Maklerprovision 2025

Die Maklerprovision zählt zu den Nebenkosten beim Immobilienkauf. Seit der Gesetzesänderung 2020 gelten klare Regeln, wer sie wann und in welcher Höhe zahlen muss und auch im Jahre 2025 bleiben diese Punkte für Käufer/-innen wichtig.

Das Wichtigste in Kürze

Seit Dezember 2020 teilen sich Käufer/-in und Verkäufer/-in in der Regel die Maklerprovision zu gleichen Teilen.

Die übliche Maklerprovision liegt in Deutschland meistens zwischen 5,95 und 7,14 Prozent  des Kaufpreises, je nach Bundesland. 

Du musst keine Provision für den Makler bzw. die Maklerin zahlen, wenn kein wirksamer Maklervertrag vorliegt oder du direkt von privat kaufst.

Die Maklerprovision kann verhandelt oder sogar umgangen werden, wenn du zum Beispiel direkt mit der Verkäufer oder der Verkäuferin in Kontakt trittst.

In diesem Ratgeber:
Author Jens Diehl
Experte Immobilienkauf & Finanzierung
Aktualisiert am 21.07.2025

Was ist die Maklerprovision?

Die Maklerprovision, auch Maklercourtage oder kurz Courtage genannt, ist die Vergütung, die ein/-e Immobilienmakler/-in für die Immobiliensuche mit einer erfolgreichen Vermittlung oder einem Nachweis eines Kaufvertrags erhält. Sie wird nur dann fällig, wenn tatsächlich ein Kaufvertrag zustande kommt. Die Höhe richtet sich in der Regel nach einem prozentualen Anteil am Verkaufspreis.

Diese Vergütung für Makler/-innen gehört zu den klassischen Nebenkosten beim Hauskauf. Du solltest sie bei der Kalkulation unbedingt berücksichtigen, denn die Maklerprovision kann deine Finanzierung maßgeblich beeinflussen. Die Maklercourtage wird dann erhoben, wenn ein/-e Makler/-in einen wesentlichen Beitrag dazu leistet, dass ein Kaufvertrag zustande kommt. Das kann sowohl durch Vermittlung als auch durch den Nachweis einer Kaufinteressierten Person oder einer passenden Immobilie geschehen. Typische Leistungen umfassen: 

  • Exposé-Erstellung
  • Organisation und Durchführung von Besichtigungen
  • Unterstützung bei Vertragsverhandlungen
  • Überprüfung von Unterlagen
  • Begleitung bis zur notariellen Beurkundung

Erfolgt keine Vermittlung oder kommt kein Vertrag zustande, fällt in der Regel auch keine Zahlung an. Beim Haus- oder Grundstückskauf wird die Maklerprovision in Deutschland zwischen Käufer/-in und Verkäufer/-in aufgeteilt, während bei der Miete das sogenannte Bestellerprinzip gilt: Wer den Auftrag vergibt, zahlt auch die Provision. Die Maklerprovision bei der Vermietung ist somit eindeutig geregelt. Beim Hauskauf hingegen gibt es Spielraum: Je nach Bundesland kann die Maklerprovision unterschiedlich hoch ausfallen. Ebenso kann vereinbart werden, ob die Zahlung ausschließlich von einer Partei getragen wird.

Seit dem 23. Dezember 2020 gilt bundesweit das Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten (§§ 656a bis 656d BGB). Dieses Gesetz schreibt vor, dass Käufer und Käuferinnen von selbst genutztem Wohnraum höchstens 50 Prozent der Maklerprovision zahlen müssen. Vorausgesetzt ist, sie haben den Maklervertrag nicht alleine abgeschlossen.

Wird der oder die Makler/-in nur von einer Partei (zum Beispiel dem oder der Verkäufer/-in) beauftragt, darf keine Zahlung von der Gegenseite verlangt werden. Das Gesetz hat die bis dahin gängige Praxis in vielen Bundesländern verändert und sorgt für mehr Transparenz und Fairness im Immobiliengeschäft.

