Baufinanzierung zu zweit & Haus gemeinsam kaufen

Eine Baufinanzierung als Paar: Tipps und Informationen für verheiratete und unverheiratete Personen. So einfach schließen Sie eine günstige und maßgeschneiderte Baufinanzierung ab.

Das Wichtigste in Kürze

Beim Abschluss einer Immobilienfinanzierung steht weniger der Familienstand als vielmehr die persönliche Bonität im Vordergrund, denn sie gibt Aufschluss darüber, ob der Darlehensnehmer den Kredit zurückzahlen kann.

Ein Baudarlehen zu zweit hat den großen Vorteil, dass sich die finanzielle Belastung der monatlichen Raten auf zwei Personen verteilt.

Da zwei Kreditnehmer prinzipiell mehr Sicherheiten stellen können als Alleinstehende, bieten ihnen Banken Immobiliendarlehen oftmals zu attraktiven Konditionen an.

In diesem Ratgeber:
Author Alexander
Experte Baufinanzierung
Aktualisiert am 17.09.2024

Immobilienfinanzierungen: bei Paaren und Familien besonders beliebt

Es gilt nach wie vor: Baudarlehen werden am häufigsten von Paaren und Familien aufgenommen. Das mag verschiedene Gründe haben. Die eigene Lebensplanung spielt dabei jedoch eine entscheidende Rolle. So träumen gerade viele Familien und Paare von den eigenen vier Wänden. Ein Eigenheim bietet zudem nicht nur Wohnraum für den Partner und die Kinder.

Das schöne Reihenhaus im Grünen dient ebenso als Immobilie zur Altersvorsorge. Nach Rückzahlung des Immobilienkredits können Sie dort nämlich mietfrei wohnen. Außerdem lässt sich die Immobilie später an die Nachkommen verschenken oder vererben. Allerdings können nicht nur unverheiratete Paare oder Eheleute mithilfe einer Immobilienfinanzierung ein Haus erwerben. Freunde und Verwandte haben ebenfalls die Möglichkeit, zu zweit eine Immobilie zu kaufen.

Unabhängig davon, mit wem Sie Ihr Eigenheim finanzieren möchten – ein gemeinsamer Hauskauf bietet vor allem diesen Vorteil: die Verteilung der finanziellen Last auf zwei Personen. Hierdurch sinkt das Risiko, durch den Abschluss einer Baufinanzierung irgendwann in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten.

Darüber hinaus begrüßt es die Bank, wenn Sie Ihr Eigenheim zu zweit finanzieren. Denn Paare oder Freunde haben potenziell mehr Sicherheiten zu bieten als Alleinstehende. Wer sich gemeinsam für einen Immobilienkredit entscheidet, profitiert von diesen Vorzügen:

  • höhere finanzielle Sicherheit durch mehrere Einkünfte
  • häufig mehr Eigenkapital vorhanden
  • sämtliche Gebühren werden durch zwei geteilt
  • größere Immobilie möglich
  • dank höherem Einkommen höhere Kreditrate bezahlbar
  • Immobilienkredit schneller getilgt

Doch auch zu zweit müssen Sie einige Hindernisse überwinden, bevor Sie in Ihr neues Eigenheim ziehen können. Nützliche Informationen dazu gibt es im folgenden Abschnitt.

So gehst du vor:
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In diesem Ratgeber:

Baufinanzierung für verheiratete und unverheiratete Paare

Ganz gleich, ob Sie allein oder mit einer anderen Person ein Haus kaufen wollen – zur Finanzierung benötigen Sie für gewöhnlich ein Immobiliendarlehen. Mit diesem Geld sowie eigenen Ersparnissen kann das gewünschte Objekt direkt gekauft werden. Die Hürde besteht nun darin, eine Bank zu finden, die den Kredit in der benötigten Höhe gewährt.

