Förderprogramme Saarland - Teil 2
Im Saarland finanziert die Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB) die Bauförderung. Diese vergibt an Privatpersonen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung auch für die Modernisierung von vorhandenem Wohnraum zinsgünstige Darlehen.
Geförderte Vorhaben und Personen
Ziel des Programms ist es, einen Beitrag zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Wohnversorgung im Saarland zu leisten.
- Änderung des Wohnungszuschnitts und der Funktionsabläufe
- Belichtung und Belüftung
- Allgemeiner Schallschutz
- Energieversorgung, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung
- Sanitäre Einrichtungen und Installationen
- Erneuerung der Heizungsanlagen zur Minderung des CO2- und SO2 Ausstoßes
- Ersatz von Einzelöfen durch Sammelheizungen
- Einbau von Steuerungs- und Regeltechnik bei vorhandenen Sammelheizungen
- Einbau von Wärmedämmfenstern
- Verbesserung der Wärmedämmung von Fassaden, Dächern, Kellerdecken oder nicht ausgebauten Dachräumen (oberste Geschossdecke)
- Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umrüstung und Umstellung der Heizungsanlage (Einbau von Mess- und Regeltechnik, Wärmedämmung der Heizrohre)
- Anschluss an Fernwärmeversorgung
- Anlagen zur Wärmerückgewinnung
- Einbau von Wärmepumpen, Solaranlagen und Biogasanlagen
- Einbau von Kalt- und Warmwasserzählern
- Kosten für Instandsetzungen, die durch Maßnahmen der Modernisierung verursacht wurden
Nicht mitgefördert werden Kosten für bewegliche Ausstattungsgegenstände, Einbauküchen, Ausbaumaterialen mit überdurchschnittlichem Qualitätsstandard (z.B. bei Fliesen, Armaturen, Wand- und Fußbodenbelägen, Sanitärkeramik, etc.), reine Schönheitsreparaturen, Erweiterungsbauten, bauliche Maßnahmen an Außenanlagen, der Einbau von elektrischen Direktheizungen, Fassadenanstriche, die nur optisch wirken, sowie bauliche Maßnahmen außerhalb des Grundstücks, auf welchem sich die Wohnung befindet.
Einen Antrag stellen können Eigentümer von Wohnungen in selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern von selbstgenutzten Eigentumswohnungen, welche die vorgegebenen Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Voraussetzungen
Bei der Umsetzung der Modernisierung müssen Eigentümer einiges beachten. Zum einen werden sie nur gefördert, wenn die Wohnungen durch die Modernisierung einen wesentlich besseren Zustand erreichen, zum anderen müssen die Kosten der Modernisierung angemessen sein. Außerdem sind die Anforderungen des Kosten und Flächen sparenden Bauens zu beachten und sollte bei der Ausführung auf ökologische Belange geachtet werden. Die Vorhaben müssen dem öffentlichen Baurecht entsprechen. Innerhalb eines Jahres sind die Modernisierungsarbeiten nach Zusage des Baudarlehens auszuführen. Sind die Arbeiten abgeschlossen, muss der geförderte Haushalt die Wohnung für die Dauer von 10 Jahren weiterhin bewohnen. Zudem soll die Wohnung nach der Modernisierung noch mindestens 30 Jahre zu Wohnzwecken dienen.
Bezüglich der Anforderungen an Eigenleistungen sowie Wohnflächen- und Belastungsgrenzen gelten bei diesem Förderprogramm die gleichen Vorgaben wie bei der Wohnraumförderung für Neubau- und Kaufvorhaben.
Das Darlehen
Der förderbare Aufwand je Wohnung muss mindestens 20.000 Euro betragen, die Höchstgrenze liegt bei 50.000 Euro. Die Höhe des Darlehens kann bis 80 Prozent der förderfähigen Kosten umfassen. Die Konditionen für das Darlehen entsprechen im Großen und Ganzen den Konditionen der Förderung für die Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum – Neubau, Ersterwerb und wesentlicher Bauaufwand.