Förderprogramme für Eigentümer in Berlin
Das Land Berlin ist eines der Schlusslichter in Deutschland, wenn es um die Förderung selbst genutzten Wohnraums geht. Berlin hält weder Förderungen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung noch weitere eigene Programme hierfür bereit. Spätestens 2013 muss jedoch ein Wohnraumförderungsprogramm auf den Weg gebracht werden. Allerdings vergibt die Investitionsbank Berlin (IBB) für Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum in Kooperation mit der KfW-Bankengruppe Darlehensförderangebote für energetische Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen. So unterstützt die IBB Eigentümer in Kooperation mit der KfW-Bank mit den Programmen „KfW - Energieeffizient Sanieren“ und „Altersgerecht Umbauen“. Dabei gelten die von der KfW-Bank festgelegten Fördervoraussetzungen und Konditionen. Demgegenüber wurde das KfW-Programm „Wohnraum Modernisieren“ zum 01.01.2012 eingestellt. Die Förderung im Rahmen dieses Programms bleibt in Berlin jedoch bis auf Weiteres bestehen.
IBB-Wohnraum Modernisieren
Das Programm soll die Lücke durch den Ausfall des gleichnamigen KfW-Programms schließen. Gefördert wird insbesondere die Verbesserung der Energieeffizienz, barrierereduzierende Maßnahmen, Instandsetzung und Modernisierung, Anbau, Umbau oder Ausbauten von Wohngebäuden, Reduzierung von Emissionsbelastungen wie Lärm oder Radon im Untergrund sowie Hochwasserschutz. Zum geförderten Personenkreis zählen sowohl Eigentümer wie auch Vermieter. Der Antragsteller kann beim Programm „IBB - Wohnraum Modernisieren“ davon ausgehen, dass bis zu 100 Prozent der Gesamtkosten als förderfähig gelten. Bei einem Darlehensbetrag bis zu 50.000 EUR wird auf eine dingliche Sicherung verzichtet. Die Höchstgrenze der Darlehen beträgt 500.000 EUR, sie kann jedoch in Einzelfällen auch überschritten werden. Die Kombination mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich. Der Antragsteller kann eine Zinsfestschreibung bis zu 20 Jahren erhalten. Maximal ist ein tilgungsfreies Anlaufjahr möglich. Verträge sind mit einer Laufzeit zwischen 10 und 30 Jahren abschließbar. Die zinsfreie Abruffrist liegt bei 18 Monaten. Wichtig ist, die Anträge zeitig im Jahr zu stellen, da die Fördermittel für das Jahr sonst ausgeschöpft sind.
IBB Förderoptimierungsdarlehen
Das weitere Programm, das auf Immobilieneigentümer ausgerichtet ist, betrifft die Umschuldung und heißt „IBB Förderoptimierungsdarlehen Eigenheim“. Allerdings bezieht sich dies auf Rückführungen aus alten Wohnungsbauförderprogrammen bis 1989 (Aufwendungsdarlehen und Aufwendungshilfedarlehen). 100% der Restschuld können über diesen Weg zu den aktuellen Konditionen umgeschuldet werden. Neuere Programme sind von der Umschuldungsaktion ausgenommen. Hierfür tritt das Programm „IBB Ergänzungsdarlehen“ ein. So kann der Antragsteller auf Umschuldung hoffen, wenn durch Marktversagen einer an der Finanzierung beteiligten Bank die Finanzierung platzen sollte. Außerdem zielt die Förderung auch auf die Umstrukturierung von Förderdarlehen ab, beispielsweise bei Scheidung oder Todesfall.
IBB EG-Finanzierung
Für Wohneigentümergemeinschaften (WEG) steht außerdem noch ein Darlehen zur Verfügung, das „IBB WEG-Finanzierung“. Das Programm unterstützt damit die sonst schwierige Darlehensvergabe an Wohneigentümergemeinschaften. Das Programm richtet sich an die Eigentümer einer Wohneigentümergemeinschaft. Die geförderten Vorhaben entsprechen denen des IBB-Programms „Wohnraum Modernisieren“, ebenso die Rahmenbedingungen. Es wird jedoch eine Bearbeitungsgebühr von 2 Prozent erwartet. Eine weitere Ausnahme gibt es bei der beantragten Darlehenssumme bis zu 25.000 Euro. Bei einem Eigentümer wird ein vereinfachtes Verfahren durchgeführt. Voraussetzung hierfür sind regelmäßige Wohngeldzahlungen und eine positive Schufaauskunft. Für die Beantragung des Programms ist ein entsprechender Beschluss der WEG notwendig. Die Koordination übernimmt danach der beauftragte WEG-Verwalter.