Förderprogramme Schleswig-Holstein - Teil 2
Das Land Schleswig-Holstein bietet Selbstnutzern im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung auch eine Förderung für den Erwerb gebrauchten Wohnraums. Als weitere Programme stehen die Darlehen IB.ImmoFlex und IB.ImmoKonstant24 zur Verfügung.
Geförderte Vorhaben: Den Erwerb vorhandenen Wohnraums fördert das Land, wenn damit eine familiengerechte Wohnsituation gewährleistet wird. Das Objekt muss ohne nennenswerten Bauaufwand ein haushaltsgerechtes Wohnen ermöglichen. Der Antragsteller muss für das Objekt den aktuellen energetische Standard (Energieausweis und Bestätigung des Architekten bzw. Ingenieurs) nachweisen. Lässt der Erwerber den energetischen Standard der Immobilie durch Modernisierung innerhalb eines Jahres nach Darlehensauszahlung verbessern, so ist bei der Antragstellung ebenfalls der geplante energetische Standard durch einen Architekten oder Ingenieur zu bestätigen.
Konditionen: Bei Erwerb einer Gebrauchtimmobilie gilt: Der Nominalzinssatz ist abhängig von dem geplanten energetischen Zustand des Erwerbsobjektes. Er kann zwischen 1,5 und 3,5 Prozent betragen inklusive 0,5 Prozent Verwaltungskosten. Nach Ablauf von 10 Jahren wird der Zinssatz um einen Prozentpunkt erhöht.
a) Tilgungsdarlehen mit regelmäßiger Tilgung
b) Tilgung durch Bausparvertrag: Der Darlehensnehmer tilgt durch Zuteilung eines Bausparvertrages (Guthaben und Darlehen). Der Regelansparbeitrag muss dabei mindestens 1% p.a. der Darlehenssumme von IB.ImmoFlex betragen.
c) Tilgung durch Lebensversicherung: Darlehensnehmer tilgt durch die Zahlung der Versicherung am Ende der Laufzeit des Lebensversicherungsvertrages. Der Regelbeitrag muss dabei mindestens 1% p.a. der Darlehenssumme von IB.ImmoFlex betragen.
Das Darlehen kann mit Zinsbindungszeiten von fünf, zehn oder 15 Jahren abgeschlossen werden und ist jederzeit gebührenfrei ganz oder teilweise rückzahlbar. Bei der Tilgung aus Bauspar- oder Lebensversicherungsverträgen wird das Darlehen nach Ablauf der vereinbarten Kreditlaufzeit vollständig zurückgezahlt. Die Kredithöhe hängt vom Umfang der erforderlichen Finanzierung ab. Mindestens 7,5 Prozent der Gesamtkosten muss der Darlehensnehmer in Eigenbeteiligung aufbringen, z.B. in Form von Eigenkapital und/oder Eigenleistungen.