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Baukindergeld

Das Baukindergeld 424 kann nicht mehr beantragt werden: Die Fördergelder sind erschöpft. Nachfolger ist der KfW Kredit 300 Wohneigentum für Familien. Weiterhin findet ihr in unserem Ratgeberartikel alle wichtigen Informationen zum ehemaligen Programm Baukindergeld.

Das Wichtigste in Kürze

Das Baukindergeld für Familien oder Alleinerziehende mit Kindern konnte seit dem 18. September 2018 bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden.

Bezuschusst wurden Familien, die eine Immobilie zwischen dem 01. Januar 2018 und dem 31. März 2021 gekauft oder gebaut haben. 

Die Fördergelder sind erschöpft und ein Antrag ist nicht mehr möglich. Antragstellende, die eine Nachfrist erhalten haben, müssen alle Nachweise bis Ende des Jahres 2023 vorlegen.

Nachfolger des Kinderbaugelds ist das Förderprogramm KfW Kredit 300 Wohneigentum für Familien (WEF) für Familien mit Kindern und Alleinerziehende.

In diesem Artikel:

Baukindergeld ist abgelaufen

Das Baukindergeld Programm der KfW ist abgelaufen, die Fördergelder sind vollständig erschöpft. Nachfolger für das beliebte Baukindergeld ist der Förderkredit KfW 300 Wohneigentum für Familien (WEF) der Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Voraussetzungen für das Baukindergeld

Seit dem 18. September 2018 konnten Familien und Alleinerziehende mit Kindern einen Antrag auf das Baukindergeld bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen. Die Förderung unterstützt Familien beim Hauskauf, Hausbau oder Wohnungskauf. Mit der Einführung des Baukindergeldes verfolgte die Bundesregierung das Ziel, den Bau von Wohnungen und Häusern anzuregen. Die Förderung sollte vor allem jungen Familien den Zugang zu einem Eigenheim erleichtern und so auf lange Sicht die Altersarmut eindämmen. Zurückgezahlt werden muss das Baukindergeld nicht. Im Folgenden erklären wir die Voraussetzungen für das Baukindergeld.

1. Zeitpunkt des Antrags

Anspruch auf Baukindergeld hat, wer zwischen dem 01. Januar 2018 und dem 31. März 2021 einen notariellen Kaufvertrag für eine Immobilie unterschrieben hat. Die Förderung gilt allerdings nur, wenn es sich dabei um deine erste und einzige Immobilie handelt, außerdem muss die Wohnung oder das Haus von dir selbst genutzt werden.

Keine Rolle spielt, ob es um eine Bestandsimmobilie oder einen Neubau geht. Bei Neubauten ist allerdings zu bedenken, dass die Baugenehmigung nach dem 01. Januar 2018 erteilt worden sein muss. Ob es sich bei der Immobilie um eine Eigentumswohnung, ein Einfamilienhaus oder eine Doppelhaushälfte handelt, ist nicht von Belang.

2. Alter der Kindern

Das Baukindergeld steht dir zu, wenn ein im Haushalt lebendes Kind bei der Antragsstellung das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hat. Der bzw. die Antragsteller/-in oder der/die Ehe- bzw. Lebenspartner/-in muss dabei für das minderjährige Kind kindergeldberechtigt sein. Auch Alleinerziehende oder nicht verheiratete Paare in eingetragener Lebenspartnerschaft haben Anspruch auf die KfW-Förderung. Für Kinder, die nach der Antragstellung geboren wurden, kann im Nachhinein kein zusätzliches Baukindergeld beantragt werden.

3. Haushaltseinkommen

Ob du berechtigt bist, Baukindergeld zu erhalten, hängt auch von der Höhe deines zu versteuernden Haushaltseinkommens ab, also der Summe der Bruttoeinkommen plus Einkünfte aller im Haushalt lebenden Personen.

  • Die Einkommensgrenze mit einem im Haushalt lebenden Kind liegt bei 90.000 Euro.
  • Sie erhöht sich mit jedem weiteren Kind um 15.000 Euro. 

Die Förderung ist in Hinblick auf die Anzahl der Kinder unbegrenzt: Eine Familie mit 5 Kindern erhält dementsprechend 60.000 Euro Baukindergeld über 10 Jahre verteilt. Eine tabellarische Übersicht findest du weiter unten.

Nachgewiesen wird das Einkommen über die Steuererklärung der beiden vergangen Jahre. Dein zu versteuerndes Einkommen ist also im Steuerbescheid zu finden und setzt sich aus dem Bruttoeinkommen und allen weiteren Einkünften zusammen.

So gehst du vor:

  • Informiere dich auf unserer Website zu allen relevanten Themen rund um deine Baufinanzierung.

  • Finde mit unserem Budgetrechner heraus, wie viel Immobilie du dir leisten kannst.

  • Vereinbare ein kostenfreies und unverbindliches Beratungsgespräch mit unseren Experteninnen und Experten – online, telefonisch oder persönlich in deiner Nähe.

In diesem Artikel:

Baukindergeld: Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Höhe der Förderung wird nach der Anzahl der im Haushalt lebenden förderberechtigten Kinder berechnet. Jedes Kind wird mit 1.200 Euro bezuschusst, und das 10 Jahre lang:

  • Für ein Kind beziehst du also über den gesamten Förderzeitraum hinweg 12.000 Euro.
  • Bei zwei Kindern wären es schon 24.000 Euro.

