Riestervertrag und Immobilienfinanzierung

Baufinanzierung: Guthaben aus bestehenden Riesterverträgen für die Finanzierung von Wohnträumen nutzen

Das Wichtigste in Kürze

Viele Riestersparer fragen sich, wie sie das Guthaben aus bereits laufenden Verträgen zur Immobilienfinanzierung richtig einsetzen können. Die Ausgangssituation ist hier eine andere als bei reinen Wohnriesterverträgen.

Das angesammelte Geld sollte eigentlich der Altersversorgung und nicht der Immobilienfinanzierung zugute kommen. Dennoch gibt es Möglichkeiten, den Riestervertrag zur Baufinanzierung zu nutzen.

Bestehende Riesterverträge

Wer bislang in Fonds, Sparpläne oder eine Rentenversicherung investiert hat, kann das angesammelte Kapital auch zur Baufinanzierung nutzen. Der Vorteil: Das Guthaben kann vollständig dem Eigenkapital hinzugerechnet werden. Der Darlehensnehmer erhält dadurch bessere Darlehenskonditionen oder - bei sonst zu wenig Eigenkapital - überhaupt erst Zugang zu einer Finanzierung. Zwischen zwei Möglichkeiten können Riestersparer dazu wählen: entweder die vollständige Entnahme des Kapitals oder eine Teilauszahlung in Höhe von 75 Prozent.

Bestehende Riesterverträge sind Anlageformen, die ursprünglich für die Altersvorsorge abgeschlossen wurden. Bis 2008 galt noch die Regelung, dass mindestens 10.000 Euro auf dem Riesterkonto vorhanden sein mussten, um das Geld auch für eine eigengenutzte Immobilie einsetzen zu dürfen. Allerdings musste das entnommene Kapital wieder zurückgezahlt werden. Dies änderte sich jedoch mit der Einführung der Eigenheimrente.

Hin und wieder kommt es vor, dass Kundenberater neue Riesterverträge empfehlen oder dazu raten, den bestehenden Vertrag in ein Riesterdarlehen umzuwandeln. Da aber nicht selten bereits ordentliche Summen angespart sind, lohnt sich häufig weder eine Umwandlung noch ein Neuvertrag.

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Kapitalentnahme

Entscheidend ist die Kapitalentnahme ohne Kündigung des Vertrages, da anderenfalls der Vertragsinhaber die erhaltenen Zulagen und Steuereinsparungen sofort zurückzahlen muss. Statt alles zu entnehmen, sollte der Sparer deshalb lieber einen Teil des Guthabens im Riesterprodukt belassen und dann den Vertrag beitragsfrei stellen. Da die Guthabenzinsen des Riestervertrages normalerweise unterhalb des Effektivzinssatzes des Darlehens liegen, ist es vorteilhaft, das Geld zur Tilgung zu verwenden.

Allerdings gibt es auch Ausnahmen: Bei Fondsrenten-, Versicherungs- oder Fondssparverträgen kann es vorkommen, dass aktuell kein positives Kapital im Depot vorhanden ist. Die Kapitalerhaltungsgarantie greift nämlich nur bei Renteneintritt. Lässt sich dann der Riestersparer sein „Kapital“ auszahlen, so realisiert er ein Minus im Depot. Das heißt, er hat sein Geld damit vernichtet. In diesen Fällen ist es besser, den Vertrag nicht zu kündigen und auf eine geriesterte Eigenheimfinanzierung zu verzichten.

Wohnriester-Darlehen Voraussetzung für Einsatz des Kapitals

Eine Entnahme des Geldes zur Tilgung eines bestehenden Darlehens einzusetzen ist nur möglich, wenn es sich bei dem laufenden Kredit um ein gefördertes Wohnriesterdarlehen handelt. Diese durften Finanzinstitute seit Jahr 2008 anbieten. Wer über einen nicht geförderten Kredit aus der Zeit davor verfügt oder auch nach 2008 zunächst ein ungefördertes Darlehen aufgenommen hat, muss also die Anschlussfinanzierung abwarten. Wird dann ein gefördertes Darlehen in Anspruch genommen, kann das Guthaben aus dem Riesterrentenvertrag verwendet werden.

Riesterrentenkapital direkt vor der Rente

Eine Ausnahme gilt für ältere Riestersparer: Diese dürfen zu Beginn der Auszahlungsphase – also meist mit Rentenantritt, frühestens jedoch mit dem 60. Lebensjahr – ihr Riesterkapital komplett entnehmen, um noch bestehende Restschulden ihres Eigenheims abzulösen. Dann können Riestersparer das Guthaben zur Tilgung eines ungeförderten Darlehens einsetzen, damit sie zu Rentenbeginn schuldenfrei sind.

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