Wer sich mit Immobilienfinanzierungen beschäftigt, kann das Thema anfangs als etwas komplex wahrnehmen. Damit du das Folgende gut verstehst, werden dir hier die wichtigsten Begriffe zur Baufinanzierung vorgestellt und anschließend erklärt:
- Preis der Immobilie/Verkehrswert
- Nebenkosten des Erwerbs oder Kaufs
- Gesamtaufwand
- Eigenkapital
- Darlehensbetrag
- Grundschuld
- Kreditrate
- Sollzins
- Sollzinsbindung
- Tilgung
- Sondertilgung
- Restschuld
- Anschlussfinanzierung
Immobilien lassen sich unmittelbar vom Eigentümer bzw. der Eigentümerin, aber auch über Makler/-innen erwerben. Dabei offerieren sie das Haus oder die Wohnung zu einem Preis, der dem Verkehrswert entspricht. Sofern du ein Haus kaufen oder bauen möchtest, fallen jedoch zusätzlich sogenannte
Nebenkosten an. Diese werden hier in einem eigenem Absatz ausführlicher behandelt. Der Kaufpreis der Immobilie zuzüglich aller Nebenkosten ergibt den Gesamtaufwand.
Die Banken stellen für gewöhnlich nicht 100 Prozent des Gesamtaufwands als Darlehen bereit. Vielmehr wird erwartet, dass Kreditnehmende einen Teil der Kosten mit eigenen Ersparnissen und Rücklagen decken. Diese als Eigenkapital bezeichneten Mittel umfassen unter anderem:
- Bargeld
- Bankguthaben
- Wertpapiere, wie etwa Aktien oder Fond
- schuldenfreie Grundstücke und Immobilien
- Bausparverträge
Nachdem du dein Eigenkapital bestimmt hast, lässt sich dieser Wert vom Gesamtaufwand abziehen. Im Ergebnis erhältst du den erforderlichen Darlehensbetrag. Dieser ist bei einem ausgewählten Kreditinstitut zu beantragen, um den Kauf abwickeln zu können. Damit die Bank den gewünschten Betrag an dich auszahlt, verlangt sie die Eintragung einer Grundschuld auf die zu erwerbende Immobilie. Für den Fall, dass du später den vereinbarten Ratenzahlungen nicht mehr nachkommst, darf die Bank die Immobilie im Rahmen einer Zwangsversteigerung veräußern. Aus dem Erlös befriedigt sie dann die offenen Forderungen.
Des Weiteren überweist du als Darlehensnehmer/-in eine vorab vereinbarte Kreditrate, um das Darlehen zurückzuführen. Bei der am meisten genutzten Darlehensform, dem Annuitätendarlehen, bleibt diese über die gesamte Laufzeit unverändert. Die Höhe der Rate ist einerseits vom Zins, der auch als Sollzins bezeichnet wird, abhängig. Unter diesem ist eine von der Bank erhobene Gebühr für die Bereitstellung des Kredits zu verstehen. Ferner legt das Finanzinstitut den Sollzins zum Zeitpunkt der Kreditvergabe einmalig fest. Dieser ist dann für eine bestimmte Dauer unveränderlich. Der Zeitraum, für den der gleiche Sollzins gilt, ist unter dem Begriff Sollzinsbindung bekannt. Übliche Sollzinsbindungen liegen bei 10, 15 und 20 Jahren.
Neben dem Zinsanteil beeinflusst andererseits auch der Tilgungsanteil die Höhe der Darlehensrate. Mit dem Begriff Tilgung ist die Rückzahlung des Kredits gemeint. Die Höhe der Rückführung errechnet sich dabei über den sogenannten Tilgungssatz. Diesen vereinbarst du mit der Bank ebenfalls zu Beginn des Darlehens. Somit weiß du heute schon, wie viel du in den nächsten Jahren vom Kredit tilgst. Zudem gibt es die Option, dir bei Vertragsabschluss ein Recht auf Sondertilgungen einräumen zu lassen. Dieses ermöglicht es dir, in den kommenden Jahren zusätzliche Rückzahlungen zu leisten. Das ist vor allem dann von Vorteil, wenn in absehbarer Zeit etwa eine größere Erbschaft, Schenkung oder Gehaltserhöhung anstehen.
Mit jeder Tilgung – sei es regulär über die fixen Kreditraten oder über Sondertilgungen – reduzierst du die Höhe des anfänglichen Darlehens. Der aufgenommene Kredit, vermindert um alle bisher geleisteten Rückzahlungen, wird als Restschuld bezeichnet.
Im Laufe der Jahre sinkt die Restschuld durch regelmäßige Ratenzahlungen immer weiter. Nach Ablauf der Sollzinsbindung, die oft zwischen 15 oder 30 Jahren liegt, ist die Immobilie in den meisten Fällen noch nicht vollständig abbezahlt. Darlehensnehmer/-innen müssen dann noch eine Restschuld tilgen. Dazu schließen sie eine günstige Anschlussfinanzierung ab. Eine solche lässt sich bereits vor Ablauf des alten Darlehens suchen. Bei einer anschließenden Finanzierung werden dann neue Sollzinsen, Tilgungssätze sowie Rechte auf Sondertilgungen vereinbart.