Bei jedem Immobilienkauf gibt es Unterlagen, die praktisch unerlässlich sind. Dazu gehört auch sie: Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein amtlicher Nachweis, der belegt, dass die/der Kaufende die Grunderwerbsteuer vollständig bezahlt hat. Essenzieller Nachweis für Notariat und Bank: Das Schriftstück brauchst du zum einen für eine rechtskräftige Eigentumsübertragung. Denn erst wenn dem Grundbuchamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt, trägt es - auf Veranlassung der Notarin oder des Notars - den/die Käufer/-in ins Grundbuch ein. Das Notariat benötigt also den Nachweis, um den Kaufprozess abwickeln zu können.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen im geschäftlichen Umfeld
Einige Unternehmen nutzen solche offiziellen Dokumente, um gegenüber den Kundinnen/Kunden ihre steuerliche Zuverlässigkeit nachzuweisen. Dieser Artikel befasst sich jedoch ausschließlich mit Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Wohnungs- und Hauskäufe von Privatleuten. Hast du die Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten, bestehen vonseiten des Finanzamts keine steuerlichen Bedenken bezüglich des Immobilienerwerbs. Gesetzlich geregelt ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Immobilienkauf im § 22 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG).
Hast du Fragen rund um den Ablauf beim Hauskauf, dann wende dich gern jederzeit an die erfahrenen Berater und Beraterinnen von Baufi24: Sie beantworten alle deine Fragen rund um die Finanzierung und auch den Abschluss des Kaufs.