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BAFA Förderungen

Überblick: BAFA Fördermittel für energetische Sanierung.

Das Wichtigste in Kürze

Seit dem Jahr 2021 bietet das BAFA eine finanzielle Unterstützung zur energetischen Sanierung von Gebäuden an.

Konkret gewährt das BAFA Zuschüsse für Einzelmaßnahmen, die die Energieeffizienz des Eigenheims nachhaltig verbessern, um die Umwelt zu schonen.

Bevor Sie mit den Arbeiten beginnen, müssen Sie Expertinnen oder Experten für Energieeffizienz hinzuzuziehen und anschließend eine Förderung beim BAFA beantragen.

Neben den Zuschüssen des BAFA haben Hauskäufer/-innen und Besitzer/-innen die Möglichkeit, von einem KFW-Kredit, dem Wohn-Riester, der Arbeitnehmersparzulage sowie der Wohnungsbauprämie zu profitieren.

In diesem Ratgeber:

Förderung durch das BAFA – Worum geht es?

Bei den Förderungen des BAFA (Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) handelt es sich um Zuschüsse, die die Behörde für bestimmte Einzelmaßnahmen vergibt. Grundsätzlich förderungsberechtigt sind Vorhaben, welche die Energieeffizienz des Gebäudes steigern. Möchten Sie zum Beispiel die Wände Ihres Hauses mit einer neuen Dämmung ausstatten, stehen die Chancen auf einen Zuschuss des BAFA gut. Doch auch wer die alte Heizungsanlage gegen eine modernere, effizientere tauschen will, sollte sich über diese Förderprogramme informieren.

Klimaneutrales Eigenheim dank staatlicher Förderung

Aufgrund der weltweiten klimatischen Veränderungen verfolgt die Bundesregierung das Ziel, sämtliche Immobilien in Deutschland bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu machen. Die finanziellen Förderungen vonseiten des BAFA sollen dazu einen entscheidenden Beitrag leisten.

Aktuell verbrauchen die Haushalte in Deutschland einen Großteil der benötigten Energie für die Heizung und Aufbereitung von Warmwasser. Die dabei am häufigsten genutzten Energieträger sind nach wie vor das Mineralöl sowie das Erdgas. Wollen auch Sie von diesen fossilen Brennstoffen zu erneuerbaren Energien wechseln, kann Sie das BAFA hierbei finanziell unterstützen.

Von der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude profitieren

Das Klimaschutzprogramm 2030 sieht unter anderem eine energetische Förderung von Häusern und Wohnungen vor. Umgesetzt wird diese seit dem Jahr 2021 durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) des BAFA. Sie löst die bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich ab. Zu diesen gehörten das:

  • Programm zur Heizungsoptimierung (HZO)
  • CO2-Gebäudesanierungsprogramm (Programme Energieeffizient Bauen und Sanieren)
  • Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP) sowie das
  • Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE)

Des Weiteren unterteilt sich die BEG in diese drei Bereiche:

Wohngebäude (WG) Nichtwohngebäude (NWG) Einzelmaßnahmen
Neubau und Sanierung von effizienten Immobilien Neubau und Sanierung von effizienten Immobilien Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden
 

Wünschen Sie einen Zuschuss zu einer Einzelmaßnahme, etwa zum Austausch von Fenstern oder zum Einbau einer neuen Dämmung, dann sind Sie beim BAFA an der richtigen Adresse. Eine solche Förderung nehmen insbesondere Hausbesitzer/-innen in Anspruch, die nicht auf eine Immobilienfinanzierung angewiesen sind und zugleich über ausreichend Eigenkapital verfügen.

Ferner steuert das BAFA auf Antrag finanzielle Mittel zur Fachplanung und Baubegleitung bei, die im Zuge einer geförderten energetischen Maßnahme notwendig sind. Wer sich für eine Unterstützung in Form eines Baukredits interessiert, der beantragt ein KfW-Darlehen. Dasselbe gilt für Personen, die ein Effizienzhaus bauen möchten und auf der Suche nach einer Förderung sind.

So erhalten Sie einen Bonus

Ist die Sanierung Teil eines „individuellen Sanierungsfahrplans“ (iSFP) des Programms „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“, so können Sie zu Ihrer BAFA-Förderung einen 5-prozentigen Bonus erhalten.

