Förderprogramme Thüringen - Teil 1
In Thüringen finanzieren die Thüringer Aufbaubank (TAB) die Bauförderung. Für Selbstnutzer stellt sie im Rahmen der Wohnraumförderung das «Familienbaudarlehen» und das «Thüringer Modernisierungsdarlehen» zur Verfügung.
Familienbaudarlehen
Das Familiendarlehen unterstützt insbesondere junge Familien. Vorrangig gefördert werden der Neubau und Ersterwerb bis maximal 2 Jahre nach Fertigstellung eines schlüsselfertigen Eigenheims oder einer Eigentumswohnung. Die Voraussetzung: Das Objekt muss in einer der Stadtumbau-Ost-Gemeinden erstellt werden. Darüber hinaus fördert die Bank den Erwerb eines bereits bestehenden Eigenheims, das der Antragsteller zur Selbstnutzung erworben hat, sowie der Ausbau bzw. die Erweiterung bestehender Gebäude, wenn die Gesamtkosten 25.000 Euro überschreiten.
Geförderte Personen
Die geförderten Personengruppen unterscheiden sich nach Art des geförderten Vorhabens. Bei der Förderung in den Stadtumbau-Ost-Gemeinden sind es jüngere Ehepaare, die maximal 5 Jahre verheiratet sind und bei denen kein Ehepartner das 40. Lebensjahr vollendet hat. Darüber hinaus Haushalte mit mindestens einem Kind sowie Haushalte ab 2 Personen, wobei eine Person eine Schwerbehinderung von mindestens 50 % ausweist. Beim Bestandserwerb einer Immobilie zur Selbstnutzung sowie Ausbau/ Erweiterung gibt es keine Einschränkung hinsichtlich der im Haushalt lebenden Personen. Gefördert werden grundsätzlich Haushalte, deren Einkommen die Grenzen § 9 WoFG um nicht mehr als 60 % überschreiten.
Förderung und Konditionen
Die genannten Personengruppen können ein zinsverbilligtes Darlehen erhalten. Dieses darf maximal 30 % der Gesamtkosten abdecken und 75.000 Euro nicht überschreiten. Die Kombination mit dem «KfW-Wohneigentumsprogramm» ist ausgeschlossen.
Der aktuelle, für zunächst 10 Jahre verbilligte Zinssatz kann für 5 oder 10 Jahre festgeschrieben werden. Getilgt wird das Darlehen mit 1,7 % oder 3 % jährlich zuzüglich ersparter Zinsen, zu entrichten ab dem 2. Jahr der Darlehenslaufzeit. Alternativ zum erststelligen Hausbankdarlehen bietet die Bank außerdem auch ein vorrangiges TAB-Darlehen zu folgenden Konditionen: fester Zinssatz wahlweise für 5 oder 10 Jahre, Tilgung wahlweise 1 % oder 2 % ab dem zweitem Jahr. Dieses Darlehen ist nur in Kombination mit dem Thüringer Familienbaudarlehen möglich.
Thüringer Modernisierungsdarlehen
Dieses Programm deckt alle Maßnahmen hinsichtlich der Erhaltung und dem zeitgemäßen Umbau eines Gebäudes ab. Es unterstützt Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Eigenheimen und Eigentumswohnungen wie: Wohnungszuschnitt, Sanitärinstallation, Wasserversorgung, Fußböden, bauliche Maßnahmen nach einem Teilrückbau, Erweiterung durch Aufstockung oder Anbau/Ausbau, Barrierereduzierung usw. Auch der Ersterwerb eines neu sanierten Eigenheims wird gefördert.
Geförderte Personen
Antragsberechtigt sind Eigentümer von Eigenheimen, deren Einkommen die Grenzen § 9 WoFG um nicht mehr als 60 % überschreiten.
Förderung und Konditionen
Die Bank stellt ein nachrangiges Darlehen zur Verfügung, das bis zu 80 % der Gesamtkosten abdeckt. Die Mindestdarlehenshöhe beträgt 10.000 Euro, der Maximalbetrag 75.000 Euro. Eine Kombination des Thüringer Modernisierungsdarlehens mit dem KfW-Programm «Wohnraum Modernisieren» oder der Zuschussvariante des CO2-Gebäudesanierungsprogramms ist nicht möglich. Dies gilt nicht für öffentliche Fördermaßnahmen, welche die Städtebauförderung, Dorferneuerung oder den Denkmalschutz betreffen. Im Vergleich zum KfW-Programm «Wohnraum Modernisieren» findet eine um 2,5 % höhere Auszahlung statt. Vereinbart werden kann eine Zinsfestschreibung über 5 oder 10 Jahre. Bei der Tilgung kann der Kreditnehmer zwischen 1,7 % oder 3 % wählen. Sondertilgungen sind am Ende der Zinsfestschreibung möglich. Es fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1,5 % an.