dazu kündigt der Kreditnehmer schriftlich seinen Immobilienkredit. Nach Ablauf der sechs Monate hat der Kreditnehmer zwei Wochen Zeit, um das gekündigte Darlehen oder Teildarlehen zurückzuzahlen.
Rückzahlung beim Sonderkündigungsrecht
Die Rückzahlung aus der Anschlussfinanzierung muss exakt innerhalb dieser 14 Tage erfolgen und Sie dürfen den Zeitraum nicht verpassen!
Ein Beispiel: Frau Müller hat sich im Jahr 2010 ihren Traum erfüllt und ein Haus gekauft. Die Auszahlung des Immobilienkredits in Höhe von 280.000 Euro erfolgte in zwei Teilzahlungen. Am 15. August 2010 zahlte die Bank 200.000 Euro an sie aus und am 15. Dezember gingen bei ihr die restlichen 80.000 Euro ein. Da Frau Müller im Jahr 2010 mit steigenden Zinsen rechnete, sicherte sie sich ihre Konditionen mit einer Zinsbindung von 15 Jahren.
Zehn Jahre nach diesem Termin, also am 15. Dezember 2020, möchte sie nun mit sechs Monaten Kündigungsfrist das Darlehen oder einen Teil davon kündigen.
Sie muss nicht bis zum Ende der Zinsbindungsfrist im Jahr 2025 warten. Nach Ablauf des halben Jahres kann sie zwischen dem 15. und dem 29. Juni 2021 die Restschuld ablösen. Danach steht es ihr frei, die Finanzierung bei einer anderen Bank fortzuführen.
Zehn Jahre nach der Vollauszahlung ist somit der frühestmögliche Termin, um von der Sonderkündigung zu profitieren. Alternativ kann der Kunde auch elf oder zwölf Jahre warten und sich erst dann auf das Sonderkündigungsrecht berufen. Auch in diesem Fall gilt die Kündigungsfrist von einem halben Jahr.
Sonderkündigung und Vorfälligkeitsentschädigung
Erfolgt die Umschuldung nur, um durch künftig niedrigere Zinsen Geld zu sparen, sollten alle anfallenden Ausgaben ebenfalls kritisch betrachtet werden. Da die an der Umschuldung beteiligten Banken sich meist untereinander ablösen, muss üblicherweise kein Notar eingeschaltet werden. Außerdem fällt dank des Rechts auf Sonderkündigung keine Vorfälligkeitsentschädigung an, was hohe Kosten spart.
Trotzdem werden Ausgaben für die Abtretung der Grundschuld an die neue Bank fällig. Wie hoch diese sind, hängt im Einzelfall von der Höhe der eingetragenen Grundschuld ab. Meist liegt der Betrag im niedrigen dreistelligen Bereich und es lohnt sich daher umzuschulden.
Spareffekte einer Umschuldung
Eine Umschuldung bietet sich an, wenn die Hypothekenzinsen heute niedriger liegen als bei der Aufnahme des Kredits. Außerdem sind die Werte von Immobilien in den letzten Jahren in vielen Regionen kräftig gestiegen. Bei einer niedrigeren verbleibenden Darlehenssumme sinkt somit der Beleihungsauslauf und der Kreditnehmer profitiert bei einer Anschlussfinanzierung von günstigeren Konditionen.
Nur Teile des Immobilienkredits umschulden: Wann ist diese Variante sinnvoll?
Eine weitere Variante ist, dass der Kunde nur einen Teil seines Immobilienkredits kündigt. Wer überraschend einen Betrag zur Verfügung hat, der die jährliche Sondertilgung übersteigt, aber noch nicht die vollständige Ablösung des Immobilienkredits rechtfertigt, kann Teile seines Immobilienkredits umschulden.
Eine solche Teilkündigung ist ebenfalls mit Berufung auf das BGB möglich. Sie ist sinnvoll, wenn der Kreditnehmer überraschend an Geld kommt und der zur Verfügung stehende Betrag so hoch ist, dass die vertraglich festgelegte Sondertilgung nicht ausreicht. Als Ursache für solch einen unerwarteten Geldsegen kommt ein glückliches Händchen bei der Vermögensverwaltung, eine Abfindung oder ein Erbe infrage und im sehr unwahrscheinlichen Fall ein Lottogewinn.
Entscheidet sich der Kreditnehmer zu einem späteren Zeitpunkt, einen weiteren Teil zu kündigen, kann er erneut das Recht auf Sonderkündigung nutzen. Es gilt dann wieder die genannte Kündigungsfrist von sechs Monaten.
Die günstigste Anschlussfinanzierung finden
Wer das Gefühl hat, dass sein Immobilienkredit ungünstige Konditionen hat und zu teuer ist, kann mit einer Umschuldung viel Geld sparen. Zunächst kann es sinnvoll sein, mit dem Rechner Anschlussfinanzierung von Baufi24 zu prüfen, ob es Angebote mit besseren Konditionen gibt. Im Internet steht dieser Rechner jederzeit ohne Anmeldung und kostenfrei zur Verfügung. Sie können dort Ihr jetziges Darlehen mit Zins und Tilgungsrate mit einem Angebot für eine Anschlussfinanzierung vergleichen. So können Sie schnell ermitteln, wie viel Geld Sie durch die Umschuldung sparen.
FAQ rund um das Sonderkündigungsrecht Baufinanzierung
Es hängt vom Einzelfall ab. Läuft Ihre Zinsbindung noch und sind seit der vollständigen Auszahlung Ihres Darlehens noch keine zehn Jahre vergangen, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung fordern.
Wenn Sie bis zum Ende der Zinsbindungsfrist warten oder mindestens zehn Jahre verstreichen lassen, seit Ihnen die Baufinanzierung vollständig ausgezahlt wurde.
Nein, wenn Sie nach zehn Jahren Ihre Baufinanzierung kündigen, müssen Sie noch ein halbes Jahr warten, bis Sie das Darlehen zurückzahlen können. Nach Ablauf der sechs Monate bekommen Sie ein Zeitfenster von 14 Tagen, um den Immobilienkredit abzulösen.
Ja, Sie können Ihre Baufinanzierung wahlweise vollständig oder teilweise kündigen.
Die Kündigung gilt dann als nicht erfolgt. Diesen Fall sollten Sie vermeiden. Vermerken Sie sich den Termin frühzeitig im Kalender – und bereiten Sie Ihre Anschlussfinanzierung rechtzeitig vor.
In diesem Fall beginnt die Frist von zehn Jahren erneut zu laufen. Das sollten Sie beachten, wenn Ihre Bank Ihnen kurz vor Ende der zehn Jahre ein Angebot macht.
Sie interessieren sich für die Umschuldung eines Immobilienkredits und das Sonderkündigungsrecht in der Baufinanzierung? Die qualifizierten und erfahrenen Experten von Baufi24 beraten Sie gerne und erläutern Ihnen, wie Sie von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen können. Vereinbaren Sie jetzt einen kostenfreien und unverbindlichen Termin!
Weitere Artikel
Top bewertet und vielfach ausgezeichnet.
4,95 von 5 Sternen
Basis: 3.109 Kunden



Baufinanzierung Beratung
Expertenberatung an mehr als 240 Orten in Deutschland. Zum Beispiel hier:

Ostfriesland
Thomas Bruns
Mühlenstraße 58-60
26789 Leer
0800 808-4000 (kostenfrei)
Wussten Sie schon? 98,4 Prozent unserer Kunden empfehlen uns weiter.