Wer sich mit Immobilienfinanzierungen beschäftigt, dem kann das Thema anfangs etwas komplex vorkommen. Damit Sie das Folgende gut verstehen, werden Ihnen hier die wichtigsten Begriffe zur Baufinanzierung vorgestellt und anschließend erklärt:
- Preis der Immobilie/Verkehrswert
- Nebenkosten des Erwerbs oder Kaufs
- Gesamtaufwand
- Eigenkapital
- Darlehensbetrag
- Grundschuld
- Kreditrate
- Sollzins
- Sollzinsbindung
- Tilgung
- Sondertilgung
- Restschuld
- Anschlussfinanzierung
Immobilien lassen sich unmittelbar vom Eigentümer, aber auch über einen Makler erwerben. Dabei offerieren sie das Haus oder die Wohnung zu einem Preis, der dem Verkehrswert entspricht. Sofern Sie ein Haus kaufen oder bauen, fallen jedoch zusätzlich sogenannte Nebenkosten an. Diese werden hier in eigenem Absatz ausführlicher behandelt. Der Kaufpreis der Immobilie zuzüglich aller Nebenkosten ergibt den Gesamtaufwand.
Die Banken stellen für gewöhnlich nicht 100 Prozent des Gesamtaufwands als Darlehen bereit. Vielmehr wird vom Häuslebauer erwartet, dass er einen Teil der Kosten mit eigenen Ersparnissen und Rücklagen deckt. Diese als Eigenkapital bezeichneten Mittel umfassen unter anderem:
- Bargeld
- Bankguthaben
- Wertpapiere, wie etwa Aktien oder Fond
- schuldenfreie Grundstücke und Immobilien
- Bausparverträge
Nachdem Sie Ihr Eigenkapital bestimmt haben, lässt sich dieser Wert vom Gesamtaufwand abziehen. Im Ergebnis erhalten Sie den erforderlichen Darlehensbetrag. Dieser ist bei einem ausgewählten Kreditinstitut zu beantragen, um den Kauf abwickeln zu können. Damit die Bank den gewünschten Betrag an Sie auszahlt, verlangt sie die Eintragung einer Grundschuld auf die zu erwerbende Immobilie. Für den Fall, dass später der Häuslebauer den vereinbarten Ratenzahlungen nicht mehr nachkommt, darf die Bank die Immobilie veräußern. Aus dem Erlös befriedigt sie dann die offenen Forderungen, die sie gegenüber dem Hauskäufer hat.
Des Weiteren überweist der Darlehensnehmer eine vorab vereinbarte Kreditrate, um das Darlehen zurückzuführen. Bei der am meisten genutzten Darlehensform bleibt diese über die gesamte Laufzeit unverändert. Die Höhe der Rate ist einerseits vom Zins, der auch als Sollzins bezeichnet wird, abhängig. Unter diesem ist eine von der Bank erhobene Gebühr für die Bereitstellung des Kredits zu verstehen. Ferner legt das Finanzinstitut den Sollzins zum Zeitpunkt der Kreditvergabe einmalig fest. Dieser ist dann für eine bestimmte Dauer unveränderlich. Der Zeitraum, für den der gleiche Sollzins gilt, ist unter dem Begriff Sollzinsbindung bekannt. Übliche Sollzinsbindungen liegen bei 10, 15 und 20 Jahren.
Neben dem Zinsanteil beeinflusst andererseits auch der Tilgungsanteil die Höhe der Darlehensrate. Mit dem Begriff Tilgung ist die Rückzahlung des Kredits gemeint. Die Höhe der Rückführung errechnet sich dabei über den sogenannten Tilgungssatz. Diesen vereinbaren Sie mit der Bank ebenfalls zu Beginn des Darlehens. Somit weiß der Häuslebauer heute schon, wie viel er in den nächsten Jahren vom Kredit tilgt. Zudem gibt es die Option, sich bei Vertragsabschluss ein Recht auf Sondertilgungen einräumen zu lassen. Dieses ermöglicht es Ihnen, in den kommenden Jahren zusätzliche Rückzahlungen zu leisten. Das ist vor allem dann von Vorteil, wenn in absehbarer Zeit etwa eine größere Erbschaft, Schenkung oder Gehaltserhöhung anstehen.
Mit jeder Tilgung – sei es regulär über die fixen Kreditraten oder über Sondertilgungen – reduzieren Sie die Höhe des anfänglichen Darlehens. Der aufgenommene Kredit, vermindert um alle bisher geleisteten Rückzahlungen, wird als Restschuld bezeichnet.
Im Laufe der Jahre sinkt die Restschuld durch regelmäßige Ratenzahlungen immer weiter. Nach Ablauf der Sollzinsbindung, die oft zwischen 15 oder 30 Jahren liegt, ist die Immobilie in den meisten Fällen noch nicht vollständig abbezahlt. Der Darlehensnehmer hat daher noch eine Restschuld zu tilgen. Dazu schließt er eine günstige Anschlussfinanzierung ab. Eine solche lässt sich bereits vor Ablauf des alten Darlehens suchen. Bei einer anschließenden Finanzierung haben Sie dann die Möglichkeit, neue Sollzinsen, Tilgungssätze sowie Rechte auf Sondertilgungen zu vereinbaren.