Förderprogramm Niedersachsen Energetische Sanierung von Wohnraum
Speziell für Reduktion von CO2, Energieeinsparung und die Nutzung erneuerbarer Energien wurde dieses Programm Ende des Jahres 2010 aufgelegt. Es richtet sich primär an Hauseigentümer von selbst genutztem Wohnraum, die in älteren Häusern leben.
Das Programm unterstützt Hauseigentümer, deren Gebäude vor dem 01.01.1995 fertiggestellt wurde. Folgende Maßnahmen können durch die NBank gefördert werden:
- Wärmedämmung. Im Fokus stehen hierbei die Isolierung der Außenwände sowie das Einbringen von Wärmedämmung im Dach und oder die gleichzeitige Dämmung der oberen Geschossdecken
- Der Verbau neuer Isolierfenster
- Einbau neuer Brennkessel, die mit fossilen Energieträgern beheizt werden
- Der Einsatz Erneuerbarer Energien
Entscheidend für die Förderung ist, dass die Grenzwerte der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV)eingehalten werden. Dabei gilt immer die aktuelle Fassung, zurzeit ist die EnEV 2009 gültig, jedoch voraussichtlich ab Juli die neue EnEV 2011. Daher sollten sich Antragsteller beeilen, wenn sie noch im Rahmen der alten Verordnung gefördert werden wollen.
Fördervoraussetzungen
Zentrale Voraussetzung ist, dass das Gebäude vor dem 01.01.1995 errichtet sein muss. Daneben darf der Hauseigentümer gewisse Einkommensgrenzen nicht überschreiten. So gilt als maximale Einkommensgrenze ein Plus von 20 Prozent gegenüber dem im Niedersächsischen Wohnungsbaugesetz festgelegten Satz § 3Abs. 2 NWoFG von 29.000 Euro für einen Vierpersonenhaushalt, dies entspräche 35.800 Euro zu versteuerndem Einkommen. Außerdem muss der Eigentümer eine Eigenleistung von 15 Prozent der Gesamtsumme erbringen. Die Baumaßnahme darf noch nicht begonnen sein und bei Förderung Erneuerbarer Energien muss ein Energieberater Architekt oder Ingenieur eine Bestätigung über die sachgerechte Verwendung der Fördermittel ausstellen.