Bausparen mit Riester
Seit nun mehr vier Jahren ist riestern auch auf Basis von Bausparverträgen möglich. Das Eigenheimrentengesetz erlaubt Bausparern, eine selbstgenutzte Immobilie zu finanzieren. Gegenüber dem sonstigen Bausparen bestehen jedoch bezüglich der Verwendung der Mittel einige Einschränkungen, damit das Vertragsverhältnis förderungswürdig bleibt.
Wohnriester und Bausparen
Grundsätzlich soll der Inhaber eines Riestervertrags Geld für seine Altersversorgung ansparen und aus der dann fälligen Rente eine nachgelagerte Steuer begleichen. Durch diese Vertragskonstruktion wird die zu zahlende Steuer auf die Rentenzeit verschoben. Da jedoch bei der Verwendung der Riesterförderung zum Erwerb der eigenen vier Wände keine Rente anfällt, zahlt der Sparer keine Steuer auf Renteneinnahmen, sondern auf die mit dem Vertrag einhergehende Hilfskonstruktion das sogenannte Wohnförderkonto. Dieses wird angelegt, um eine Basis für die Besteuerung des Riestervertrages sicherzustellen. Die entnommene Summe bzw. die Zulagen und geleisteten Tilgungsbeträge werden fiktiv jährlich mit zwei Prozent verzinst, worauf der Rentner dann Steuern zahlen muss. Zudem besteht ein weiterer Unterschied zum normalen Bausparen. Bei herkömmlichen Verträgen ist die Abschlussgebühr sofort fällig, wer einen Riesterverträgen abschließt, zahlt die Abschlusskosten hingegen auf fünf Jahre verteilt.
Fördervoraussetzungen
Grundsätzlich muss es sich beim Erwerb oder Bau einer Immobilie um ein selbst genutztes Objekt handeln. Zwei Modelle sind dabei möglich: entweder die Geldentnahme als Eigenkapital vor Erwerb oder Bau der Immobilie oder die Tilgung der Baufinanzierung innerhalb des Finanzierungszeitraums. Bei den neuen Verträgen gilt für die Geldentnahme nicht mehr die Voraussetzung, dass das angesparte Guthaben mindestens 10.000 Euro betragen muss. So ist es für den Bausparer unabhängig von der Höhe der Sparleistung möglich, den Vertrag vollständig zur Finanzierung einzusetzen. Auch Entnahmen von Teilsummen bis zu 75 Prozent der Spareinlagen sind denkbar. Eine Einschränkung, wo die Immobilie liegen muss, gibt es nicht, soweit sich diese im EU-Raum befindet. Sparer können ihren Vertrag auch für das selbst genutzte (Ferien-)Haus beispielsweise in Österreich einsetzen. Ein wesentlicher Unterschied gegenüber dem herkömmlichen Bausparvertrag besteht dennoch. Viele Bausparer nutzen das angesparte Geld, um später ihre selbst genutzte Immobilie zu modernisieren oder zu renovieren. Dies ist mit dem Riesterbausparvertrag nicht möglich, diese Vorgehensweise ist förderunwürdig.
Entschuldung der Immobilie
Riesterverträge können auch für die Entschuldung von selbst genutzten Immobilien, die bereits vor dem 01.01.2008 angeschafft oder errichtet wurden, verwendet werden. Somit sind Bausparer mit Immobilieneigentümern gleichgestellt, die sich ihren Eigenheimwunsch erst nach dem Stichtag erfüllt haben. Die Förderung steht ihnen in vollem Umfang zur schnelleren Tilgung zur Verfügung. Ein weiterer Vorteil von Wohnriesterverträgen: Sollte die Finanzierung beispielsweise bei längerer Arbeitslosigkeit in Gefahr geraten, so darf ein riestergefördertes Haus nicht einfach verpfändet werden.
Was passiert bei Verkauf oder Vermietung?
Zu diesem Zweck hat der Staat eine Möglichkeit geschaffen, die eingesetzte Summe in einen anderen Riestervertrag zu überführen. Dies sollte der Betreffende auch nutzen, da er sonst die Zulagen wieder zurückzahlen muss. Alternativ kann aber auch das Guthaben bei Erwerb oder Bau einer neuen Immobilie übertragen werden. Auch in diesen Fällen geht die Förderung nicht verloren, sofern der Sparer die zeitlichen Vorgaben für den Wechsel einhält. Mit dem Riesterbausparvertrag ist der Kunde in diesem Fall schlechter gestellt als mit einem herkömmlichen Bausparvertrag.