Unbedenklichkeitsbescheinigung

Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Immobilienkauf und wozu ist sie erforderlich? Beantragung, Ausstellung, mögliche Fehler vermeiden: Wir informieren dich.

Das Wichtigste in Kürze

Für eine rechtskräftige Eigentumsübertragung benötigen Immobilienkaufende in aller Regel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Mit dem Dokument bestätigt das Finanzamt, dass die/der Kaufende die Grunderwerbsteuer beglichen hat und dem Hauskauf keine steuerlichen Bedenken entgegenstehen.

Fehlt die Unbedenklichkeitsbescheinigung, kann das Notariat den Kaufprozess nicht abschließen und die Bank das Darlehen nicht an die verkaufende Partei auszahlen.

Je nach Finanzamt kostet der Nachweis zwischen rund 5 und 20 Euro.

In diesem Artikel:
Author Alexander Hennecke
Experte Baufinanzierung
Aktualisiert am 30.04.2025

Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Bei jedem Immobilienkauf gibt es Unterlagen, die praktisch unerlässlich sind. Dazu gehört auch sie: Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein amtlicher Nachweis, der belegt, dass die/der Kaufende die Grunderwerbsteuer vollständig bezahlt hat. Essenzieller Nachweis für Notariat und Bank: Das Schriftstück brauchst du zum einen für eine rechtskräftige Eigentumsübertragung. Denn erst wenn dem Grundbuchamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt, trägt es - auf Veranlassung der Notarin/des Notars - den/die Käufer/-in ins Grundbuch ein. Das Notariat benötigt also den Nachweis, um den Kaufprozess abwickeln zu können. Zum anderen besteht ebenso die Bank auf einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Hauskauf. Die für den Immobilienkredit erforderliche Grundschuldbestellung lässt sich nämlich erst nach der Eigentumsübertragung vornehmen.

Unbedenklichkeitsbescheinigungen im geschäftlichen Umfeld

Einige Unternehmen nutzen solche offiziellen Dokumente, um gegenüber den Kundinnen/Kunden ihre steuerliche Zuverlässigkeit nachzuweisen. Dieser Artikel befasst sich jedoch ausschließlich mit Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Wohnungs- und Hauskäufe von Privatleuten. Hast du das Dokument erhalten, bestehen vonseiten des Finanzamts keine steuerlichen Bedenken bezüglich des Immobilienerwerbs. Gesetzlich geregelt ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Immobilienkauf im § 22 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG).

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In diesem Artikel:

Wann ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung notwendig?

Möchtest du ein Eigenheim erwerben, musst du dafür in aller Regel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen. Sie ist für den Prozess des Eigentumsübergangs unabdingbar, wie dieser beispielhafte Ablauf zeigt:

  • Kaufende und Verkaufende einigen sich zuerst auf einen Kaufpreis.
  • Anschließend unterschreiben die beiden Parteien einen Immobilienkaufvertrag bei einer Notarin/einem Notar.
  • Durch das Notariat wird der beabsichtigte Hauskauf an das Finanzamt gemeldet, werden dazu verschiedene Unterlagen übermittelt und normalerweise auch die Unbedenklichkeitsbescheinigung angefordert.
  • Käufer/-innen erhalten vom Finanzamt einen Grunderwerbsteuerbescheid und begleichen die Forderung.
  • Nach einer Prüfung durch das Finanzamt geht die Unbedenklichkeitsbescheinigung an das Notariat.
  • Mit dem Dokument wendet sich der/die Notar/-in an das Grundbuchamt. Dort werden neue Eigentümer/-innen ins Grundbuch eingetragen.
  • Danach kann die Grundschuld bestellt werden und die Bank zahlt das Darlehen an die Verkäuferin bzw. den Verkäufer aus.

Voraussetzungen für den Erhalt einer Bescheinigung

Damit du deine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt bekommst, musst du als Erstes die festgesetzte Grunderwerbsteuer begleichen. Darüber hinaus dürfen keine anderen Steuerschulden vorhanden sein. Allerdings: In seltenen Fällen kannst du für einen Grundstückskauf eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten, bevor du die Grunderwerbsteuer gezahlt hast (§ 22 Absatz 2, Satz 2 GrEStG).

Wie beantrage ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Immobilienkauf?

