Seit dem 18. September 2018 konnten Familien und Alleinerziehende mit Kindern einen Antrag auf das Baukindergeld bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen. Die Förderung unterstützt Familien beim Hauskauf, Hausbau oder Wohnungskauf. Mit der Einführung des Baukindergeldes verfolgte die Bundesregierung das Ziel, den Bau von Wohnungen und Häusern anzuregen. Die Förderung sollte vor allem jungen Familien den Zugang zu einem Eigenheim erleichtern und so auf lange Sicht die Altersarmut eindämmen. Zurückgezahlt werden muss das Baukindergeld nicht. Im Folgenden erklären wir die Voraussetzungen für das Baukindergeld.
1. Zeitpunkt des Antrags
Anspruch auf Baukindergeld hat, wer zwischen dem 01. Januar 2018 und dem 31. März 2021 einen notariellen Kaufvertrag für eine Immobilie unterschrieben hat. Die Förderung gilt allerdings nur, wenn es sich dabei um deine erste und einzige Immobilie handelt, außerdem muss die Wohnung oder das Haus von dir selbst genutzt werden.
Keine Rolle spielt, ob es um eine Bestandsimmobilie oder einen Neubau geht. Bei Neubauten ist allerdings zu bedenken, dass die Baugenehmigung nach dem 01. Januar 2018 erteilt worden sein muss. Ob es sich bei der Immobilie um eine Eigentumswohnung, ein Einfamilienhaus oder eine Doppelhaushälfte handelt, ist nicht von Belang.
2. Alter der Kindern
Das Baukindergeld steht dir zu, wenn ein im Haushalt lebendes Kind bei der Antragsstellung das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hat. Der bzw. die Antragsteller/-in oder der/die Ehe- bzw. Lebenspartner/-in muss dabei für das minderjährige Kind kindergeldberechtigt sein. Auch Alleinerziehende oder nicht verheiratete Paare in eingetragener Lebenspartnerschaft haben Anspruch auf die KfW-Förderung. Für Kinder, die nach der Antragstellung geboren wurden, kann im Nachhinein kein zusätzliches Baukindergeld beantragt werden.
3. Haushaltseinkommen
Ob du berechtigt bist, Baukindergeld zu erhalten, hängt auch von der Höhe deines zu versteuernden Haushaltseinkommens ab, also der Summe der Bruttoeinkommen plus Einkünfte aller im Haushalt lebenden Personen.
- Die Einkommensgrenze mit einem im Haushalt lebenden Kind liegt bei 90.000 Euro.
- Sie erhöht sich mit jedem weiteren Kind um 15.000 Euro.
Die Förderung ist in Hinblick auf die Anzahl der Kinder unbegrenzt: Eine Familie mit 5 Kindern erhält dementsprechend 60.000 Euro Baukindergeld über 10 Jahre verteilt. Eine tabellarische Übersicht findest du weiter unten.
Nachgewiesen wird das Einkommen über die Steuererklärung der beiden vergangen Jahre. Dein zu versteuerndes Einkommen ist also im Steuerbescheid zu finden und setzt sich aus dem Bruttoeinkommen und allen weiteren Einkünften zusammen.