Wann wird die Maklerprovision fällig?

Die Maklerprovision wird fällig, wenn ein wirksamer Kaufvertrag zustande kommt und der bzw. die Makler/-in zur Vermittlung beigetragen hat. Das heißt: Erst mit der notariellen Beurkundung entsteht der Anspruch auf Zahlung. Ein früherer Provisionsanspruch, zum Beispiel nach einer reinen Besichtigung, ist rechtlich unzulässig.

Da die Maklerprovision mehrere Tausend Euro betragen kann, solltest du sie bei deiner Finanzplanung von Anfang an berücksichtigen und auch bei der Preisverhandlung beim Hauskauf einkalkulieren. Sie beeinflusst deine Kaufnebenkosten und somit auch deinen Darlehensbedarf. Lass dich daher frühzeitig beraten und hole dir Unterstützung von einem Baugeldvermittler wie Baufi24, um passende Finanzierungsmöglichkeiten zu finden.

Unser Beratungs- und Vermittlungsservice ist für dich zu jeder Zeit unverbindlich und kostenlos. Du sprichst mit uns persönlich und unkompliziert:

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Wer zahlt die Maklerprovision: Käufer/-in oder Verkäufer/-in?

Die Antwort auf die Frage „Maklerprovision: Wer zahlt sie?“ hängt von der Beauftragung ab. Seit dem Gesetz von Dezember 2020 gilt: 

  • Wird ein bzw. eine Makler/-in einseitig vom Verkäufer oder der Verkäuferin beauftragt, darf die Provision nicht auf die kaufende Partei abgewälzt werden.
  • Wird der Vertrag von beiden Seiten unterzeichnet, zahlen Käufer/-in und Verkäufer/-in in der Regel jeweils 50 Prozent. Das ist die sogenannte Doppelprovision.
  • Wird der Vertrag nur von einer Partei unterzeichnet, trägt diese die volle Provision. Man spricht von der reinen Verkäufer/-innen oder Käufer/-innen-Provision.

Diese Regelung gilt ausschließlich für den Verkauf von selbst genutztem Wohnraum. Bei gewerblichen Immobilien oder Grundstücken kann weiterhin frei vereinbart werden, wer die Maklerprovision trägt.

Wann liegt ein Rechtsverstoß vor?

Ein Rechtsverstoß liegt vor, wenn die gesetzlich geregelte Kostenverteilung umgangen wird. Der Bundesgerichtshof (Az. I ZR 138/24) hat entschieden, dass Käufer/-innen nicht verpflichtet werden dürfen, mehr als 50 Prozent der Maklerkosten zu tragen, wenn der oder die Makler/-in auch vom Verkäufer bzw. der Verkäuferin beauftragt wurde. Eine abweichende Regelung ist nichtig und kann angefochten werden.

Voraussetzungen für Maklerprovision

Für den Provisionsanspruch von Makler/-innen muss Folgendes gegeben sein:

  • Es besteht ein wirksamer Maklervertrag.
  • Der/die Makler/-in hat eine provisionspflichtige Leistung erbracht (zum Beispiel Besichtigung, Vermittlung, Nachweis).
  • Es kommt ein notarieller Kaufvertrag zustande, der auf das Makeln zurückzuführen ist.

Fehlt eine dieser Voraussetzungen, besteht kein Anspruch auf Zahlung der Provision.

Sonderfall bei vermieteten Objekten

Beim Kauf vermieteter Objekte können Besonderheiten auftreten. In der Regel gilt zwar auch hier die gesetzliche Regelung zur geteilten Maklerprovision, sofern es sich um Wohnraum handelt. Bei gewerblichen Immobilien oder beim Verkauf an Kapitalanlegende können jedoch abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Die Maklerprovision bei Vermietung (im Mietverhältnis) bleibt davon unberührt, denn hier zahlt ausschließlich der/die Besteller/-in.