Wie bereits erwähnt, ist immer nur die Situation während der Antragsstellung ausschlaggebend. Kommt also im Laufe der Zeit ein weiteres Kind dazu, wird die Förderung nicht an die neuen Umstände angepasst.

Im Folgenden findest du eine Auflistung der Fördermengen zusammen mit den Einkommensgrenzen:

Anzahl Kinder Maximales Einkommen Höhe Baukindergeld
1 Kind 90.000 € 12.000 €
2 Kinder 105.000 € 24.000 €
3 Kinder 120.000 € 36.000 €
4 Kinder 135.000 € 48.000 €
5 Kinder 150.000 € 60.000 €
Jedes weitere Kind + 15.000 € + 12.000 €

Wie beantrage ich Baukindergeld?

Das Baukindergeld wird im Zuschussportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau beantragt. Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau handelt es sich um die weltweit größte nationale Förderbank. Sie unterstützt Privatpersonen mit verschiedenen KfW-Darlehen, zum Beispiel bei einer energieeffizienten Sanierung.

Denke daran, dass der Antrag auf Baukindergeld spätestens drei Monate nach dem Einzug in das Eigenheim bei der KfW eingereicht sein muss. Dabei gilt das Datum der Meldebestätigung. Diese muss bei der Antragsstellung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau eingereicht werden, genauso wie:

  • Einkommensnachweise
  • ein Nachweis über den Kindergeldbezug
  • eine Erklärung über den Ersterwerb einer selbst genutzten Immobilie

Wann die erste Auszahlung erfolgt, erfährst du nach der Beantragung im Zuschussportal. Da die KfW mit einem großen Interesse bezüglich der neuen Eigenheimzulage rechnet, kann sich die Bestätigung für die Förderung eine Weile verzögern.

Baukindergeld und Baufinanzierung

Grundsätzlich ist von dem Schritt zur eigenen Immobilie abzuraten, wenn der Traum vom Eigenheim nur mithilfe des Baukindergeldes realisierbar ist. Unvorhergesehene Ereignisse können die Finanzierung schnell ins Wanken bringen und so den Traum vom eigenen Zuhause platzen lassen. Sollte spätestens bei der Anschlussfinanzierung das allgemeine Zinsniveau gestiegen sein, ist mit einer höheren Belastung durch Zinsen zu rechnen. Daher sollte ein Baudkredit nur aufgenommen werden, wenn die finanzielle Last auch ohne Baukindergeld zu bewältigen ist. Welche Möglichkeiten es gibt, die neue Eigenheimzulage in die Immobilienfinanzierung einfließen zu lassen, erfährst du im Folgenden.

1. Eigenkapital

Da das Baukindergeld jährlich ausgezahlt wird, kann es beim Erstellen der Finanzierungsstrategie nicht zum Eigenkapital hinzugerechnet werden. Als Eigenkapital zählen nur größere Geldbeträge oder andere Rücklagen, die dir beim Abschluss der Immobilienfinanzierung zu Verfügung stehen.

Deshalb wird sich das Baukindergeld nicht auf den Zinssatz auswirken, den die Bank dir für dein Baudarlehen gibt. Eine gute Möglichkeit, die eigene Baufinanzierung einmal unverbindlich durchzuspielen, ist der kostenlose Baufinanzierungsrechner.

2. Sondertilgung

Eine geeignete Option, das Baukindergeld in die Immobilienfinanzierung einfließen zu lassen, sind Sondertilgungen. Dabei handelt es sich um Zahlungen, die die Restschuld des Baudarlehens verringern und außerhalb des eigentlichen monatlichen Tilgungsrhythmus erfolgen. Die Möglichkeit, eine gewisse Anzahl von Sondertilgungen pro Jahr zu leisten, wird mittlerweile von vielen Banken bei Baukrediten kostenlos angeboten. Bei einigen Angeboten fallen jedoch Zinsaufschläge für die Option auf Sondertilgungen an.

3. Sicherheitsrücklage

Fließt das Baukindergeld als Sondertilgung in die Baufinanzierung ein, lässt sich auf diese Weise die Restschuld des Darlehens direkt senken. Unsere Experten und Expertinnen empfehlen jedoch, genau zu überlegen, ob das Baukindergeld für Sondertilgungen herangezogen wird. Wer das Baukindergeld risikofrei und bedacht einsetzen möchte, nutzt es vor allem als Sicherheitsrücklage. So kann es bei unerwarteten Ausgaben unterstützen, wie beispielsweise bei einer Sanierung nach einem Wasserschaden oder anderen Unwägbarkeiten. Wird nach einigen Jahren deutlich, dass diese Rücklage nicht benötigt wird, kannst du das angesparte Baukindergeld noch immer in eine Sondertilgung einfließen lassen.

4. Sicherheit und Sparpotential

Auf der sicheren Seite ist man, wenn man sich beim Erstellen einer günstigen und risikofreien Finanzierungsstrategie an einen unabhängigen Baufinanzierungsvermittler wendet. Die Experten und Expertinnen von Baufi24 beraten dich im Hinblick auf die optimale Baufinanzierung und prüfen die Möglichkeit auf Baukindergeld und alle anderen staatlichen Förderungen. Vereinbare einfach einen Termin oder fordere direkt ein kostenfreies und unverbindliches Angebot an.

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