Baukindergeld
Baukindergeld Ratgeber zu Voraussetzungen, Höhe und Antrag
Das Wichtigste in Kürze
- Familien oder Alleinerziehende mit Kindern können ab dem 18. September 2018 einen Antrag auf das Baukindergeld bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen.
- Bezuschusst werden Familien, die eine Immobilie zwischen dem 01. Januar 2018 und dem 31. März 2021 kaufen oder neu bauen. Das Baukindergeld kann dann noch bis zum 31.12.2023 beantragt werden.
- Die Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Antragsteller oder der Partner kindergeldberechtigt ist und im Haushalt ein Kind wohnt, dass das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
- Das jährliche zu versteuernde Einkommen des gesamten Haushalts darf bei einem Kind nicht die Grenze von 90.000 Euro übersteigen. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich der Freibetrag um 15.000 Euro.
- Der Zuschuss beim neuen Baukindergeld beträgt pro Kind 1.200 Euro jährlich über eine Laufzeit von 10 Jahren. Für Kinder, die nach Antragstellung geboren werden, wird kein Zuschuss gezahlt.
In diesem Ratgeber:
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Die Voraussetzungen für das Baukindergeld
Ab dem 18. September 2018 können Familien und Alleinerziehende mit Kindern einen Antrag auf das neue Baukindergeld bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen. Die Förderung soll Familien unterstützen, die vor kurzem ein Haus bzw. eine Eigentumswohnung erworben haben oder dies in nächster Zeit planen. Mit der Einführung des Baukindergeldes verfolgt die Bundesregierung das Ziel, den Bau von Wohnungen und Häusern anzuregen. Die Förderung soll vor allem jungen Familien den Zugang zu einem Eigenheim erleichtern und so auf lange Sicht die Altersarmut eindämmen. Zurückgezahlt werden muss das Baukindergeld nicht.
Welche Voraussetzungen Bauherren und Immobilienkäufer erfüllen müssen, um vom Baukindergeld zu profitieren, erklären wir hier:
Immobilie
Sie haben Anspruch auf Baukindergeld, wenn Sie zwischen dem 01. Januar 2018 und dem 31. März 2021 einen notariellen Kaufvertrag für eine Immobilie unterschreiben bzw. unterschrieben haben. Die Förderung gilt allerdings nur, wenn es sich dabei um Ihre erste und einzige Immobilie handelt, außerdem muss die Wohnung oder das Haus von Ihnen selbst genutzt werden. Keine Rolle spielt, ob Sie eine Bestandsimmobilie erwerben oder einen Neubau planen. Bei Neubauten ist allerdings zu bedenken, dass die Baugenehmigung nach dem 01. Januar 2018 erteilt worden sein muss. Ob es sich bei der Immobilie um eine Eigentumswohnung, ein Einfamilienhaus oder eine Doppelhaushälfte handelt, ist nicht von Belang.
Zu den Fristen
Für das Beantragen von Baukindergeld müssen Sie Ihren Kaufvertrag zwischen dem 01.01.2018 und 31.03.2021 unterzeichnet haben. In diesem Fall kann das Baukindergeld noch bis zum 31.12.2023 beantragt werden.
Kinder
Das Baukindergeld steht Ihnen zu, wenn ein im Haushalt lebendes Kind bei der Antragsstellung das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hat. Der Antragsteller oder sein Ehe-/Lebenspartner muss dabei für das minderjährige Kind kindergeldberechtigt sein. Auch Alleinerziehende oder nicht verheiratete Paare in eingetragener Lebenspartnerschaft haben Anspruch auf die Förderung der KfW. Für Kinder, die nach der Antragstellung geboren wurden, kann im Nachhinein kein zusätzliches Baukindergeld beantragt werden.
Einkommen
Ob Sie berechtigt sind, Baukindergeld zu erhalten, hängt auch von der Höhe Ihres zu versteuernden Haushaltseinkommens ab. Also der Summe der Bruttoeinkommen plus Einkünfte aller im Haushalt lebenden Personen. Die Einkommensgrenze mit einem im Haushalt lebenden Kind liegt bei 90.000 Euro und erhöht sich mit jedem weiteren Kind um 15.000 Euro. Die Förderung ist in Hinblick auf die Anzahl der Kinder unbegrenzt: Eine Familie mit 5 Kindern erhält dementsprechend 60.000 Euro Baukindergeld über 10 Jahre verteilt. Eine tabellarische Übersicht finden Sie weiter unten.
Nachgewiesen wird das Einkommen über die Steuererklärung der beiden vergangen Jahre. Ihr zu versteuerndes Einkommen ist also im Steuerbescheid zu finden und setzt sich aus dem Bruttoeinkommen und allen weiteren Einkünften zusammen.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Höhe der Förderung wird nach der Anzahl der im Haushalt lebenden förderberechtigten Kinder berechnet. Jedes Kind wird mit 1.200 Euro bezuschusst, und das 10 Jahre lang. Für ein Kind bezieht der Antragssteller also über den gesamten Förderzeitraum hinweg 12.000 Euro, bei zwei Kindern wären es schon 24.000 Euro. Wie bereits erwähnt, ist immer nur die Situation während der Antragsstellung ausschlaggebend. Kommt also im Laufe der Zeit ein weiteres Kind dazu, wird die Förderung nicht an die neuen Umstände angepasst. Im Folgenden finden Sie eine Auflistung der Fördermengen zusammen mit den Einkommensgrenzen:
Anzahl Kinder | Maximales Einkommen | Höhe Baukindergeld |
---|---|---|
1 Kind | 90.000 € | 12.000 € |
2 Kinder | 105.000 € | 24.000 € |
3 Kinder | 120.000 € | 36.000 € |
4 Kinder | 135.000 € | 48.000 € |
5 Kinder | 150.000 € | 60.000 € |
Jedes weitere | + 15.000 € | + 12.000 € |
Wie beantrage ich Baukindergeld?