Wie hoch ist die Maklerprovision?

Die Maklerprovision liegt in der Regel zwischen 5,95 und 7,14 Prozent  des Kaufpreises einer Immobilie, inklusive Mehrwertsteuer. Bei Kaufimmobilien wird die Provision meistens zwischen Käufer/-in und Verkäufer/-in aufgeteilt. In einigen Bundesländern wird die Provision auch komplett von Käufer/-in oder Verkäufer/-in übernommen, was vom jeweiligen Modell und der Vereinbarung abhängt.

Die Maklerprovision in Deutschland variiert deutlich je nach Bundesland und wird zudem individuell zwischen den Parteien ausgehandelt. Auch dein Verhandlungsgeschick spielt eine Rolle. In der folgenden Tabelle findest du typische Provisionssätze in den verschiedenen Bundesländern.

BundeslandMaklerprovision gesamtAnteil Käufer maximal
Baden-Württemberg7,14 %3,57 %
Bayern7,14 %3,57 %
Berlin7,14 %3,57 %
Brandenburg7,14 %3,57 %
Bremen5,95 %2,98 %
Hamburg6,25 %3,12 %
Hessen5,95 %2,98 %
Mecklenburg-Vorpommern5,95 %2,98 %
Niedersachsen Region A7,14 %3,57 %
Niedersachsen Region B4,76-5,95 %2,38-2,98 %
Nordrhein-Westfalen7,14 %3,57 %
Rheinland-Pfalz7,14 %3,57 %
Saarland7,14 %3,57 %
Sachsen7,14 %3,57 %
Sachsen-Anhalt7,14 %3,57 %
Schleswig-Holstein7,14 %3,57 %
Thüringen7,14 %3,57 %

Was ist die maximale Maklerprovision?

Seit der Gesetzesänderung 2020 dürfen beim Immobilienkauf von Wohnimmobilien Makler und Maklerinnen die Provision nur dann von Käufer/-innen verlangen, wenn auch auch Verkäufer Verkäuferin in gleicher Höhe zahlen. Die maximale Maklerprovision beträgt insgesamt 7,14 Prozent inkl. MwSt. Das ist aber keine gesetzliche Obergrenze, sondern der marktübliche Höchstwert. Eine höhere Provision ist rechtlich kaum durchsetzbar und in der Praxis unüblich.

Maklerprovision bei Vermietung

Bei der Maklerprovision bei Vermietung gilt das Bestellerprinzip: Wer den bzw. die Makler/-in beauftragt, zahlt die Provision. In der Regel also Vermieter/-innen. Die Provision beträgt meistens 2,38 Monatskaltmieten (inkl. MwSt.). Als Mieter oder Mieterin musst du die Courtage nur zahlen, wenn du den/die Makler/-in selbst beauftragt hast und es infolge dessen zu einem Mietvertrag kommt. Du kannst die Zahlung also umgehen, wenn du direkt bei Vermieter/-innen oder provisionsfreie Angebote suchst.

Maklerprovision berechnen

Mit der Maklercourtage solltest du stets innerhalb der Baufinanzierung planen. Nehmen wir an, du kaufst eine Immobilie in NRW für 400.000 Euro. Unter der Voraussetzung fallen folgende Nebenkosten inkl. Courtage an:

  • Maklerprovision: 3,57 Prozent für Käufer/-in = 14.280 Euro
  • Grunderwerbsteuer: 6,5 Prozent = 26.000 Euro
  • Notarkosten & Grundbuch: ca. 1,5 % = 6.000 Euro
  • Gesamtkosten inkl. Kaufnebenkosten: 446.280 Euro

Zum Ermitteln der Nebenkosten nutze gern unseren kostenlosen Baufinanzierungsrechner.

