Der Abschluss einer Baufinanzierung ebnet vielen Häuslebauern den Weg in die eigenen vier Wände. Für das meist im Rahmen eines Annuitätendarlehens bereitgestellte Kapital verlangt die Bank im Gegenzug monatliche Raten. Diese umfassen sowohl einen Zins- wie auch einen Tilgungsanteil. Letzterer reduziert die aufgenommene Kreditschuld. Durch die monatlichen Tilgungen führen Sie also das Immobiliendarlehen nach und nach zurück.
Demgegenüber stellt der Zinsanteil eine Gebühr dar, welche der Kreditgeber für die Immobilienfinanzierung berechnet. Diese Zinszahlungen vermindern nicht die Restschuld. Des Weiteren legen Hauskäufer zu Beginn des Immobilienkredits in den meisten Fällen einen anfänglichen Tilgungssatz pro Jahr (p. a.) fest. Dieser wird in Prozent angegeben. Liegt er beispielsweise bei 2 Prozent und die Darlehenshöhe bei 200.000 Euro, ergibt sich eine anfängliche Tilgung von 4.000 Euro im ersten Jahr. Ziehen Sie nun vom aufgenommenen Baudarlehen die getätigten Tilgungen ab, erhalten Sie die noch offene Restschuld.
Wie der Begriff „anfängliche Tilgung“ erahnen lässt, variiert der Tilgungssatz über die Kreditlaufzeit hinweg. Konkret ist bei einem Annuitätendarlehen die Tilgungsrate zu Beginn am geringsten. Je länger die Baufinanzierung läuft, desto stärker steigt der prozentuale Tilgungssatz.
Neben der Variante mit anfänglicher Tilgung kommen ebenso andere Optionen infrage, um den Baukredit zurückzuführen. So besteht etwa die Möglichkeit, eine Volltilgung innerhalb der Sollzinsbindung oder in einer bestimmten Zeitspanne zu wählen. In diesen Fällen sind Sie bis zu einem vorher festgelegten Zeitpunkt schuldenfrei. Auf der anderen Seite gibt es auch sogenannte endfällige Darlehen. Diese verzichten auf Tilgungen während der Laufzeit. Stattdessen zahlt der Hauskäufer den Immobilienkredit zu einem bestimmten Stichtag in einer Summe zurück.