Wollen Sie ein Haus oder eine Eigentumswohnung kaufen, steht für Sie meist der Weg zur Bank an. Als Hauskäufer nehmen Sie bei einer Bank oder Bausparkasse ein Darlehen auf. Als Sicherheit gewähren Sie dem Finanzinstitut eine Grundschuld, die der Notar beim Grundbuchamt anfordert. Die Grundschuld wird erstrangig in das Grundbuch eingetragen, um den Anspruch des Kreditgebers zu dokumentieren.
Stellt sich heraus, dass Sie für die Immobilie einen weiteren Kredit benötigen, werden Sie erneut bei dieser oder einer anderen Bank vorstellig. Da der erste Rang im Grundbuch belegt ist, kann das Grundbuchamt den Kreditgeber des zweiten Darlehens nur noch nachrangig eintragen. Was bedeutet diese Nachrangigkeit? Sollten Sie dauerhaft mit der Rückzahlung Ihrer Kredite in Verzug kommen und zahlungsunfähig werden, kann die erstrangige Bank eine Zwangsversteigerung anordnen. Entspricht der erzielte Verkaufspreis für die Immobilie dem erstrangigen Darlehen oder liegt darunter, geht der Nachrangfinanzierer leer aus.