Die Rechenformel zur Maklerprovision sieht wie folgt aus:

Kaufpreis × Provisionssatz = Maklerprovision

In unserem Beispiel sähe die Berechnung also wie folgt aus:

400.000 Euro × 0,0357 = 14.280 Euro

Beachte dabei, dass es Unterschiede bei den Modellen geben kann:

  1. Geteilte Provision: Käufer/-in und Verkäufer/-in zahlen je 3,57 Prozent (zum Beispiel in NRW).
  2. Vollprovision durch Käufer/-in: Nur zulässig, wenn Käufer/-in den Auftrag erteilt und Verkäufer/-in keine Zahlung leistet, was in der Praxis heute sehr selten ist.

Wenn du also eine Immobilie kaufst, solltest du die Maklerprovision in 2025 sowie die Nebenkosten beim Hauskauf wie auch die eventuellen Nebenkosten beim Grundstückskauf in deine Kalkulation einbeziehen. Besonders in Regionen mit hohen Immobilienpreisen kann die Provision einen erheblichen Anteil an den Kaufnebenkosten ausmachen. Die Grundsteuer gehört übrigens nicht dazu, da es sich um fortlaufende Kosten handelt.

Wann ist eine Maklerprovision ungültig oder nicht fällig?

Die Maklerprovision ist nur dann fällig, wenn der oder die Makler/-in erfolgreich eine Immobilie vermittelt hat und ein wirksamer Maklervertrag vorliegt. Es gibt jedoch zahlreiche Fälle, in denen du die Provision nicht zahlen musst oder sie ungültig ist:

  • Kein Vermittlungserfolg = keine Zahlung: Wenn kein Kaufvertrag zustande kommt, ist auch keine Provision fällig. Der/die Makler/-in muss nachweisen können, dass der Vertragsabschluss auf die Vermittlung zurückgeht.
  • Maklervertrag wurde widerrufen oder beendet: Hast du den Maklervertrag fristgerecht widerrufen oder vor Abschluss des Kaufvertrags wirksam beendet, entfällt die Pflicht zur Zahlung.
  • Kein wirksamer Maklervertrag: Ein mündlicher Vertrag reicht nicht immer. Fehlt eine gesetzlich vorgeschriebene Textform oder die Widerrufsbelehrung, kann der Vertrag unwirksam sein.
  • Keine nachweisbare Tätigkeit: Kann der/die Makler/-in nicht belegen, dass er bzw. sie konkret an der Vermittlung beteiligt war, besteht kein Anspruch.
  • Doppelt vermittelt ohne Aufklärung: Vermittelt der/die Makler/-in gleichzeitig für die kaufende sowie die verkaufende Partei ohne Offenlegung, kann dies zur Unwirksamkeit der Provision führen.
  • Eigeninitiative des Käufers/der Käuferin: Wenn du die Immobilie ohne Hilfe des/der Maklers/-in gefunden hast (z. B. durch Eigenrecherche), kann die Zahlungspflicht entfallen.

Kann ich zu Unrecht gezahlte Maklergebühren zurückfordern?

Du kannst bereits gezahlte Maklerprovisionen zurückfordern, wenn sie ohne rechtliche Grundlage erhoben wurden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn kein wirksamer Maklervertrag besteht oder du rechtzeitig widerrufen hast. Die Rückforderung ist allerdings nur innerhalb bestimmter Fristen möglich, sodass du schnell handeln solltest.

Formvorschriften für Maklerverträge

Maklerverträge müssen gemäß § 656a BGB seit dem 23. Dezember 2020 in Textform abgeschlossen werden, also per Brief, E-Mail oder Fax. Mündliche Absprachen reichen nicht mehr aus, wenn es um den Kauf von Wohnimmobilien geht. Zudem hast du als Verbraucher/-in bei sogenannten Fernabsatzverträgen (zum Beispiel über Onlineportale oder Telefon) ein 14-tägiges Widerrufsrecht. In dieser Zeit kannst du den Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen.

Kann ich die Maklerprovision umgehen oder sparen?

