Richtig kombinieren - die KfW-Förderung
Förderprogramme sind ein wichtiger Baustein der Fremdfinanzierung. Zwar ist in der Regel trotzdem auch ein Darlehen über einen privatwirtschaftlichen Kreditgeber notwendig, doch kann sich gerade bei aufwändigen Vorhaben eine Förderung und insbesondere die Fördermittelkombination auszahlen. Deshalb sollten Bauherrn und Immobilienerwerber alle geplanten Maßnahmen auch auf ihre Förderfähigkeit überprüfen.
Erwerb einer energetisch sanierten Wohnung
Gerade die Förderprogramme der KFW sind so gestaltet, dass sie sich auch gut kombinieren lassen. Für eine selbst genutzte, energetisch sanierte Eigentumswohnung stehen dem Erwerber die nachfolgenden KfW-Förderprogramme zur Verfügung:
- KfW-Wohneigentumsprogramm
- Energieeffizient Sanieren – Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
Damit jedoch beide Programme in Anspruch genommen werden können, müssen auch die Kosten für jedes Programm ausgewiesen sein. Die Basis für das KfW-Wohneigentumsprogramm ist der Kaufpreis, für das Programm Energieeffizient Sanieren sind es die Kosten zur Verbesserung des Energiestandards auf das KfW-Effizienzhaus-Niveau. Das heißt, im Kaufvertrag müssen die Kosten für beide Teile separat aufgeführt werden. Ist dies nicht der Fall, ist nur die Förderung über das Wohneigentumsprogramm möglich.
30 Prozent des Kaufpreises kann der Antragsteller mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm finanzieren. Die energetische Sanierung des KfW-Effizienzhaus 100 kann vollständig über das Programm Energieeffizient Sanieren abgedeckt werden. Darüber hinaus gibt es auch noch einen Tilgungszuschuss für das Programm in Höhe von Prozent der Darlehenssumme. Wird der Energiestandard auf ein KfW-Haus 70 angehoben, so beträgt der Tilgungszuschuss sogar 12,5 Prozent.
KfW-Haus 55 mit Einliegerwohnung
Für ein KfW-Haus 55 stehen Bauherren folgende Programme zur Verfügung:
- KfW-Wohneigentumsprogramm
- Energieeffizient Bauen – KfW-Effizienzhaus 55
Die Gesamtkosten nach dem KfW-Wohneigentumsprogramm beinhalten sämtliche Bau- und Grundstückskosten. Allerdings ist die Einliegerwohnung nicht förderfähig, so dass die Kosten hierfür abgezogen werden müssen. Hinzu kommen noch die anteiligen Baukosten, die für energetische Maßnahmen anfallen, die über das Programm Energieeffizient Bauen abgedeckt sind. Hierüber sind auch die energetischen Bauleistungen für die Einliegerwohnung mitenthalten. Insoweit fallen nur die reinen Baukosten der Einliegerwohnung nicht in die Förderung.
Zweifamilienhaus mit energetischer Sanierung Baujahr vor dem 01.01.1995
In diesem Fall kommen sogar vier Programme für die Förderung in Frage, diese sind:
- KfW-Wohneigentumsprogramm
- Energieeffizient Sanieren – Einzelmaßnahmen
- Wohnraum Modernisieren – Standard
- Wohnraum Modernisieren – Altersgerecht Umbauen
Als Basis für die Förderung über das KfW-Wohneigentumsprogramm gilt der Kaufpreis des Objektes. Für das Programm Energieeffizient Sanieren gilt ein förderfähiger Höchstbetrag von 50.000 je Wohneinheit, bei einem Zweifamilienhaus sind dies zusammen 100.000 Euro. Da gleichzeitig noch eine Modernisierung des gesamten Hauses vorgenommen wird, können weitere Ausgaben in Ansatz gebracht werden. Dies geschieht über das Programm Wohnraum Modernisieren Standard. Auch hierbei gilt eine Fördergrenze, diese beträgt 100.000 Euro je Wohneinheit. Ein weiteres Förderprogramm finanziert den altersgerechten Umbau der Wohnung, hierüber wird in diesem Beispiel die Reduktion von Barrieren gefördert.