So gehst du vor:

  • Informiere dich auf unserer Website zu allen relevanten Themen rund um deine Baufinanzierung.

  • Finde mit unserem Budgetrechner heraus, wie viel Immobilie du dir leisten kannst.

  • Vereinbare ein kostenfreies und unverbindliches Beratungsgespräch mit unseren Experteninnen und Experten – online, telefonisch oder persönlich in deiner Nähe.

In diesem Ratgeber:

Was fördert das BAFA?

Wie zuvor ausgeführt, sind Sie bei der BAFA richtig, wenn Sie als Eigenheimbesitzer/-in einen Zuschuss für ein bestimmtes einzelnes Vorhaben beantragen wollen. Was genau gefördert wird und in welcher Höhe, zeigt folgende Übersicht:

Einzelmaßnahmen zur Sanierung von Wohngebäuden (WG) und Nichtwohngebäuden (NWG) Fördersatz
Gebäudehülle 20 %
Anlagentechnik 20 %
Heizungsanlagen 20 % bis 45 %
Heizungsoptimierung 20 %

1. Gebäudehülle

Zu den energetischen Maßnahmen, die die Gebäudehülle betreffen, zählen vor allem der Einbau einer modernen Wärmedämmung sowie neuer Fenster. Arbeiten dieser Art bezuschusst das BAFA mit 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie als Immobilieneigentümer/-in mindestens 2.000 Euro für die Sanierung der Gebäudehülle aufwenden.

2. Anlagentechnik

Ebenso groß ist der Förderbeitrag zur Erneuerung der Anlagentechnik des Hauses. Wer etwa ein neues Lüftungssystem installieren lässt, kann von einer 20-prozentigen Förderung profitieren.

3. Heizungsanlagen und Heizungsoptimierung

Für ein energieeffizientes Haus ist überdies die Wahl der Heizungsanlage maßgeblich. Deshalb unterstützt das BAFA über die BEG auch die Einrichtung eines neuen Heizsystems. Entscheiden Sie sich beispielsweise für eine Gas-Brennwertheizung „Renewable Ready“, so können Sie mit einer Kostenübernahme in Höhe von 20 Prozent rechnen. Eigenheimbesitzer/-innen, die eine Solarthermie- oder Gas-Hybridanlage bevorzugen, bekommen sogar 30 Prozent Förderung. Noch mehr Geld erhalten Sie als Eigenheimbesitzende, wenn Sie eines dieser Heizsysteme einbauen lassen:

  • Biomasseanlage
  • EE-Hybridheizung
  • innovative Heizanlage auf EE-Grundlage
  • Wärmepumpe

Bei Anlagen dieses Typs liegt der Fördersatz des BAFA bei 35 Prozent. Planen Sie zudem bei dieser Gelegenheit, die alte Ölheizung auszutauschen? In diesem Fall überweist das BAFA bei vielen Systemen eine um 10 Prozent erhöhte Förderung. Die Expertinnen und Experten für Immobilienkredite von Baufi24 informieren zu diesem Themenkomplex gerne ausführlich.

Merkregel für BAFA Förderungen

Je höher die Energieeffizienz der sanierten Immobilie ausfällt, umso größer ist die Förderung durch das BAFA. Im Rahmen einer Energieberatung für Wohngebäude (EBW) können Eigenheimbesitzer/-innen außerdem klären, welche Maßnahmen zur Sanierung am sinnvollsten sind.

Wie viel Förderung können Sie in Anspruch nehmen?

Wenn Sie für eine der vorgestellten Einzelmaßnahmen finanzielle Unterstützung vonseiten des BAFA in Anspruch nehmen möchten, beachten Sie: Bei der Höhe der förderfähigen Kosten gibt es eine Obergrenze. Diese befindet sich derzeit bei 60.000 Euro pro Wohneinheit (Stand September 2021).

Nicht immer kommt ein vollständiger Wechsel der Heizung infrage. Hausbesitzer/-innen, die stattdessen auf eine Heizungsoptimierung setzen, können beim BAFA ebenfalls einen Antrag auf Förderung stellen. Vorhaben dieser Art werden mit 20 Prozent bezuschusst.

Förderung für Fachplanung und Baubegleitung

Für die Fachplanung und Baubegleitung im Zuge einer genehmigten Bundesförderung für effiziente Gebäude kann das BAFA die Hälfte der dafür anfallenden Kosten tragen.

