Wer Wohn-Riester in Anspruch nimmt, nutzt das angesparte Guthaben aus dem Riester-Vertrag für sein Eigenheim. Die Gesetzgebung spricht hier von einem sogenannten Altersvorsorge-Eigenheimbetrag (§ 92a, Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG)).
Für die staatliche Wohnförderung kannst du das Guthaben aus bspw. diesen Riester-Verträgen einsetzen:
- Riester-Banksparplan
- Riester-Bausparvertrag
- Riester-Fondssparplan
- Riester-Rentenversicherung
Die Beantragung von Bauriester lässt sich in 3 Schritten erledigen:
- Antrag einreichen: Für Wohn-Riester beantragst du die Entnahme bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der Deutschen Rentenversicherung. Am komfortabelsten lässt sich das über den Online-Service machen.
- Antragsprüfung: Sobald die ZfA sämtliche erforderlichen Dokumente erhalten hat, startet sie mit der Prüfung des Antrags. Anschließend versendet die Zulagenstelle einen Bescheid an dich und informiert deinen Riester-Anbieter.
- Auszahlung von Wohn-Riester: Hat die ZfA einer Wohn-Riester-Entnahme zugestimmt, setzen sich die Antragstellenden mit ihrem Anbieter in Verbindung. Dieser überweist dann die Wohnförderung - je nach Wunsch bzw. Vertragsvereinbarung - in einem kompletten Betrag oder in Teilauszahlungen.
Welche Voraussetzungen muss die Immobilie erfüllen?
Um eine Wohn-Riester-Förderung zu erhalten, sind hinsichtlich des Hauses bzw. der Wohnung bestimmte Anforderungen einzuhalten:
- Du lebst selbst in der Immobilie.
- Du bist Eigentümer/-in bzw. Miteigentümer/-in des Wohnobjekts.
- Deine Immobilie liegt innerhalb der EU bzw. in Norwegen, Island oder Liechtenstein.
Wie kann Wohn-Riester verwendet werden?
Die Wohnförderung ist nicht nur für einige Immobilienkaufende interessant. Denn zur Verwendung von Wohn-Riester gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Eigenheim bauen oder kaufen: Das angesparte Riester-Guthaben lässt sich zur Finanzierung eines Immobilienkaufs oder Hausbaus nutzen. Voraussetzung hierfür ist insbesondere, dass Antragstellende selbst in die Immobilie ziehen (Eigennutzung) und dort auf Dauer leben.
- Tilgung eines Immobiliendarlehens: Kaufst oder baust du ein Eigenheim, benötigst du hierfür in der Regel einen Baukredit. Zur (teilweisen) Tilgung eines solchen Darlehens kannst du dein Riester-Guthaben ebenfalls einsetzen.
- Altersgerechtes und barrierefreies Umbauen: Die Verwendung von Wohn-Riester umfasst ebenso die Finanzierung von Maßnahmen zur Barrierereduzierung in den eigenen vier Wänden. Hast du dein Eigenheim vor weniger als 3 Jahren gekauft oder gebaut, liegt die Mindestentnahmesumme aus dem Vertrag bei 6.000 Euro, ansonsten bei 20.000 Euro.
- Energetische Sanierungen: Seit dem Jahr 2024 gewährt der Staat Wohn-Riester-Förderungen für energetische Sanierungen. So kannst du dein Riester-Guthaben bspw. zur Erneuerung der Heizung oder zum Einbau einer Wärmedämmung oder neuer Fenster nutzen. Hierbei zu beachten: Alle Arbeiten sind von einer entsprechenden Fachfirma auszuführen.
- Genossenschaftsanteile erwerben: Genossenschaften bieten ihren Mitgliedern häufig günstige Mietwohnungen an. Zum Erwerb der vorgeschriebenen Pflichtanteile für eine Mitgliedschaft kommt diese Riester-Förderung ebenfalls infrage. Der Mindestauszahlungsbetrag beträgt hier 3.000 Euro.
Möchtest du dich informieren, wie du Wohn-Riester oder andere Förderungen in deine Immobilienfinanzierung integrieren kannst oder bist du generell auf der Suche nach einer maßgeschneiderten Finanzierung? Dann lass dich kostenlos und unverbindlich von unseren Experten und Expertinnen für Finanzierungen beraten.