Das Baukindergeld wird im Zuschussportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau beantragt. Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau handelt es sich um die weltweit größte nationale Förderbank. Sie unterstützt Häuslebauer und Immobilienkäufer mit verschiedenen KfW-Darlehen, zum Beispiel bei einer energieeffizienten Sanierung.
Denken Sie daran, dass der Antrag auf Baukindergeld spätestens drei Monate nach dem Einzug in das Eigenheim bei der KfW eingereicht sein muss. Dabei gilt das Datum Ihrer Meldebestätigung. Diese muss bei der Antragsstellung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau eingereicht werden, genauso wie Einkommensnachweise, ein Nachweis über den Kindergeldbezug und eine Erklärung über den Ersterwerb einer selbstgenutzten Immobilie.
Wann die erste Auszahlung erfolgt, erfahren Sie nach der Beantragung im Zuschussportal. Da die KfW mit einem großen Interesse bezüglich der neuen Eigenheimzulage rechnet, kann sich die Bestätigung für die Förderung eine Weile verzögern.
Nutzen für die Baufinanzierung
Grundsätzlich ist von dem Schritt zur eigenen Immobilie abzuraten, wenn der Traum vom Eigenheim nur mithilfe des Baukindergeldes realisierbar ist. Unvorhergesehene Ereignisse können die Finanzierung schnell ins Wanken bringen und so den Traum vom eigenen Zuhause platzen lassen. Sollte spätestens bei der Anschlussfinanzierung das allgemeine Zinsniveau gestiegen sein, müssten Hausbesitzer mit einer höheren Belastung durch Zinsen rechnen. Daher sollte ein Baudarlehen nur aufgenommen werden, wenn die finanzielle Last auch ohne Baukindergeld zu bewältigen ist. Welche Möglichkeiten Sie haben, die neue Eigenheimzulage in die Immobilienfinanzierung einfließen zu lassen, erfahren Sie im Folgenden.
Eigenkapital
Da das Baukindergeld jährlich ausgezahlt wird, kann es beim Erstellen der Finanzierungsstrategie nicht zum Eigenkapital hinzugerechnet werden. Als Eigenkapital zählen nur größere Geldbeträge oder andere Rücklagen, die Ihnen beim Abschluss der Immobilienfinanzierung zu Verfügung stehen. Deshalb wird sich das Baukindergeld nicht auf den Zinssatz auswirken, den die Bank Ihnen für Ihr Baudarlehen gibt. Eine gute Möglichkeit die eigene Baufinanzierung einmal unverbindlich durchzuspielen, bietet im Übrigen unser Baufinanzierungsrechner.
Sondertilgung
Eine geeignete Option, das Baukindergeld in die Immobilienfinanzierung einfließen zu lassen, sind Sondertilgungen. Dabei handelt es sich um Zahlungen, die die Restschuld des Baudarlehens verringern und außerhalb des eigentlichen monatlichen Tilgungsrhythmus erfolgen. Die Möglichkeit, eine gewisse Anzahl von Sondertilgungen pro Jahr zu leisten, wird mittlerweile von vielen Banken bei Baukrediten kostenlos angeboten. Bei einigen Angeboten müssen Kreditnehmer jedoch mit Zinsaufschlägen für die Option auf Sondertilgungen rechnen.
Sicherheitsrücklage
Fließt das Baukindergeld als Sondertilgung in die Baufinanzierung ein, lässt sich auf diese Weise die Restschuld des Darlehens direkt senken. Unsere Experten empfehlen zukünftigen Hausbesitzern jedoch, genau zu überlegen, ob sie das Baukindergeld für Sondertilgungen heranziehen. Wer das Baukindergeld risikofrei und bedacht einsetzen möchte, nutzt es vor allem als Sicherheitsrücklage. So kann es den Darlehensnehmer bei unerwarteten Ausgaben unterstützen, wie beispielsweise bei einer Sanierung nach einem Wasserschaden oder anderen Unwägbarkeiten. Wird nach einigen Jahren deutlich, dass diese Rücklage nicht benötigt wird, können Sie das angesparte Baukindergeld noch immer in eine Sondertilgung einfließen lassen.
Sicherheit und Sparpotential
Auf der sicheren Seite ist man, wenn man sich beim Erstellen einer günstigen und risikofreien Finanzierungsstrategie an einen erfahren Baufinanzierungsvermittler wendet. Die Experten von Baufi24 beraten Interessierte in Hinblick auf die optimale Baufinanzierung und prüfen die Möglichkeit auf Baukindergeld und alle anderen staatlichen Förderungen. Das Beste daran: Die Beratung ist für Darlehensinteressierte unverbindlich und völlig kostenlos. Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit einem Baufi24-Berater in Ihrer Nähe oder fordern Sie jetzt ein kostenfreien und unverbindlichen Finanzierungsvorschlag an.
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