Baufinanzierung: Rheinland-Pfalz hilft Eigenkapitalbedürftigen
Viele Häuslebauer oder Erwerber haben das Problem, genügend Eigenkapital für eine Finanzierung aufzubringen. Banken legen aufgrund verschärfter Richtlinien inzwischen mehr Wert auf eine ausreichende Eigenkapitalbasis, sodass gerade Bauvorhaben von Durchschnittsverdienern gefährdet sind. Hier möchte die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Abhilfe schaffen.
Hintergrund des Programms
Das „Programm für die Bildung von selbst genutztem Wohnraum“ richtet sich an Baufamilien, die unter die Regelung des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) fallen. Das heißt, die Haushaltseinkünfte dürfen - im Jahr - nicht mehr als 60 Prozent die in § 9 Abs. 2 WoFG ausgewiesenen Einkommensgrenzen übersteigen. Für einen Einpersonenhaushalt bedeutet dies eine Einkommensgrenze von max. 19.200 Euro, für einen Zweipersonenhaushalt max. 28.800 Euro, für jede weitere im Haushalt lebende Person max. 6560 Euro. Ein Vierpersonenhaushalt könnte somit auf maximale Haushaltseinkünfte von 41.920 Euro kommen. Vom Gesamteinkommen der Familie können verschiedene Frei – und Abzugsbeträge subtrahiert werden. Das Gesamteinkommen kann somit deutlich höher sein, bei einem Vierpersonenhaushalt bei etwa 60.000 Euro Jahresbruttoeinkommen.
Weitere Fördervoraussetzungen
Gewährt wird die Förderung für Neubau, Umbau sowie der Erwerb, Modernisierung oder Umwandlung zu Wohnraum eines bestehenden Objektes. Hierbei gilt es allerdings Wohnraumgrößen zu beachten. Für einen Vierpersonenhaushalt liegt die maximale zu fördernde Wohnfläche bei 130 qm. In Ausnahmefällen und bei Umbaumaßnahmen ist eine Überschreitung bis zu 20 Prozent möglich. Für jede weitere im Haushalt lebende Person kommen weiter 15 qm hinzu. Lebt ein Schwerbehinderter mit im Haushalt, so erhöht sich auch in diesem Fall die Wohnflächengrenze um 15 qm, dies gilt ebenso für jüngere Familien und eingetragene Lebenspartnerschaften. Bei jüngeren Familien gilt eine Altersobergrenze von 40 Jahren bei Antragsstellung, die keiner der Partner überschritten haben darf. Außerdem muss die Baufamilie mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten als Eigenkapital einbringen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Gesamtfinanzierung für die Familie tragbar sein muss.
Konditionen und Darlehen
Grundsätzlich ist das Darlehen so ausgelegt, dass es einen Teil der Finanzierungskosten trägt. Maximal 30 Prozent der Gesamtkosten sind so förderbar. Dies bedeutet: 100.000 Euro stehen dem Antragsteller zur Verfügung, in Mainz maximal 120.000 Euro. Bei Modernisierung reduziert sich die Darlehenshöhe auf max. 60.000 Euro für einen vierköpfigen Haushalt, plus 5.000 Euro für jede weitere Person. Die Besonderheit des Baukredites liegt darin, dass er als Nachrangdarlehen ausgestaltet ist. Aufgrund dieser nachrangigen Besicherung im Grundbuch wird das Darlehen zum Eigenkapitalersatz umgewidmet. Die vorderen Ränge im Grundbuch bleiben so für die Hauptfinanzierung frei. Ein wichtiger Effekt dadurch: Die Bonität verbessert sich, günstige Zinskonditionen bei der Hauptfinanzierung sind zu erwarten.
Der Darlehenszins liegt aufgrund der Nachrangigkeit etwas über dem normalen Zinsniveau der ISB. Der Darlehensnehmer kann zwischen 10-20 Jahren wählen. Die Tilgungshöhe liegt jährlich zwischen 1,5 – 2,5 Prozent der Darlehenssumme. Sondertilgungen sind bis zu 10 Prozent im Jahr möglich. Es fällt eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1 Prozent der Darlehenssumme an. Die Auszahlung erfolgt dabei je nach Baufortschritt. Ein Bereitstellungszins fällt nach 6 Monaten bei einer Bestandsimmobilie, beim Neubau nach 12 Monaten an. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 0,25 Prozent der Darlehenssumme proMonat. Interessierte sollten sich mit der Stadt- oder Kreisverwaltung in Verbindung setzen, wo das Vorhaben stattfindet. Hier sind auch die Unterlagen zur Bewilligung einzureichen. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.