Bei jedem Immobilienkauf gibt es Unterlagen, die praktisch unerlässlich sind. Dazu gehört auch sie: Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein amtlicher Nachweis, der belegt, dass die/der Kaufende die Grunderwerbsteuer vollständig bezahlt hat. Essenzieller Nachweis für Notariat und Bank: Das Schriftstück brauchst du zum einen für eine rechtskräftige Eigentumsübertragung. Denn erst wenn dem Grundbuchamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt, trägt es - auf Veranlassung der Notarin/des Notars - den/die Käufer/-in ins Grundbuch ein. Das Notariat benötigt also den Nachweis, um den Kaufprozess abwickeln zu können. Zum anderen besteht ebenso die Bank auf einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Hauskauf. Die für den Immobilienkredit erforderliche Grundschuldbestellung lässt sich nämlich erst nach der Eigentumsübertragung vornehmen.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen im geschäftlichen Umfeld
Einige Unternehmen nutzen solche offiziellen Dokumente, um gegenüber den Kundinnen/Kunden ihre steuerliche Zuverlässigkeit nachzuweisen. Dieser Artikel befasst sich jedoch ausschließlich mit Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Wohnungs- und Hauskäufe von Privatleuten. Hast du das Dokument erhalten, bestehen vonseiten des Finanzamts keine steuerlichen Bedenken bezüglich des Immobilienerwerbs. Gesetzlich geregelt ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Immobilienkauf im § 22 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG).
Hast du Fragen rund um den Ablauf beim Hauskauf, dann wende dich gern jederzeit an die erfahrenen Berater und Beraterinnen von Baufi24: Sie beantworten alle deine Fragen rund um die Finanzierung und auch den Abschluss des Kaufs,