Das Grundbuch ist systematisch aufgebaut und besteht aus mehreren Teilen wie dem Deckblatt, dem Bestandsverzeichnis und den Abteilungen I bis III. Diese strukturierte Gliederung erlaubt eine schnelle Übersicht über alle relevanten Informationen zu einem Grundstück.
Grundbuch Deckblatt
Das Deckblatt enthält allgemeine Informationen über das Grundbuchblatt. Es führt unter anderem auf:
- Amtsgericht und Grundbuchbezirk
- Grundbuchblattnummer
- Gemarkung (die Gemeinde oder der Stadtteil, in dem sich das Grundstück befindet)
- Flur und Flurstücknummer
- Handelt es sich um ein Wohn- oder Geschäftsgrundstück?
Das Deckblatt dient in erster Linie der Identifikation des Grundbuchblattes und der Zuordnung zum zuständigen Amtsgericht.
Grundbuch Bestandsverzeichnis
Im Bestandsverzeichnis sind die grundstücksbezogenen Informationen enthalten, insbesondere:
- Flurstücksnummer
- Größe des Grundstücks
- Lagebezeichnung (Straße, Hausnummer)
- Nutzungsart (z. B. Wohnbaufläche, Gartenland, Ackerland)
Das Bestandsverzeichnis wird oft als der „technische Teil“ des Grundbuchs bezeichnet und beschreibt, welches Grundstück das Grundbuchblatt betrifft.
Grundbuch Abteilung 1
Abteilung I des Grundbuchs gibt Auskunft über die Eigentumsverhältnisse. Dort sind vor allem folgende Daten eingetragen:
- Wer Eigentümer/-in ist (Name, Geburtsdatum, Anschrift)
- Wie das Eigentum erworben wurde (z. B. durch Kauf, Erbschaft, Schenkung)
- Zeitpunkt des Eigentumserwerbs
- Eigentumsverhältnisse bei mehreren Personen (z. B. Bruchteileigentum oder Gesamthandseigentum bei Erbengemeinschaften)
Die Abteilung I des Grundbuchs ist entscheidend, um festzustellen, wer rechtlich befugt ist, über das Grundstück zu verfügen.
Grundbuch Abteilung 2
In Abteilung II des Grundbuchs werden sogenannte Lasten und Beschränkungen eingetragen. Dazu zählen:
- Wegerechte, Leitungsrechte (Dienstbarkeiten)
- Nießbrauchrechte
- Wohnrechte
- Vorkaufsrechte
- Erbbaurechte
- Auflagen oder Baubeschränkungen
- Zwangsversteigerungsvermerke
Diese Rechte können den Gebrauch oder Wert der Immobilie beeinflussen und sollten daher sorgfältig geprüft werden.
Grundbuch Abteilung 3
Abteilung III des Grundbuchs ist besonders für Kreditgebende von Bedeutung. Sie enthält die Grundpfandrechte, insbesondere:
- Hypotheken
- Grundschulden
- Rentenschulden
Diese Eintragungen zeigen, ob und in welcher Höhe die Immobilie mit Rechten Dritter belastet ist. Banken verlangen in der Regel eine Grundschuld als Sicherheit für einen Immobilienkredit und nehmen eine Grundschuldbestellung vor. Bei einem Immobilienkauf müssen bestehende Eintragungen in Abteilung III vor dem Eigentumsübergang gelöscht oder übernommen werden.