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Annahmen

Förderprogramme für Bauherren in Brandenburg - Teil 1

Das Land Brandenburg hat ein spezielles Wohnungsbauförderprogramm für Innenstädte ins Leben gerufen. Wichtigstes Ziel ist es, die Innenstädte des Landes neu zu beleben. Gerade die ostdeutschen Bundesländer leiden unter der Abwanderung jüngerer Bevölkerungsgruppen, dem soll dieses Programm entgegenwirken.

Ziel des Programms "Wohneigentum in Innenstädten"
Das Förderprogramm soll sicherstellen, dass Sozialstrukturen in den Innenstädten gefestigt werden und ein alters - und familiengerechter Ausbau gewährleistet ist. Dabei ist ein wichtiger Gesichtspunkt das ökologische Bauen. Seit dem Inkrafttreten der Richtlinie am 23.12.2010 fördert Brandenburg das selbst genutzte Wohnungseigentum in Innenstädten. Bauherren erhalten Zuschüsse, wenn sie Bestandsgebäude erwerben, diese modernisieren oder umbauen und danach selbst nutzen. Ebenso gilt dies für Neubebauung, wenn Baulücken geschlossen werden. Die Kommune legt dafür entsprechende Quartiere fest. Diese "Gebietskulisse" gilt speziell für Vorranggebiete "Wohnen in Wachstumskernen", Stadtumbaustädten und Mittelzentren. Auch eine Förderung einer zusätzlichen Wohnung für Haushaltsangehörige ist im Programm enthalten. Entscheidende Voraussetzung ist, dass der Bauherr Eigentümer des Grundstücks oder Gebäudes ist. Auch Erbbaugrundstücke dürfen bebaut werden. Die Eigenleistung des Bauherren muss mindestens 15 Prozent betragen, bei Neubauten 10 Prozent der Gesamtkosten. Mindestens zwei Drittel davon müssen als Geldmittel eingebracht, der restliche Teil darf als Arbeitsleistung erbracht werden. Dem Antrag sind Einkommensbescheide der letzten beiden Jahre beizufügen. Die Einkommensgrenzen betragen für beide Jahre zusammen für den Bauherren 70.000 EUR pro Jahr, für den Bauehepartner zusätzlich 50.000 EUR und jedes weitere Familienmitglied max. 30.000 EUR.
Förderung
Der Erwerber kauft eine leer stehende oder bewohnte Wohnung und modernisiert diese, wobei mindestens 500/qm von dieser Maßnahme betroffen sein müssen. Förderfähig ist auch der Ausbau- oder Umbau respektive die Erweiterung eines Gebäudes. Die Schaffung zusätzlichen Wohnraums beispielsweise als Einliegerwohnung oder den Neubau oder Erwerb eines Hauses oder Wohnung bei einer Baulückenschließung ist ebenso zulässig. Der Antrag muss mit dem Vordruck "Städtebauliche Stellungnahme" bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) eingereicht werden. Diese Stellungnahme bescheinigt die Förderwürdigkeit. Diese wird versagt, wenn der Antragsteller etwa die neusten Ernergieverluststandards (ENEV 2009) nicht einhält. Eine Förderung von Gebäuden, die nach dem 02.10.1990 fertigestellt wurden, ist nicht vorgesehen. Auch sind bestimmte Haustypen (Wochenendhäuser) von der Förderung ausgeschlossen. Im Rahmen von Modellvorhaben können gleichzeitig neue Wohnformen für ältere Menschen bezuschusst werden. Eine erweiterte Förderung ist auch für Schwerbehinderte möglich, besonders bei energiesparenden Bauformen oder bei hohem Aufwand für denkmalschützende Maßnahmen. Mit den Bauaktivitäten darf man erst nach Erhalt der Förderberechtigung beginnen. Mindestens zehn Jahre muss dann das Haus selbst bewohnt werden, ansonsten sind die Fördermittel zurückzuzahlen. Das Förderprogramm gilt noch bis zum 31.12.2013. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Förderhöhe
Der Grundzuschuss beträgt 12.000 Euro, Ausnahme bei Schaffung von zusätzlichem Wohnraum für weitere Familienangehörige 18.000 Euro. Zusätzlich werden weitere Zuschüsse gewährt. Beim Erwerb eines bereits bestehenden Hauses 12.000 Euro, für jedes Kind 5.000 Euro ebenso bei Schwerbehinderten. Bei Haushalten mit niedrigem Einkommen stehen noch einmal 5.000 Euro zur Verfügung. Eine gesonderte Förderung von max. 5.000 Euro gibt es für besonders energiesparende Maßnahmen nach dem WärmeG, bei Baudenkmalen oder bei bodenarchäologisch wertvollem Baugrund. Zusätzlich 10.000 Euro gibt es für die Schaffung einer zweiten Wohnung. Der Zuschuss darf 50 Prozent der förderfähigen Kosten nicht überschreiten. Der Zuschuss wird nach Baufortschritt ausgezahlt. 3 Prozent der Entgelte müssen als Verwaltungsaufwand zurückgeführt werden.

Fazit
Das Förderprogramm bezuschusst die Vorhaben, ohne dass eine Rückführungspflicht der Entgelte besteht. Damit erhält der Bauherr zusätzliche Geldmittel an die Hand, die auch die Beschaffung von Hypotheken bei Kreditinstituten erleichtert. 
 
Teil 2: Förderprogramme in Brandenburg - Teil 2