Ein Darlehen kann auf unterschiedliche Weise abgesichert sein. Wie der Name bereits vermuten lässt, ist ein Nachrangdarlehen ein Kredit, dessen Grundschuld hinter einer anderen, erstrangigen Grundschuld im Grundbuch steht.
Schließt du einen Immobilienkredit ab, dient dein neues Eigenheim als Kreditsicherheit für die Bank. Dazu lässt die Notarin bzw. der Notar eine Grundschuld zugunsten der bzw. des Darlehensgebenden in das Grundbuch (Abteilung III) eintragen. Diese Grundschuld zur Absicherung der Baufinanzierung kommt an erster Stelle – sie ist also erstrangig.
Darüber hinaus ist es möglich, dass Immobilienkaufende ein weiteres Darlehen erhalten, für das ebenfalls eine Grundschuld bestellt wird. Da der erste Rang jedoch schon belegt ist, lässt sich die zusätzliche Grundschuld nur an zweiter oder dritter Position in das Grundbuch aufnehmen. Dadurch ist das Darlehen lediglich nachrangig abgesichert und somit ein Nachrangdarlehen.
Möchtest du wissen, ob ein Nachrangdarlehen für dich infrage kommt oder bist du auf der Suche nach einem günstigen Immobiliendarlehen? Lass dich von unseren erfahrenen Kreditexpertinnen und -experten unverbindlich beraten.