Wer bislang in Fonds, Sparpläne oder eine Rentenversicherung investiert hat, kann das angesammelte Kapital auch zur Baufinanzierung nutzen. Der Vorteil: Das Guthaben kann vollständig dem Eigenkapital hinzugerechnet werden. Der Darlehensnehmer erhält dadurch bessere Darlehenskonditionen oder - bei sonst zu wenig Eigenkapital - überhaupt erst Zugang zu einer Finanzierung. Zwischen zwei Möglichkeiten können Riestersparer dazu wählen: entweder die vollständige Entnahme des Kapitals oder eine Teilauszahlung in Höhe von 75 Prozent.
Bestehende Riesterverträge sind Anlageformen, die ursprünglich für die Altersvorsorge abgeschlossen wurden. Bis 2008 galt noch die Regelung, dass mindestens 10.000 Euro auf dem Riesterkonto vorhanden sein mussten, um das Geld auch für eine eigengenutzte Immobilie einsetzen zu dürfen. Allerdings musste das entnommene Kapital wieder zurückgezahlt werden. Dies änderte sich jedoch mit der Einführung der Eigenheimrente.
Hin und wieder kommt es vor, dass Kundenberater neue Riesterverträge empfehlen oder dazu raten, den bestehenden Vertrag in ein Riesterdarlehen umzuwandeln. Da aber nicht selten bereits ordentliche Summen angespart sind, lohnt sich häufig weder eine Umwandlung noch ein Neuvertrag.