Bei Immobilienkäufen verlangt die Bank für gewöhnlich die Eintragung einer Grundschuld auf das zu erwerbende Haus. Sollten Kreditnehmende später die Darlehensraten nicht mehr bedienen können, hat die Bank das Recht, das Wohnobjekt bei einer Zwangsversteigerung zu veräußern. Der daraus erzielte Erlös dient in diesem Fall zur Deckung der noch offenen Forderungen.
Eine solche Sachsicherheit (auch als Realsicherheit bezeichnet) genügt der Bank in manchen Fällen jedoch nicht. Verfügst du beispielsweise weder über ein ausreichend gutes, verlässliches Einkommen noch über größere finanzielle Ersparnisse, wirkt sich das ungünstig auf die Bonitätseinstufung aus. Die Bank fordert dann Zusatzsicherheiten. Zudem wünscht sie weitere Sicherheiten, wenn der Kreditbetrag über der Beleihungsgrenze liegt. Auf diesem Weg will sich die Bank vor einer Zahlungsunfähigkeit der Hauskaufenden schützen.
Eng verknüpft mit dem Begriff Zusatzsicherheit ist der des Eigenkapitalersatzes. So steigert viel Eigenkapital ebenso die Wahrscheinlichkeit, dass der gewährte Immobilienkredit planmäßig zurückgezahlt wird. Schließlich sinkt hierdurch der Fremdkapitalbedarf und die monatliche Kreditrate fällt tendenziell geringer aus. Besitzt du nur wenige finanzielle Rücklagen, lässt sich diese Nachteil unter Umständen durch Eigenkapitalersatz ausgleichen.
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