Grundstücke können sich erheblich voneinander unterscheiden: Die Art, der Zustand und die Qualität des Anwesens wirken sich nicht nur direkt auf den Kaufpreis aus. Faktoren wie diese bestimmen auch, welche weiteren Nebenkosten bei einem Grundstückskauf auf dich zukommen.
1. Vermessungskosten
Nicht immer sind die genauen Grenzen eines Grundstücks bekannt. Dann lassen sich diese durch eine Vermessung feststellen. Eine solche Grenzvermessung kostet zwischen ungefähr 1.000 und 1.400 Euro – die genaue Höhe richtet sich insbesondere nach der Grundstücksgröße, dem Bodenwert sowie der Anzahl der Grenzpunkte. Durchgeführt wird die Arbeit von einem/einer öffentlich bestellten Vermessungsingenieur/-in. Wer die Gebühr dafür zahlt – Kaufende oder Verkaufende – ist grundsätzlich Verhandlungssache.
2. Kosten für Bodengutachten
Ob sich das Baugrundstück tatsächlich für einen Hausbau eignet, findest du anhand eines qualifizierten Bodengutachtens heraus. Dieses liefert wertvolle Informationen zur Beschaffenheit des Baugrunds. Die Anfertigung eines solchen Gutachtens übernehmen meist unabhängige Sachverständige im Bereich Geotechnik. Für diese speziellen Kaufnebenkosten kannst du circa 1.000 bis 2.500 Euro einplanen – sofern sich nicht die Verkäuferin/der Verkäufer an den Kosten beteiligt.
3. Erschließungskosten
Ist das Grundstück noch kein ausgewiesenes Bauland, sondern lediglich ein Bauerwartungsland, muss dieses erst mit der öffentlichen Ver- und Entsorgung verbunden werden. Die dabei anfallenden Erschließungskosten zählen ebenfalls zu den Nebenkosten beim Grundstückskauf. Deren Höhe hängt maßgeblich vom Aufwand und benötigten Material ab, aber auch von der Gebührenordnung der jeweiligen Gemeinde. Deswegen ist eine pauschale Kostenschätzung schwierig. Oft jedoch liegen die Erschließungskosten zwischen etwa 5.000 und 10.000 Euro.
4. Wege- und Straßenkosten
Befindet sich dein Baugrundstück in einem Neubaugebiet, ist häufig ein Ausbau von Wegen und/oder Straßen erforderlich. Einen Teil der dabei entstehenden Kosten müssen für gewöhnlich die Grundstücksbesitzenden tragen. Die genaue Höhe der Straßen- und Wegekosten lässt sich allerdings nicht allgemein beziffern. Konkrete Beträge kannst du bei der zuständigen Gemeinde erfragen.
5. Gebühren für Baugenehmigung
Möchtest du auf dem Grundstück ein Haus errichten, brauchst du normalerweise eine Baugenehmigung. Damit gemeint ist ein von der verantwortlichen Baubehörde ausgestellter Bescheid, dass dem Bauprojekt keine öffentlich-rechtlichen Vorgaben entgegenstehen (§ 72 Musterbauordnung). Die Rechnungshöhe für eine solche Genehmigung wird vom jeweiligen Bundesland sowie vom Raumvolumen der neuen Immobilie beeinflusst. Meist zahlst du für deine Baugenehmigung um die 0,5 Prozent der Baukosten. Das Geld geht an die zuständige Baubehörde.
4. Gutachterkosten für Immobilie
Lässt du dein Haus von einem Bauunternehmen errichten, kann es sinnvoll sein, das fertiggestellte Gebäude begutachten zu lassen. Eine Gutachterin oder ein Gutachter beim Hauskauf ist dabei in der Lage, bauliche Mängel zu identifizieren. Die Kosten hierfür richten sich in erster Linie nach dem Objektwert und der Art des Gutachtens. Für ein Kurzgutachten kannst du mit rund 500 bis 1.000 Euro kalkulieren. Der Betrag ist in der Regel nach erbrachter Leistung fällig.
5. Abrisskosten bei Altimmobilien
Bei einem Grundstückskauf können ebenso Kosten für den Abbruch eines alten Gebäudes auf dich zukommen. Der Aufwand dafür hängt sowohl von der Immobiliengröße als auch von den verwendeten Baumaterialien und den örtlichen Bedingungen ab. Grundstückskaufende sollten für die Abrisskosten schätzungsweise 10.000 bis 25.000 Euro ansetzen. Überlege dir deshalb genau, ob du ein Grundstück mit altem Haus darauf erwerben willst.
6. Kosten für Baumfällung
Müssen einzelne Bäume auf dem Grundstück deinem Bauvorhaben weichen, plane die dafür anfallenden Kosten in den Grundstückskauf ein. Doch Achtung: Manche Baumarten stehen unter Schutz. Deswegen sollten Grundstückskaufende eine Baumfällung von der zuständigen Gemeinde genehmigen lassen. Je nach Aufwand verlangen Fachbetriebe zwischen circa 800 und 1.300 Euro für die Fällung eines Baums. Die Kosten hat für gewöhnlich die/der Grundstücksbesitzende zu übernehmen.