Wohnungsbauförderung des Landes Bremen
Seit Juli 2011 bietet das Land Bremen eine Förderung nach dem Wohnungsbauförderungsgesetz (WoFG) an. Mit dem Programm „Erwerb von Wohneigentum“ wird der Kauf von Bestandsimmobilien unterstützt, eine umfassende energetische Modernisierung wird zudem erwartet. Ein Förderprogramm für den Neubau nach dem Wohnungsbauförderungsgesetz ist nach wie vor nicht vorhanden.
Erwerb von Wohneigentum
Ziel des Programms ist es, den Erwerb von Wohnimmobilien zur Selbstnutzung inklusive einer umfassenden Modernisierung zu fördern. Antragsberechtigte sind Personen, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. So darf das Einkommen nicht höher liegen als 60 Prozent oberhalb der im WoFG festgelegten Werten. Eine vierköpfige Familie darf damit rund 63.000 Euro brutto verdienen, um noch in den Genuss der Förderung zu kommen. Eine entsprechende Bescheinigung muss hierzu eingereicht werden. Das Programm hält noch eine weitere Einschränkung für Interessierte bereit: Gefördert werden nur Gebäude in bestimmten Stadteilen Bremens und Bremerhavens. Dies sind im Einzelnen: Blockdiek, Gröpelingen, Grohn, Hemelingen, Hohentor, Huchting, Huckelriede, Kattenturm, Lüssum-Bockhorn, Marßel, Neue Vahr, Oslebshausen,
Osterholz (Schweizer Viertel) und Osterholz-Tenever. Vor der Beantragung der Förderung braucht der Erwerber eine Bescheinigung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr. Hierfür reicht ein formloser Antrag mit Lageplan, Energiekonzept und Kauf- und Modernisierungskosten.
Geförderte Vorhaben
Nach dem Kauf der Immobilie wird eine umfassende Modernisierung auf KFW Effizienzhaus 115 Standard erwartet. Vor dem Kauf der Immobilie muss die Bewilligung zur Förderung beim Senator für Bau, Umwelt und Verkehr beantragt werden. Es gilt eine personenabhängige Wohnflächengröße der Immobilie, diese liegt beispielsweise bei einem Einfamilienhaus für zwei Personen (Alleinerziehende mit Kind) bei 95 qm, bei einem Fünfpersonenhaushalt bei 140 qm. Für jede weitere Person können 15 qm mehr veranschlagt werden. Im Einzelfall kann die Wohnungsgröße die Vorgaben überschreiten, zum Beispiel, wenn eine Selbstständigkeit des Käufers vorliegt und aus diesem Grund ein erhöhter Flächenbedarf gegeben ist. Die Gesamtkosten von 1.450 Euro pro qm dürfen nicht überstiegen werden. Es wird ein Eigenanteil an den Gesamtkosten (Kauf und Modernisierung) von 20 Prozent erwartet, davon 15 Prozent in Geldmitteln. Bevorzugt werden bei der Förderung Familien und Paare in der Familiengründungsphase.
Förderung und Konditionen
Die maximale Förderhöhe liegt bei 35.000 Euro. Bei Menschen mit einer Behinderung von mindestens 80 Prozent erhöht sich die Förderung um weitere 10.000 Euro. Der restliche Teil muss über eine freie Baufinanzierung gedeckt werden. Das Darlehen ist in den ersten 10 Jahren zinsfrei. Danach steigt der Zinssatz auf 2 Prozent, bis er nach 21 Jahren auf ein marktübliches Niveau angehoben wird. Die anfängliche Tilgung beträgt 1 Prozent, wird nach 16 Jahren auf 2 Prozent und nach 26 Jahren auf 3 Prozent angehoben. Es entstehen außerdem noch Verwaltungskosten in Höhe von einem Prozent der Darlehenssumme und fortlaufend 0,375 Prozent.
Fazit
Das Förderprogramm bietet zwar keine umfassende Finanzierung des Vorhabens, jedoch sind die Konditionen gut, sodass dies für Berechtigte interessant ist. Über diesen Weg lässt sich immerhin ein Teil der Finanzierung günstig gestalten.