Für eine Eigentumswohnung zahlt der Käufer neben den Kreditraten monatlich regelmäßige Kosten für die Nutzung des Gemeinschaftseigentums. Das sogenannte Hausgeld setzt sich zusammen aus:
- Heizkosten (nicht jedoch für die Eigentumswohnung)
- Kosten für Müllentsorgung, Wasser, Hausstrom, Wohngebäudeversicherung u.a.
- Ausgaben für Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Hausmeister
- Entgelt für Verwalter, Kontogebühren usw.
- Instandhaltungskosten für das Gemeinschaftseigentum (nicht für Reparaturen in der Eigentumswohnung)
Enthalten ist im Hausgeld auch die Rücklage für Instandsetzungen. Muss beispielsweise das Treppenhaus renoviert oder das Dach gedeckt werden, können recht hohe Kosten entstehen. Damit die einzelnen Eigentümer diese Ausgaben nicht auf einen Schlag bewältigen müssen, bilden sie eine Instandhaltungsrücklage. Übersteigen die Reparaturkosten die Rücklage, muss jeder Eigentümer per Sonderumlage seinen Anteil zur Begleichung der Rechnungen leisten.
Auf die Höhe des Hausgeldes und der Instandhaltungsrücklage einigt sich die Hausgemeinschaft bei der Eigentümerversammlung. Im Wirtschaftsplan sind alle zu erwartenden Ausgaben und Einnahmen für das Gemeinschaftseigentum enthalten sowie die anfallenden Zahlungen für die Rücklage. Festgelegt sind darin auch die Beschlüsse der Versammlung über die anteilmäßige Aufteilung der Kosten auf die einzelnen Eigentümer.