Darlehensinteressenten haben dazu einen entsprechenden Antrag zu stellen. Auf Grundlage der gemachten Angaben führt die Bank dann eine Bonitätseinstufung durch. Wichtig dabei zu wissen: Für den Kreditgeber ist der Familienstand eher nebensächlich. Stattdessen bewertet die Bank bei der Immobilienfinanzierung diese Kriterien:

  • Art und Höhe der monatlichen Einkünfte
  • Eigenkapital
  • zusätzliche Sicherheiten

Hauskauf-Finanzierung als unverheiratetes Paar, unter Freunden oder Verwandten

Banken stellen sich bei einem Kreditantrag folgende Frage: Ist der Darlehensnehmer imstande, die vereinbarten Raten bis zur vollständigen Tilgung des Kredits zu begleichen? Ein unverheiratetes Paar etwa, das eine Baufinanzierung abschließen möchte, muss vor allem ein ausreichend hohes Einkommen vorweisen können. Sind beide Personen beispielsweise fest angestellt, verbessert das die Chance auf eine Kreditzusage erheblich. Der Baufi24 Tilgungsrechner berechnet die optimale Tilgung. Ferner achtet die Bank neben der Höhe der Einkünfte auch besonders auf deren Verlässlichkeit.

Tipp für die Baufinanzierung zu zweit

Um einen Immobilienkredit zu erhalten, sollte die monatliche Darlehensrate nicht höher sein als 30 Prozent des Nettoeinkommens.

Bevor Sie jedoch als Freunde oder nicht verheiratetes Paar eine Hauskauf-Finanzierung eingehen, gilt es diese wichtigen Fragen zu beantworten:

  • Haften beide oder ein Einzelner gegenüber der Bank?
  • Wer bedient die monatlichen Raten?
  • Wer bringt wie viel Eigenkapital mit ein?
  • Welche Folgen hätte eine Trennung für den Immobilienkredit?
  • Was passiert mit der Baufinanzierung, wenn ein Vertragspartner stirbt?

Es ist üblich, dass beide Partner für das abgeschlossene Baudarlehen haften. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Sie zu zweit eine Hausfinanzierung bekommen. Sollte ein Vertragspartner die vereinbarten Kreditraten nicht mehr zahlen können, muss dann der zweite „einspringen“ und die offenen Forderungen begleichen. Des Weiteren ist zu klären, wer die monatlichen Raten überweist und wer wie viel Eigenkapital beisteuert.

Unverheiratete Paare, Verwandte und Freunde sollten ebenso eigene Mittel zum Hauskauf aufwenden. Die Baufi24 Berater empfehlen einen Eigenkapitalanteil zwischen 20 und 30 Prozent des Kaufpreises. Zwar können Sie auch weniger Ersparnisse einbringen. Dies erhöht jedoch das Risiko einer Kreditabsage.

Paare ohne Trauschein haben außerdem vor dem Immobilienkauf die Eigentumsfrage zu besprechen. Prinzipiell gilt: Eigentümer ist, wessen Name im Grundbuch steht. Keine Rolle spielt hingegen, wer die Raten bedient oder mehr Eigenleistungen erbringt. In den meisten Fällen ist es sinnvoll, beide Partner ins Grundbuch eintragen zu lassen.

Im Gegensatz zu Eheleuten sind bei unverheirateten Paaren die rechtlichen Verhältnisse nicht explizit geregelt. Aufgrund der fehlenden Zugewinngemeinschaft etwa, die bei Verheirateten üblich ist, gibt es bei Paaren ohne Heiratsurkunde keinen gemeinsamen Vermögenszuwachs. Vielmehr bleiben die Vermögen der beiden Partner voneinander getrennt. Möchten Freunde, unverheiratete Paare oder Verwandte zusammen ein Haus kaufen, ist daher eine juristische Abklärung wichtig. Fachanwälte und Notare geben zu diesem komplexen Thema fundiert Auskunft.

Hinweis zur Baufinanzierung für unverheiratete Paare

Unverheiratete Paare haben ihre Baufinanzierung nicht nur wirtschaftlich, sondern auch rechtlich abzusichern.

