Was ist das Grundbuch?
Wie funktioniert das Grundbuch?
Kurz erklärt
Im Grundbuch verzeichnet das Amtsgericht die Grundstücke der Gemeinde. In dem amtlichen Verzeichnis sind die Grundstücke und ihre Eigentümer genau benannt. Ebenfalls vermerkt werden in dem öffentlichen Register eventuelle Lasten durch eine eingetragene Grundschuld oder Hypothek oder Nutzungsbeschränkungen.
In diesem FAQ:
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Was ist das Grundbuch?
Der Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung unterscheidet sich in einigen Punkten von anderen Käufen. Dazu zählt, dass der Übergang auf den neuen Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird. Bei dem Grundbuch handelt es sich um ein staatliches Register, das öffentlichen Glauben genießt. Somit kann sich jeder Bürger auf die Richtigkeit der Angaben im Grundbuch verlassen. Der Kauf oder Verkauf der Immobilie wird erst durch den Eintrag in das Grundbuch rechtsgültig. Damit beim Eintrag in das Grundbuch alles mit rechten Dingen zugeht, veranlasst der Notar die Eintragung. Welche Kosten dafür anfallen, regelt das Gerichts- und Notarkostengesetz.
Das Grundbuchamt führt das Grundbuch: Jedes Grundstück muss darin vermerkt sein. Im Grundbuch legt die Behörde für jedes Grundstück ein sogenanntes Grundbuchblatt an. Auch wenn dieser Begriff nach Papier klingt, führt das Amtsgericht das Grundbuch heutzutage elektronisch.
Welche Informationen finden Sie im Grundbuch?
Das Grundbuchblatt besteht aus der Aufschrift, dem Bestandsverzeichnis sowie drei Abteilungen. Die Aufschrift nennt den Namen des zuständigen Amtsgerichts, den Grundbuchbezirk sowie die laufende Nummer des Grundbuchblatts. Das Bestandsverzeichnis muss die exakte Lage des Grundstücks benennen. Ergänzend stehen dort Angaben des Katasteramts und die Information, ob das Grundstück für private oder gewerbliche Zwecke genutzt wird. In die erste Abteilung trägt das Amt den oder die Eigentümer oder Erbbauberechtigten des Grundstücks ein. Die zweite Abteilung enthält Lasten, Vorkaufsrechte, Nießbrauch, das Erbbaurecht und Nutzungsbeschränkungen. So könnte beispielsweise der bisherige Eigentümer dem Nachbarn ein Wegerecht eingeräumt haben. Auch wenn diesem das Grundstück nicht gehört, darf er es jederzeit betreten, um sein Wegerecht auszuüben. Auch eine Auflassungsvormerkung findet Eingang in die zweite Abteilung des Grundbuchs.
Wo im Grundbuch wird die Grundschuld eingetragen?
Die dritte Abteilung listet die Grundpfandrechte und Hypotheken auf. Haben Sie mehr als einer Bank ein Grundpfandrecht eingeräumt, hat die erste Bank den ersten Rang und die zweite Bank den zweiten Rang. Nehmen Sie für die Baufinanzierung einen Kredit auf, verlangen die Finanzinstitute eine Sicherheit. Üblicherweise handelt es sich dabei um eine Grundschuld, die das Grundbuchamt in die dritte Abteilung des Grundbuchs einträgt.
Diese Grundschuld stellt ein sehr weitreichendes Recht für die Bank dar. Sollten Sie Ihren Kredit in der Zukunft nicht mehr bedienen können, kann die Bank Ihre Immobilie zwangsversteigern.
Beim Verkauf einer Immobilie wird die bisherige Grundschuld kostenpflichtig gelöscht und eine neue eingetragen. Geringere Kosten fallen durch eine Abtretung an.
Wer ein berechtigtes Interesse bekundet, kann Einblick in das Grundbuch nehmen. Neben dem Eigentümer können daher Gläubiger oder Mieter einen Auszug aus dem Grundbuch anfordern.
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