Wer einen Bausparvertrag abschließen möchte, hat sich als Erstes für eine Bausparsumme zu entscheiden. Diese setzt sich aus zwei Teilen zusammen: einem Bausparguthaben und einem Bauspardarlehen. Nach Abschluss des Vertrags durchläuft das Bausparen drei Phasen:
- Ansparphase
- Zuteilungsphase
- Darlehensphase
Nachdem Sie einen Bausparvertrag bei einer Bausparkasse abgeschlossen haben, beginnen Sie mit der Ansparphase. In dieser Zeit sammelt der Bausparer das zuvor vereinbarte Mindestsparguthaben an. Dieses liegt für gewöhnlich zwischen 40 und 50 Prozent der Bausparsumme und ist den allgemeinen Vertragsbedingungen der jeweiligen Bausparkasse zu entnehmen. Ferner gilt beim Bausparen eine Mindestsparzeit von einem bis zu fünf Jahren. Um das Sparziel zu erreichen, überweisen Sie meist monatlich einen bestimmten Sparbeitrag.
Des Weiteren bekommen Sie für Ihren Bausparvertrag Hypothekenzinsen zugesichert. Den sogenannten Guthabenzins erhalten Bausparer auf ihr angespartes Bausparguthaben. In Abhängigkeit des gewählten Tarifs sollten Sie als monatlichen Beitrag mindestens zwischen drei und zehn Promille der Bausparsumme zahlen. Allerdings ist auch ein höherer oder geringerer Bausparbeitrag zulässig. Außerdem haben Sie grundsätzlich die Wahl, ob Sie Ihre Zahlungen monatlich oder vierteljährlich überweisen möchten.
An die Phase des Ansparens schließt sich die der Zuteilung an. Zu diesem Zeitpunkt gewährt die Bausparkasse die Auszahlung des angesparten Guthabens. Zusätzlich hat der Bausparer die Option, sich das vertraglich zugesicherte Bauspardarlehen bereitstellen zu lassen. Für dieses haben Sie der Bank jedoch eine Sicherheit einzuräumen, wie etwa die Eintragung einer Grundschuld auf Ihre neu erworbene Immobilie. Die Voraussetzungen für eine Zuteilung sind:
- Erreichung des Mindestsparguthabens
- Mindestsparzeit ist verstrichen
- ausreichende Höhe der Zielbewertungszahl
Neben dem Erreichen des Mindestsparguthabens und der Mindestsparzeit ist die Zuteilung an ein drittes Kriterium geknüpft. So errechnet die Bausparkasse zusätzlich eine sogenannte Zielbewertungszahl. Diese ist von der jeweiligen Bausparsumme, dem Sparverhalten sowie der Ansparzeit abhängig. Sofern der Wert der Zielbewertungszahl über der tariflichen Mindestbewertungszahl liegt, ist der Bausparvertrag zuteilungsreif.
Im letzten Schritt bekommen Sie das vertraglich zugesicherte Bauspardarlehen sowie das angesammelte Bausparguthaben ausbezahlt. Der Hauskäufer kann zu diesem Zeitpunkt also über die gesamte Bausparsumme verfügen. Grundsätzlich handelt es sich bei einem Bauspardarlehen um ein Annuitätendarlehen. Folglich zahlt der Kreditnehmer den offenen Darlehensbetrag über monatliche Raten zurück. Die einzelnen Raten enthalten dabei einen Tilgungs- sowie einen Zinsanteil. Für Letzteren wird bei Abschluss des Bausparvertrags ein fixer Zinssatz festgelegt.
Abschluss eines Bausparvertrags: Beispiel
Das Bausparen bietet eine gute Möglichkeit, Annuitätendarlehen für den Hauskauf anzusparen. Angenommen, Sie sind 30 Jahre alt und möchten vor Ihrem 40. Geburtstag eine Immobilie erwerben. Dann können Sie schon heute einen Bausparvertrag abschließen. Dazu ein kurzes Beispiel:
- Vorgaben:
- monatlicher Sparbeitrag: 250 €
- Sparzeit: 8 Jahre
- Ergebnis:
- Bausparguthaben: 21.460,81 €
- Bauspardarlehen: 31.539,19 €
- Bausparsumme: 53.000 €
Wer über eine Dauer von acht Jahren jeden Monat 250 Euro spart, verfügt bei Zuteilung über ein Sparguthaben von 21.460,81 Euro. Darüber hinaus bekommt der Hauskäufer ein Darlehen in Höhe von 31.539,19 Euro zur Verfügung gestellt. Der Kreditbetrag und das Bausparguthaben zusammen ergeben die Bausparsumme. Insgesamt können Sie somit über das Bausparen 53.000 Euro zum Kauf oder Bau Ihrer Immobilie beisteuern.
Diese Tarifmerkmale spielen beim Bausparvertrag eine Rolle
Je nach gewähltem Tarif und aktuellem Zinsniveau schließen Sie Ihren Bausparvertrag zu anderen Bedingungen ab. Denn so unterschiedlich die Bedürfnisse und finanziellen Spielräume der Bausparer sind, so unterschiedlich sind die Bauspartarife gestaltet. Im Rahmen des Vertragsabschlusses wird dabei nicht nur über die Höhe der Bausparsumme entschieden, sondern auch über die des Guthaben- und Sollzinses.
Die Tilgungen und Sparbeiträge, die Sie leisten wollen, hält die Bausparkasse ebenfalls schriftlich fest. Zudem steht im Vertrag, unter welchen Voraussetzungen die Zuteilung erfolgt beziehungsweise das Bauspardarlehen ausgezahlt wird. Im Bausparvertrag oder in den Allgemeinen Vertragsbedingungen können Sie daher unter anderem nachlesen, wie hoch die geforderte Mindestwartezeit sowie die Mindestansparsumme sind. Weiterhin gibt der Vertrag darüber Auskunft, welches Zuteilungsverfahren Anwendung findet.
So hoch sollten Sie die Bausparsumme ansetzen
Beim Bausparen ist die Bausparsumme eine zentrale Größe. Denn sie legt die Höhe des Anspruchs gegenüber dem Bausparkollektiv fest. Wer den Bausparvertrag ausschließlich als Kapitalanlage nutzt, wählt als Bausparsumme circa das Zehnfache des geplanten, jährlichen Sparbetrags.
Bausparer, die Ihren Vertrag hingegen zum Kauf einer selbst genutzten Immobilie verwenden möchten, orientieren sich am besten an den eigenen finanziellen Möglichkeiten. Prüfen Sie daher frühzeitig, wie hoch die maximale Sparrate pro Monat sein darf. Um genaue Werte zur Bausparsumme zu erhalten, nutzen Sie für Ihren Bausparvertrag einen Rechner. Dieser kalkuliert auf Basis der vorgegebenen Monatsrate die Höhe der Bausparsumme. Achten Sie bei Ihrer Planung aber bitte darauf, die Sparrate nicht zu hoch anzusetzen. Besser ist es nämlich, für unvorhergesehene finanzielle Belastungen einen kleinen Puffer vorzuhalten.