Baufinanzierung für verheiratete Paare

Wenn Sie verheiratet sind, regelt das Gesetz die Vermögensverhältnisse untereinander. Sofern ein Paar keinen Ehevertrag abgeschlossen hat, gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Nach diesem werden die Eigentumsverhältnisse zwischen den Eheleuten grundsätzlich getrennt. Dessen ungeachtet haben beide Ehepartner zu gleichen Teilen Anspruch auf den Vermögenszuwachs, der im Laufe der Ehejahre erwirtschaftet wurde.

In der Regel erwerben und finanzieren verheiratete Paare gemeinsam eine Immobilie. Somit sind sie beide Eigentümer und Darlehensnehmer. Sollten sich die Eheleute später scheiden lassen, haben sie das gemeinsame Vermögen aufzuteilen.

Banken interessieren sich weniger für den Familienstand als für die individuelle Kreditwürdigkeit. Deshalb ist es empfehlenswert und gängig, dass beide Eheleute für die Baufinanzierung haften. Auf diese Weise verbessern Sie Ihre Chance, die Hürde der Kreditvergabe erfolgreich zu meistern.

Immobilienfinanzierung: Paare, Eheleute, Familien und Singles im Vergleich

Der persönliche Familienstand kann sich auf die Darlehensvergabe auswirken. In der folgenden Tabelle sehen Sie die Vor- und Nachteile für unverheiratete Paare, verheiratete Paare, Familien und Singles gegenübergestellt:

Paar unverheiratetPaar verheiratetFamilie mit KindernSingle
Vorteilebei zwei Einkommen Kreditzusage wahrscheinlicher; finanzielle Last wird auf zwei Personen verteiltbei zwei Einkommen Kreditzusage wahrscheinlicher; finanzielle Last wird auf zwei Personen verteilt; rechtlich abgesichertbei zwei Einkommen Kreditzusage wahrscheinlicher; finanzielle Last wird auf zwei Personen verteilt; rechtlich abgesichert; zusätzliche Förderungen möglichvolle Flexibilität hinsichtlich Immobilien- und Kreditauswahl
NachteileKlärung der rechtlichen Verhältnisse durch Juristen dringend empfohlen; Risiko einer Teilungsversteigerungbei Scheidung Risiko einer Teilungsversteigerungbei Scheidung Risiko einer Teilungsversteigerung; zusätzliche Kosten für Kinder reduzieren frei zur Verfügung stehendes EinkommenBaufinanzierung muss allein getragen werden; etwas geringere Chance einer Kreditzusage

Die Übersicht zeigt: Eine Hauskauf Finanzierung zu zweit bietet der Bank in der Regel mehr Sicherheiten als ein Single. Paare, die unverheiratet sind, sollten ferner die rechtlichen Verhältnisse untereinander mit einem Fachmann klären. Verheiratete Paare müssen sich darum nicht sorgen. Allerdings kann bei einer Scheidung eine Teilungsversteigerung drohen. Eine solche ist aber ebenso bei unverheirateten Paaren möglich.

Familien mit Kindern kommen in den Genuss zusätzlicher Förderungen, wie etwa dem Baukindergeld. Dagegen haben Singles alle Freiheiten bei der Immobilienwahl. Dafür müssen sie jedoch die Baufinanzierung komplett allein stemmen, was die Chance auf eine Darlehenszusage etwas verringert.

Optionen und Lösungen für Paare rund um den Baukredit

Wie andere Kreditnehmer auch haben Paare, ob verheiratet oder unverheiratet, die Möglichkeit, ein Annuitätendarlehen abzuschließen. Bei diesem handelt es sich um einen Kredit mit festem Sollzins über eine vorher festgelegte Zeitspanne. Beim Annuitätendarlehen profitieren Häuslebauer und Immobilienkäufer zudem von konstant hohen Raten. Dies macht die Rückzahlung des Kredits besonders gut planbar.

Wenn Sie sich dafür entscheiden, eine Immobilie zu zweit zu finanzieren, erhöhen Sie die Wahrscheinlichkeit einer Darlehenszusage. In einem solchen Fall haben beide Partner den Kreditvertrag zu unterschreiben.

