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Annahmen

Baufinanzierung: Aufstockung der Zuschüsse für Gebäudesanierung

Die Bundesregierung hat beschlossen, ab 2013 zusätzliche Fördermittel für die energetische Sanierung von Gebäuden bereitzustellen. Selbstnutzer und Vermieter können von der KfW Bank ab 2013 höhere Zuschüsse erhalten, wenn sie an ihrem Haus bestimmte Maßnahmen durchführen lassen.

 

Seit über einem Jahr beschäftigte ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung von Gebäudesanierungen den Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag. Vorgesehen war ein Steuerbonus mit Abschreibungsmöglichkeiten – bis 2016 sollten Hauseigentümer, welche Sanierungen an ihren Immobilien vornehmen lassen, steuerliche Vergünstigungen genießen dürfen. Doch weil Bund und Länder sich nicht über die Verteilung der dadurch ausfallenden Steuereinnahmen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro einigen konnten, scheiterte der Entwurf am anhaltenden Widerstand der Länder. Die Regierung Merkel hat nun beschlossen, stattdessen für acht Jahre jährlich zusätzliche 300 Millionen Euro Fördergelder für die energetische Gebäudesanierung auszugeben. Damit erweitert sie die bisher laufende Förderung solcher Vorhaben durch die bundeseigene KfW Bank: Diese stellt bereits seit Längerem im Rahmen des Programms „Energieeffizient sanieren“ für Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden zinsvergünstigte Darlehen und Zuschüsse zur Verfügung. Die zusätzlichen Mittel werden in ein neues Zuschussprogramm der KfW Bank fließen und die bisher 1,5 Milliarden Euro im Jahr zur Verfügung gestellten Mittel aufstocken.

 

Höhere Zuschüsse für Einzelmaßnahmen und Rund-Um-Sanierungen

Die Anträge zu der neuen Förderung können ab dem 1. Januar 2013 gestellt werden. Entsprechend der neuen Regelungen vergibt die KfW Bank für Einzelmaßnahmen wie den Austausch von Heizungen und Fenstern oder eine Dämmung der Gebäudehülle einen Zuschuss in Höhe von zehn Prozent der Investitionssumme. Statt der bisher maximal 3.750 Euro wird es nun bis zu 5000 Euro geben. Wer sein gesamtes Gebäude im Zuge von Sanierungsmaßnahmen auf einen neuen besseren energetischen Stand bringt, kann eine Summe zwischen 13.125 und 18.750 Euro erhalten – der genaue Betrag hängt von der nach der Sanierung erreichten Energieeffizienz ab. Erreicht das Gebäude den Standard „KfW-Effizienzhaus 55“ gibt es die Höchstförderung von 25 Prozent der investierten Kosten und maximal 18.750 Euro – bisher lag die Obergrenze bei 15.000 Euro. Erfüllt der sanierte Altbau den Standard KfW-Effizienzhaus 70, umfasst der Zuschuss 20 Prozent mit einer Obergrenze von 15.000 Euro – bisher war die Summe auf 13.125 Euro begrenzt.

 

Fazit

Ziel der Bundesregierung ist es, die Rate der energetischen Gebäudesanierungen gemessen an den 18 Millionen sanierungsbedürftigen Gebäuden in Deutschland jährlich von ein auf zwei Prozent zu verdoppeln. Im Vergleich zu 2008 soll der Energieverbrauch für Wärme in privaten Haushalten bis 2020 um 20 Prozent sinken – bis 2011 reduzierte sich der Verbrauch um sechs Prozent. Zusätzliche Förderungen in diesem Bereich für das Vorantreiben der Energiewende sind also notwendig. Für Hauseigentümer kann sich – vor allem unter dem Gesichtspunkt der steigenden Energiekosten – eine Gebäudesanierung auszahlen. Ob die zusätzlichen jährlichen 300 Millionen Euro einen ausreichenden Anreiz für die Erreichung der energiepolitischen Ziele geben, ist jedoch fraglich.