Wie läuft die Antragstellung beim BAFA ab?

Soll ein Antrag beim BAFA eingereicht werden, stellt sich die Frage: Wer übernimmt diese Aufgabe? Denn grundsätzlich ist nicht nur der Eigenheimbesitzer oder die Eigenheimbesitzerin selbst antragsberechtigt. So hat haben Sie auch die Option, Dritte zu bevollmächtigen. Hierbei denkbar sind Handwerker sowie Handwerkerinnen oder Personen, die sich auf Energieeffizienz spezialisiert haben.

Förderungen durch das BAFA können unter anderem beantragen:

  • Privatpersonen
  • Freiberufler/-innen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Firmen
  • kommunale Gemeinde- und Zweckverbände
  • Wohnungsbaugenossenschaften
  • gemeinnützige Träger/-innen (z. B. Kirchen)

Um eine Förderung für eine Einzelmaßnahme des BAFA zu erhalten, muss ein Spezialist oder eine Spezialistin für Energieeffizienz in den Prozess eingebunden sein. Aufgrund dessen haben Sie VOR Antragstellung einen zugelassenen Energieberater bzw. Energieberaterin zu beauftragen.

Der Ablauf bei der Beantragung von BABA Förderungen

Damit Sie als Hausbesitzende von diesem Zuschuss profitieren, sollten Sie sich an diesen Ablauf halten:

  • Berater/-in für Energieeffizienz kontaktieren und einbinden
  • Kostenvoranschlag für geplante Sanierungsmaßnahme erstellen lassen
  • Investitionskosten kalkulieren
  • Antrag für Zuschuss einreichen
  • Erhalt der Eingangsbestätigung
  • Beginn der Arbeiten
  • BAFA versendet Zuwendungsbescheid an Eigenheimbesitzer/-innen
  • Durchführung der Einzelmaßnahme binnen zwei Jahren beenden (Bewilligungszeitraum)
  • Nachweis über abgeschlossene Einzelmaßnahme an BAFA übermitteln

Dem obigen Vorgehen lässt sich entnehmen: Sie dürfen mit der Sanierung erst dann starten, wenn eine entsprechende Bestätigung des BAFA vorliegt. Davor ist es aber zulässig, das Projekt eingehend zu planen und Kostenübersichten zu den benötigten Leistungen durch Handwerker/-innen einzuholen.

Ist der Antrag an das BAFA gestellt, braucht die Behörde circa sechs Wochen für die Bearbeitung.

Wann zahlt das BAFA?

Bedenken Sie, dass sie sämtliche Kosten für die Einzelmaßnahme zunächst selbst zu zahlen haben. Schließlich überweist das BAFA den beantragten Zuschuss erst nach Beendigung der Sanierung.

Das Bundesamt erwartet, dass sämtliche Arbeiten von dafür qualifizierten Fachhandwerkern und Fachhandwerkerinnen erledigt werden. Andernfalls kann das BAFA keine Förderung gewähren. Darüber hinaus hat ein Energieeffizienz-Experte oder eine Expertin die Durchführung der Maßnahmen fortwährend zu kontrollieren.

Nach Zusendung des Zuwendungsbescheids durch das BAFA haben Sie 24 Monate Zeit, um die zu fördernden Arbeiten umzusetzen. Innerhalb dieses Bewilligungszeitraums müssen also sämtliche Maßnahmen abgeschlossen sein.

Fristverlängerung beantragen

Lassen sich diese nicht in der vorgegebenen Zeitspanne realisieren, besteht die Option, die Frist um weitere 24 Monate zu verlängern. Einem solchen Aufschub stimmt das BAFA allerdings nur dann zu, wenn der oder die Antragsberechtigte für die Überschreitung der Frist nicht verantwortlich ist.

Haben Sie alle Sanierungsarbeiten erfolgreich erledigt? Dann ist nur noch ein Nachweis über die entstandenen Kosten an das BAFA zu übermitteln. Damit Sie die Förderung erhalten, müssen Sie diesen Nachweis spätestens ein halbes Jahr nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes erbringen. Die geforderten Unterlagen können Hausbesitzer/-innen bequem online über das Dokument „Verwendungsnachweis“ senden. Nach einer gründlichen Prüfung zahlt das BAFA den beantragten Zuschuss aus.