Für unverheiratetes Paar sinnvoll: ein Partnerschaftsvertrag

Bei Paaren ohne Trauschein sind die Eigentumsverhältnisse nicht geregelt. Aufgrund dessen raten die Baufi24 Spezialisten, vor einem Immobilienkauf Rechtssicherheit zu schaffen. Ein denkbares Instrument hierzu ist ein Partnerschaftsvertrag. Über diesen können Sie festlegen, wer wie viel an der gemeinsam erworbenen Immobilie besitzt und wer die Raten für das Darlehen begleicht. Der Vertrag wird schriftlich aufgesetzt und von einem Notar beglaubigt.

Eine weitere Option für unverheiratete Paare ist der Abschluss eines Gesellschaftsvertrags. Dazu gründet einer der Partner eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Diese wird statt einer Person ins Grundbuch eingetragen. Somit ist die GbR Eigentümerin des Hauses oder der Eigentumswohnung. Der Vorteil: Falls sich die Partner später trennen sollten, ist keine Änderung im Grundbuch erforderlich. Stattdessen reicht eine Anpassung des Gesellschaftsvertrags.

Sie möchten mit einem Freund oder Verwandten eine Immobile kaufen? Dann kann auch der Erwerb einer Doppelhaushälfte interessant sein. Sie bietet diese Vorteile:

  • zwei separate Wohneinheiten lassen sich einfach aufteilen
  • geringere Grundstücksgrenzen ermöglichen kleineres Grundstück, was Kaufkosten reduziert
  • bei kleinerer Wohneinheit Grundsteuer ebenfalls niedriger

Zugewinngemeinschaft regelt Vermögensverhältnisse bei verheirateten Paaren

Wer verheiratet ist und keinen Ehevertrag abgeschlossen hat, lebt in einer Zugewinngemeinschaft. Erwerben Sie zu zweit ein Haus oder eine Eigentumswohnung, müssen Sie auch den Immobilienkredit gemeinsam bedienen. Im Fall einer Trennung haben die Eheleute dann die Möglichkeit, das gemeinsame Vermögen gerecht aufzuteilen. Können Sie sich mit Ihrem Partner nicht einigen, kommt das Prinzip der Zugewinngemeinschaft zur Anwendung.

Um einen Partner auszuzahlen, ist ferner eine Teilungsversteigerung denkbar. Eine solche sollten Immobilienkäufer und Häuslebauer allerdings vermeiden. Denn bei einer Teilungsversteigerung wird die gemeinsame Immobilie meist unter Marktwert veräußert.

Baudarlehen zu zweit: spezielle Anforderungen

Im Allgemeinen stellen Banken keine zusätzlichen Anforderungen an eine Baufinanzierung zu zweit. Vielmehr sind die laufenden Einkünfte sowie die Höhe des Eigenkapitals bei der Darlehensvergabe ausschlaggebend. Damit der Baukredit besser abgesichert ist, erwarten die Banken zudem oft, dass beide Partner den Darlehensvertrag unterschreiben. Dadurch haften beide gesamtschuldnerisch für den Baukredit.

Sofern Sie unverheiratet sind, sollten Sie die rechtlichen Folgen eines gemeinsamen Hauskaufs mit einem Notar oder Fachanwalt besprechen. Hierbei gilt es vor allem zu klären, wer die Kreditraten zahlt und wer im Grundbuch als Eigentümer steht. Neben der Eintragung eines Partners als Alleineigentümer ist ebenso eine Aufteilung zur Hälfte (50/50) oder eine 60/40-Aufteilung zulässig. Auf dieser Grundlage ist dann der Abschluss einer Immobilienfinanzierung möglich. Bei Ehepaaren sind die Rechtsverhältnisse klar, weshalb ein Gang zum Anwalt in der Regel nicht notwendig ist.

Haben Sie noch Fragen zum Thema Baufinanzierung zu zweit oder wünschen Sie ein kostenloses & unverbindliches Finanzierungsangebot? Dann nehmen Sie zu den Baufi24 Experten jetzt Kontakt auf und lassen sich fachkundig beraten!

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