Die Beantragung des Nachweises erfolgt entweder schriftlich, persönlich oder bei manchen Finanzbehörden auch online. Bei einem Wohnungs- oder Hauserwerb erledigt diese Aufgabe üblicherweise der oder die Notar/-in. Um eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Hauskauf zu bekommen, gehen künftige Immobilienbesitzende Schritt für Schritt vor:

  1. Beide Vertragsparteien unterschreiben den Kaufvertrag bei der Notarin/beim Notar.
  2. Über das Notariat wird eine Kopie des Kaufvertrags sowie eine Veräußerungsanzeige an das Finanzamt übermittelt und dort die Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragt..
  3. Das Finanzamt nimmt eine steuerliche Prüfung vor und sendet dann der/dem Kaufenden den Grunderwerbsteuerbescheid zu.
  4. Nachdem Kaufende die Grunderwerbsteuer gezahlt haben, erhält das Notariat die Unbedenklichkeitsbescheinigung.
  5. Zuletzt übermittelt der oder die Notar/-in die Unbedenklichkeitsbescheinigung mit weiteren Unterlagen zum Hauskauf an das Grundbuchamt.

Welche Dokumente werden für den Antrag benötigt?

Damit du eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für deinen Immobilienkauf bzw. deine Hauskauf-Finanzierung erhältst, brauchst du meist nur wenige Unterlagen. Wenn über dein Notariat der Hauskauf an das Finanzamt gemeldet und der Antrag gestellt wird, ist dafür erforderlich:

  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses der Antragstellenden
  • Kopie des notariell beurkundeten Kaufvertrags
  • Veräußerungsanzeige: Formular, das der bzw. die Notar/-in ausfüllt und alle relevanten Informationen zum Kaufobjekt sowie zu den Vertragsparteien enthält
  • Steuernummer der Käufer/-innen
  • Von den Käufer/-innen ausgefüllte Vollmacht für das Notariat

Bearbeitungszeit für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung

Nach der Beantragung bzw. Zahlung der Grunderwerbsteuer dauert es rund 3 Wochen, bis das Finanzamt den Nachweis ans Notariat schickt. Die genaue Bearbeitungszeit richtet sich nach dem jeweiligen Finanzamt und dessen aktueller Arbeitsauslastung.

Was kostet eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Hauskauf?

Die Kosten für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung liegen je nach Finanzamt zwischen lediglich ca. 5 und 20 Euro. Der Betrag ist normalerweise in der Notarrechnung enthalten, sofern das Notariat das Dokument beantragt. Die Notarkosten gehören wiederum zu den Nebenkosten beim Hauskauf.

Fehler vermeiden bei der Unbedenklichkeitsbescheinigung

Für eine reibungslose Eigentumsübertragung sollten sich Immobilienkaufende frühzeitig um eine Unbedenklichkeitsbescheinigung kümmern. Am besten nehmen sie diese in ihre Checkliste für den Hauskauf auf. Wird der Nachweis vergessen bzw. nicht rechtzeitig beantragt, kann sich der Kaufprozess verzögern. Deswegen gilt es folgende Fehler zu vermeiden: 

  • Die Unterlagen zur Beantragung sind unvollständig oder fehlerhaft.
  • Der Antrag wird zu spät eingereicht (darum kümmert sich für gewöhnlich das Notariat).
  • Kaufende zahlen die Grunderwerbsteuer verspätet.
  • Kaufende sind für etwaige Rückfragen des Finanzamts nicht erreichbar.

Benötige ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Immobilienkredit?

Solange du dein Eigenheim nicht von einem Familienmitglied in gerader Linie erwirbst, bist du bei deinem Hauskauf auf eine Unbedenklichkeitsbescheinigung angewiesen. Denn ohne sie kann der Notar bzw. die Notarin dich nicht als neuen Eigentümer oder neue Eigentümerin ins Grundbuch eintragen lassen und den Kaufprozess abschließen.

Doch auch für den Immobilienkredit ist eine solche Bescheinigung essenziell. Denn bevor die Bank den Kaufpreis bzw. Darlehensbetrag an die verkaufende Partei auszahlt, muss zur Absicherung der Baufinanzierung eine Grundschuld bestellt werden. Dies ist erst möglich, wenn die Darlehensnehmenden als Eigentümer/-innen im Grundbuch stehen.

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Häufig gestellte Fragen: Unbedenklichkeitsbescheinigung

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