Zum 1.1.2024 ist der Startschuss für die neue staatliche Förderung Heizung 2024 gefallen. Wer darf einen Antrag stellen?
- Seit Februar 2024 dürfen Besitzerinnen und Besitzer von Einfamilienhäusern ihre Anträge stellen.
- Seit dem 28.05.204 ist es möglich, das du einen Antrag stellst, wenn dir ein Mehrfamilienhaus gehört.
- Ebenfalls seit dem 28. Mai 2024 sind Wohnungseigentümergemeinschaften antragsberechtigt für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum.
- Seit Ende August 2024 auch Antragstellungen für Besitzer/-innen von:
- vermieteten Einfamilienhäusern
- Eigentumswohnungen (WEG) mit Maßnahmen am Sondereigentum, bspw. Innentüren
Was wird gefördert?
Willst du deine alte Heizung gegen ein neues, klimaschonendes System tauschen? Die neu aufgelegte KfW-Heizungsförderung unterstützt dich bei deinem Vorhaben. Laut Heizungsgesetz 2024 ist sowohl der Erwerb als auch der Einbau einer neuen Heizung ins Eigenheim förderfähig.
Das ändert sich ab 2024 bei der Heizungsförderung
Seit 1.1.2024 finanziert der Staat den Einbau von Heizungen, die auf Grundlage erneuerbarer Energien betrieben werden, noch umfassender. Zentrales Element der Bundesregierung ist dabei die reformierte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Einzelmaßnahmen.
Über sie erhalten Eigenheimbesitzende ab sofort eine erhöhte Förderung für ihren Heizungswechsel. Weitere Änderung: Die Heizungsförderung 2024 beantragst du jetzt bei der KfW und nicht mehr beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).