Die Maklerprovision ist oft ein erheblicher Kostenpunkt beim Immobilienkauf. Es gibt jedoch Möglichkeiten, sie ganz zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren.

In folgenden Fällen kannst du die Maklercourtage umgehen bzw. einsparen:

  • Immobilien direkt vom Eigentümer/der Eigentümerin kaufen
  • Provision durch Verhandlung senken
  • Maklerauftrag genau prüfen
  • Immobilien auf einer Zwangsversteigerung erwerben
  • Alternative Kanäle nutzen (z. B. Genossenschaften, Auktionen)
  • Netzwerk und regionale Anzeigen nutzen
  • Suchaufträge bei bankinternen Vermittlern
  • Selbst inserieren bei Gesuchen

Rückzahlung oder Anfechtung der Maklerprovision

Ein Rückzahlungsanspruch kann bestehen, wenn die Maklerleistung mangelhaft oder rechtswidrig war. Hier sind einige häufige Fälle:

  • Leistungsfehler: Der/die Makler/-in erfüllt den Auftrag nicht, vermittelt falsche Informationen oder bringt dich nicht mit der richtigen Partei in Kontakt.
  • Vertragswidrigkeit: Der Vertrag entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen oder wurde ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung abgeschlossen.
  • Arglistige Täuschung: Bei bewusst falschen Angaben durch den/die Makler/-in kannst du die Provision anfechten und zurückverlangen.

Dokumentiere alle Vorgänge und wende dich schriftlich an den bzw. die Makler/-in, wenn du eine Rückforderung geltend machen möchtest. Führt das zu keiner Einigung, kannst du dich an die Verbraucherzentrale oder an eine Anwaltskanzlei wenden. Ein Gerichtsverfahren ist der letzte Schritt.

Maklerprovision bei Kündigung oder Rücktritt

Grundsätzlich ist die Maklerprovision nur fällig, wenn es zu einem wirksamen Kaufvertrag kommt. Trittst du danach freiwillig zurück, kann die Provision trotzdem eingefordert werden. Anders sieht es aus, wenn der Rücktritt durch einen Mangel, eine Täuschung oder auf Grundlage eines Rücktrittsrechts erfolgt.

Immer wieder gibt es zu diesem Thema Sonderfälle und Gerichtsurteile. Ein Beispiel: In einem Urteil des BGH (Az. I ZR 5/15) wurde entschieden, dass eine Provision auch dann zu zahlen ist, wenn ein Rücktritt ohne Verschulden des/der Maklers/-in erfolgt. Wichtig ist also der Grund für den Rücktritt, denn nur dann lässt sich die Zahlungspflicht ausschließen.

Maklercourtage finanzieren: Immobilienkredit mit Baufi24 sichern

Die Maklercourtage zählt zu den Kaufnebenkosten, die du bei der Baufinanzierung mit einplanen solltest. Mit einem Immobilienkredit über Baufi24 kannst du dein Bau- oder Kaufvorhaben realisieren. Bei einer Beratung analysieren wir mit dir gemeinsam dein peine finanzielle Situation und schätzen ein, welches Darlehen für dich sinnvoll und nachhaltig tragbar ist. Dabei wird auch deine persönliche Situation analysiert, um eine auf dich zugeschnittene Lösung zu finden.

Kaufnebenkosten mit Eigenkapital begleichen

Oft verlangen Banken, dass du die Kaufnebenkosten, darunter auch die Maklerprovision, aus deinem Eigenkapital heraus bezahlst. Plane daher mindestens 10 bis 15 Prozent der Kaufsumme zusätzlich ein. 

Mit Baufi24 findest du eine Finanzierungslösung, die zu dir passt: Die Experten Expertinnen von Baufi24 vergleichen die Angebote von über 500 Banken und erarbeiten ein maßgeschneidertes Konzept, dass auch die Finanzierung der Kaufnebenkosten mit oder oder ohne Maklerprovision berücksichtigt.

Häufig gestellte Fragen: Maklerprovision

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