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Haftpflichtversicherung für Vermieter

Immobilien: Haftpflicht für Vermieter von Eigentumswohnungen

Das Wichtigste in Kürze

Wer Eigentümer einer vermieteten Eigentumswohnung ist, haftet als Teil der Wohneigentümergemeinschaft für Sach-, Personen oder Vermögensschäden, die Dritten auf dem Grundstück oder im Gebäude entstehen. Vor den finanziellen Folgen solcher Schäden schützt die vom Verwalter oder den Eigentümern gemeinsam abgeschlossene Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

Allerdings gilt der Schutz nur für das Gemeinschaftseigentum. Dazu zählen das Grundstück sowie Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht zum Sondereigentum – den Eigentumswohnungen – gehören, also beispielsweise Außenwände, Dach, Fundament, Treppenhaus, Eingangstüren usw.

Beispiel: Im Winter lösen sich festgefrorene Eiszapfen vom Dach und beschädigen parkende Autos oder Passanten, die zufällig vorbeigehen. Für den entstandenen Schaden muss die Wohneigentümergemeinschaft aufkommen. Insbesondere wenn Personen verletzt oder geschädigt werden und Schmerzensgeld- oder Rentenansprüche anmelden, können enorme Kosten entstehen. 

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung springt im Falle solcher Forderungen gegen die Wohneigentümergemeinschaft ein. Über die Versicherung sind ebenso die Ansprüche der einzelnen Wohnungseigentümer gegenüber dem Verwalter oder der Gemeinschaft versicherbar.

So gehst du vor:

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Haftung des einzelnen Wohnungseigentümers

Geschieht jedoch ein Unglück innerhalb des Sondereigentums – also der vermieteten Wohnung – , kommt die gemeinschaftliche Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung dafür nicht auf, sondern der einzelne Eigentümer haftet. Die Haftung gilt für die Ausstattung wie Bodenbeläge oder Tapeten, wenn diese im Mietvertrag zugesichert sind, sowie für Gebäudeteile wie Fenster oder Balkon oder für feste Einrichtungen wie Heizung, Badewanne oder Steckdosen. Durch Vorkommnisse in der vermieteten Wohnung können sowohl Schäden am Sondereigentum anderer Wohnungseigentümer, am Gemeinschaftseigentum, an der Wohnungseinrichtung oder des Hausrats in anderen Wohnungen als auch Personenschäden entstehen und hohe Kosten nach sich ziehen. Da die Grund- und Hausbesitzerhaftpflichtversicherung der Eigentümergemeinschaft in solchen Fällen nicht eintritt, bleibt dem Vermieter nur, sich selbst abzusichern. In der Regel kann er seine gesetzliche Haftpflicht, die sich aus der Vermietung von Wohnungen ergibt, über seine private Haftpflichtversicherung abdecken. Entweder ist dieser Baustein bereits im Vertrag vorgesehen oder der Versicherer schließt ihn gegen einen kleinen Beitragsaufschlag mit ein. Allerdings sind auch Einschränkungen möglich: Dann gilt der Schutz beispielsweise nur für eine vermietete Einliegerwohnung oder nur bis zu einem bestimmten Mietpreisvolumen. In solchen Fällen ist eventuell der Abschluss einer gesonderten Wohnungs-Haftpflichtversicherung vonnöten. Die Beiträge für die Haftpflichtversicherung können Vermieter als Werbungskosten steuerlich absetzen.

 

  • Der Mieter verliert den Wohnungsschlüssel und aus Sicherheitsgründen muss das komplette Schließsystem des Hauses ausgetauscht werden.
  • Wegen eines kaputten Rohres läuft das Waschbecken im Badezimmer über. Dadurch kommt es in den darunter liegenden Wohnungen zu Wasserschäden.
  • Eine falsch angebrachte Holzdecke löst sich und verletzt ein Familienmitglied des Mieters.
  • Ein Mieter stürzt aufgrund einer sich innerhalb der Wohnung befindenden maroden Treppe und verletzt sich.
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