Weitere Fördermöglichkeiten für Immobilienkauf und Haussanierung

Das BAFA hält für Eigenheimbesitzer/-innen, die ihr Haus energetisch sanieren lassen wollen, einige interessante Zuschüsse bereit. Daneben gibt es eine Reihe weiterer staatlicher Förderungen. Die wichtigsten werden Ihnen hier kurz vorgestellt:

1. Immobilienkredite der KfW

Familien, Singles oder Paare, die etwa ein Haus neu errichten möchten, können dafür beim BAFA keinen Antrag auf Förderung stellen. Allerdings stehen ihnen andere Fördermöglichkeiten zur Auswahl. Die erste Anlaufstelle hierbei ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau, KfW. Als staatliche Förderbank vergibt sie derzeit beispielsweise im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Immobiliendarlehen sowie Zuschüsse für Wohngebäude (WG) und Nichtwohngebäude (NWG).

Wer für eine Einzelmaßnahme (BEG EM) anstatt eines Zuschusses einen zinsgünstigen Baukredit bevorzugt, wendet sich ebenfalls an die KfW. Außerdem treffen Sie mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm 124 die richtige Wahl, wenn Sie ein Eigenheim erwerben oder bauen wollen. Über dieses Förderdarlehen bekommen Hauskäufer/-innen bis zu 100.000 Euro ausgezahlt. Der Immobilienkredit ist daher als Ergänzung zu einer klassischen Baufinanzierung gedacht, wie sie etwa Baufi24 vermittelt.

Die KfW-Förderung fördert ebenso den Einbau von Anlagen in Wohnhäuser, die der Gewinnung erneuerbarer Energien dienen. Altersgerechte Umbauten, beispielsweise zum Abbau von Barrieren, unterstützt die Förderbank über den Kredit 159.

2. Wohn-Riester

Kaufen oder bauen Sie ein Haus, lohnt es sich zu prüfen, ob Sie Anspruch auf eine Eigenheimrente haben. Diese auch als Wohn-Riester bekannte Förderung hilft dabei, die aufgenommene Hauskauf-Finanzierung rascher zurückzuführen. Von der Eigenheimrente können Sie auf verschiedene Weise profitieren.

Generell ist die Gewährung von Wohn-Riester an einige Voraussetzungen geknüpft. So zahlt der Staat diese Förderung nur, wenn der Immobilienbesitzer/-innen das erworbene Haus selbst nutzen. Eine weitere Bedingung ist, dass Kreditnehmende wenigstens vier Prozent ihres Bruttojahreseinkommens zur Tilgung der Darlehensschuld verwenden.

3. Arbeitnehmersparzulage

Angestellte, die vermögenswirksame Leistungen erhalten, haben die Möglichkeit, eine Arbeitnehmersparzulage zu bekommen. Schließen Sie hierzu etwa einen Bausparvertrag ab und zahlen dort die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin ein. Künftige Eigenheimbesitzende können daraufhin die Arbeitnehmersparzulage beantragen. Diese beläuft sich auf neun Prozent, maximal aber auf 470 Euro je Jahr. Voraussetzung dabei ist, dass das zu versteuernde Einkommen folgende Grenzen nicht überschreitet:

  • ledige Arbeitnehmende: 17.900 Euro
  • verheiratete Arbeitnehmende: 35.800 Euro

4. Wohnungsbauprämie

Beabsichtigen Sie, ein Haus zu bauen, zu erwerben oder zu modernisieren? In diesem Fall kann die Wohnungsbauprämie interessant sein. Der Staat zahlt sie als Förderung unter diesen Voraussetzungen aus:

  • Sie besitzen einen Bausparvertrag.
  • Diesen besparen Sie jedes Jahr mit mindestens 50 Euro.
  • Sie sind 16 Jahre oder älter.
  • Ihre zu versteuernden Einkünfte betragen jährlich höchstens 35.000 Euro.

Paare erhalten über diese Förderung ab dem Jahr 2021 bis zu 1.400 Euro, Singles 700 Euro. Der Fördersatz liegt aktuell bei 10 Prozent auf die jährlich in den Bausparvertrag eingezahlten Beiträge.

Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich beraten, ob eine Förderung durch das BAFA für Sie möglich. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich rund um verschiedene Fördermöglichkeiten und beantworten alle Ihre Fragen zum Thema Immobilienfinanzierung: Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

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