Wenn Sie über einen Kredit Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung abbezahlen, leisten Sie dazu jeden Monat eine vereinbarte und in der Regel gleichbleibend hohe Rate. Diese setzt sich aus einem Zinsanteil sowie einem Tilgungsanteil zusammen. Da die Darlehensrate vorab vereinbart wurde, handelt es sich hierbei um planmäßige Zinszahlungen und Tilgungen. Im Gegensatz zur Zinszahlung, die als zusätzliche Leistung an den Darlehensgeber fließt, dient die Tilgung der Rückzahlung der Schulden.
Von einer Sondertilgung wird gesprochen, wenn ein zusätzlicher Betrag über die vereinbarte Rate hinaus an den Baufinanzierer fließt. Kreditnehmer, die zum Beispiel ein größeres Vermögen geerbt haben oder beruflich befördert wurden, profitieren von dieser Option an Extrarückzahlungen.
Grundsätzlich kann eine Sondertilgung nicht nur in Form einer Einmalzahlung, sondern auch als regelmäßige Zahlung erfolgen. Durch diese zusätzlich vom Darlehensnehmer getätigten Leistungen lassen sich die Tilgungen insgesamt deutlich steigern. Auf diese Weise kann das aufgenommene Darlehen schneller als geplant zurückgezahlt werden.
Um die Möglichkeit einer außerplanmäßigen Rückzahlung zu nutzen, muss allerdings das Recht auf Sondertilgungen im Darlehensvertrag vermerkt sein. Deshalb ist bereits vor Abschluss der Immobilienfinanzierung darauf zu achten, dass der Vertrag eine solche Option beinhaltet. Dies ist umso wichtiger, da zahlreiche Kreditinstitute in ihren Standardverträgen keine außerplanmäßigen Rückzahlungen vorsehen.