Änderungen bei der KfW- Förderung
Die Förderung durch die KfW-Bankengruppe wird sich ab dem 01.03.2011 ändern. Die Förderprogramme bleiben im Wesentlichen erhalten, jedoch ändern sich einige Details. Dies kommt insbesondere Bauherren und Selbstnutzern von bereits bestehenden Gebäuden zugute. Das Verfahren der Antragstellung über die Hausbank verändert sich allerdings nicht.
Das Programm Energetisch Sanieren
Das Programm teilt sich zukünftig in zwei wesentliche Bereiche auf in den Programmteil Komplettsanierung und den Teil Einzelmaßnahmen. Diese Aufteilung bietet dem Eigentümer den Vorteil, zukünftig wieder zwischen einer umfassenden Sanierung oder nur Einzelmaßnahmen zu entscheiden, um in den Genuss der Förderung zu kommen. Da die Investitionen im Bereich der energetischen Sanierung sehr hoch sind, ermöglicht es die KfW nun, Sanierungsmaßnahmen zu splitten und trotzdem eine Förderung für den Teil zu bekommen, der umgehend durchgeführt wird. Das heißt, entschließt sich der Eigentümer zu einem späteren Zeitpunkt für weitere Maßnahmen, so sind auch diese förderungsfähig. Der Hauseigentümer kann dabei zwischen einem KfW-Kredit oder einem Investitionszuschuss in Höhe von 5 % der förderfähigen Investitionen wählen. Für diese Förderung besteht keine Altersgrenze für das Haus.
Komplettsanierung
Für die Komplettsanierung besteht nach wie vor die Grenze "01.01.1995", vor dem die Baugenehmigung für das Gebäude erteilt werden musste. Die Förderung beginnt ab einem Ernergiehausstandard von 115 % eines baugleichen Neubaus nach Sanierung. Je nach Energiestufe, die durch die Sanierungsmaßnahmen erreicht wird, wird gefördert. Die höchste Förderung ist mit einem KfW-Enerigeeffizienzhaus 55 % und besser möglich. Eine Alternative um am Programm Energetisch Sanieren teilnehmen zu können, ist der Erwerb eines frisch sanierten Gebäudes oder einer Eigentumswohnung. In der Zuschussvariante bezieht sich die Formulierung Gebäude ausschließlich auf ein Ein- oder Zweifamilienhaus. Außerdem werden alle Maßnahmen gefördert, die ein Haus zu einem Energie-Effizienzhaus machen. Geeignete Maßnahmen sind eine Dämmung des Hauses, neue Fenster oder/und Heizungsanlage oder Lüftungseinbau.
Der Eigenheimbesitzer kann zwischen zwei Formen der Förderung wählen einem Zuschuss und einem Kredit in Höhe von bis zu 75.000 Euro. In der Fördervariante kann ein Kredit mit einer Laufzeit von bis zu 30 Jahren vereinbart werden. Einen Tilgungszuschuss von bis zu 12,5 % erhalten die Eigentümer bei Erreichen bestimmter Energiestandards. In der Zuschussvariante bekommt der Antragsteller einen Betrag in Höhe von bis zu 13.125 Euro je nach Energiestandard zur freien Verfügung. Dies gilt bei einem Zweifamilienhaus für maximal zwei Wohneinheiten. Der Zuschuss ist nicht rückzahlbar und ein Geschenk für energiebewusstes handeln. Den Antrag hierfür können auch Wohneigentümergemeinschaften stellen.
Veränderung der Zahlungsmodalitäten
Ebenfalls zum 1. März diesen Jahres treten Veränderungen bei den Zahlungsmodalitäten in Kraft. Dann ist es möglich, auch endfällige Kredite im Programmbereich Bauen, Wohnen, Energie der KfW zu vereinbaren. Diues gilt für Kredite, die vier bis acht Jahren laufen, so kann in dieser Zeit für die Kredittilgung angespart werden. Diese Neuerung soll insbesondere der Flexibilisierung dienen und somit den Antragstellern entgegen kommen. Das Gesamtvolumen der Förderung für wohnwirtschaftliche Zwecke wurde außerdem für das Jahr 2011 auf 936 Mio. Euro angehoben.