Lebensversicherung Baufinanzierung

Finanzierung mit der Lebensversicherung.

Das Wichtigste in Kürze

Grundsätzlich gilt bereits seit dem Wegfall des Steuerprivilegs im Jahre 2005, dass sich die Finanzierung mit Lebensversicherungen nicht mehr lohnt.

Dennoch haben viele Bauwillige in früheren Jahren eine Lebensversicherung abgeschlossen und fragen sich nun, wie sie das dort gebundene Kapital für eine Finanzierung nutzen können. Drei Möglichkeiten stehen zur Verfügung.

Lebensversicherung als endfällige Hypothek

Der Klassiker dieser Finanzierung ist die Versicherungshypothek. Bei dieser Variante findet die Tilgung der Hypothek auf einen Schlag zum Ende der Laufzeit statt. Versicherte, welche die eigenen vier Wände finanzieren wollen, könnten auf die Idee kommen, eine bestehende Lebensversicherung zur endfälligen Tilgung einzusetzen. Hierbei sind grundsätzlich zwei Dinge zu beachten: Zum einen geht die Altersversorgung über diesen Weg verloren, zum anderen kann auch die Ablaufleistung der Lebensversicherung Probleme bereiten.

In den letzten Jahren ist der Garantiezins der Lebensversicherung schrittweise zurückgeführt worden. Geschieht dies auch in Zukunft, klafft am Ende eine Finanzierungslücke. Aber selbst wenn der Garantiezins auf dem jetzigen Niveau bleibt, ist die Finanzierung längst nicht in trockenen Tüchern. Vielfach wird die Überschussbeteiligung in die Finanzierung miteingerechnet, jedoch ist diese in der Höhe nicht gesichert. Da die Lebensversicherer in den letzten Jahren nicht nur den Garantiezins senkten, sondern auch die nicht garantierten Überschussbeteiligungen, drohen hier weitere Gefahren für den Kreditnehmer.

Für eine gesicherte Finanzierung kann eigentlich nur die Versicherungssumme als Basis für die Finanzierung dienen, nicht jedoch die Ablaufleistung. Insoweit ist es selbst bei bestehenden Verträgen kaum sinnvoll, diese in eine Versicherungshypothek umzuwandeln. Lediglich wenn die Versicherung in überschaubarer Zeit fällig wird – beispielsweise in drei bis fünf Jahren – und dadurch geringere Risiken für die Finanzierung bestehen, kommt eine Lebensversicherungshypothek unter Umständen für die Baufinanzierung in Frage.

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Policendarlehen

Als Alternative zur Versicherungshypothek eignet sich eher das Policendarlehen. Hierbei beleiht der Versicherte seinen Lebensversicherungsvertrag teilweise oder ganz. Empfehlenswert kann diese Vorgehensweise sein, wenn der Bauherr durch Eigenkapital bereits Großteile der Finanzierung selbst abdeckt und das Policendarlehen nur noch zur Auffüllung des Gesamtbetrages dient.

Hierbei sollte der Kreditnehmer aber auch die aktuell günstigen Baufinanzierungszinsen im Auge behalten. Der Zinssatz für das Policendarlehen liegt jedenfalls höher. Ob sich daher eine Beleihung des eigenen Versicherungsvertrages auch hinsichtlich des ursprünglichen Zieles Altersversorgung lohnt, sollte daher genau unter die Lupe genommen werden.

Verkauf der kapitalbildenden Lebensversicherungspolice

Sicherlich der radikalste Schritt ist der Verkauf des Lebensversicherungsvertrages. Ein Verkauf kann grundsätzlich ab einem Mindestrückkaufswert von 10.000 Euro stattfinden. Die Police wird dann auf dem Zweitmarkt veräußert, hier sind auch etwas höhere Summen möglich, als dies beim Rückkauf durch die Versicherung der Fall ist. Die dann fällige Summe lässt sich gut zum Aufstocken des Eigenkapitals einsetzen. Allerdings entfällt der Todesfallschutz beim Verkauf der Lebensversicherungspolice. Diesen muss der Immobilienerwerber dann durch eine Risikolebens- oder Restschuldversicherung wieder ausgleichen, damit eine weitere Finanzierung durch Banken oder Bausparkassen möglich ist.

Fazit

Kapitalbildende Lebensversicherungen eignen sich eigentlich nicht zur Baufinanzierung. Jedoch kann es im Einzelfall ein guter Weg sein, die Police zur Finanzierung einzusetzen. Gerade für Personen, die ihre Rentenzeit schon bald erreicht haben und die eigenen vier Wände relativ schnell finanzieren wollen, ist der Einsatz der Lebensversicherung eine Überlegung wert – vorausgesetzt es entstehen dadurch keine größeren Lücken in der Altersversorgung.

 
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