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Wohnbauförderung

Was ist Wohnbauförderung und wie können Sie von Darlehen und Zuschüssen profitieren? Ein Überblick über Voraussetzungen, Formen der Förderung, Programme und Beantragung

Das Wichtigste in Kürze

Bei der Wohnbauförderung handelt es sich um Förderungen und Zuschüsse aus Drittmitteln, die in Verbindung mit einer eigenen Immobilie in Anspruch genommen werden können.

Wohnbauförderungen können insbesondere für den Neubau einer Immobilie, den Erwerb einer Bestandsimmobilie, die energieeffiziente Sanierung oder Umbaumaßnahmen, die den Wohnkomfort verbessern, eingesetzt werden.

Wohnungsbauförderungen sind in der Regel an Voraussetzungen seitens der Antragsstellenden gebunden und meist nur in Verbindung mit anderen Finanzierungsprodukten nutzbar.

In diesem Ratgeber:

Was versteht man unter Wohnbauförderung?

Der Begriff Wohnbauförderung bezeichnet grundsätzlich die Unterstützung einer Immobilienfinanzierung oder eines Baukredits aus Mitteln, die Dritte zur Verfügung stellen. Zumeist handelt es sich um staatlich finanzierte Förderungen und Zuschüsse, die von Privatpersonen, Unternehmen aber auch Kommunen in Anspruch genommen werden können. Dieser Artikel beschränkt sich jedoch ausschließlich auf Wohnbauförderung für Privatpersonen.

Diese können Wohnungsbauförderungen als Baustein in ihre Immobilienfinanzierung einbauen oder bestimmte bauliche Maßnahmen darüber ganz oder teilweise refinanzieren. Gefördert wird insbesondere:

  • der Neubau einer Immobilie
  • der Erwerb einer Bestandsimmobilie
  • Umbaumaßnahmen in Bezug zu Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz
  • Baumaßnahmen zur Steigerung des Wohnkomforts

In den meisten Fällen werden Wohnbauförderungen entweder als zinsgünstiges Darlehen oder aber auch als einmalige Zuschüsse vergeben. Darüber hinaus gehören aber auch Eigenkapitalhilfen, immobilienbezogene Altersvorsorgeprodukte, Wohngeldzuschüsse sowie Steuervorteile zu den möglichen Wohnbaufördermaßnahmen, auf die Privatpersonen unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch haben.

Neben bundesweit geltenden Fördertöpfen bieten die jeweiligen Bundesländer und Kommunen auch eigene Wohnungsbaufördermittel an.

So gehst du vor:

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In diesem Ratgeber:

Welche Voraussetzungen und Ziele werden mit Wohnbaufördermaßnahmen verfolgt?

Die Wohnungsbauförderung ist insbesondere ein Steuerungsinstrument der Familien- und Sozialpolitik. Aber auch umweltbezogene und wirtschaftliche Zwecke werden mit derartigen Fördermaßnahmen verfolgt. Die bundesweite Gesetzgebung in Bezug zur Wohnbauförderung ist im Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) sowie im Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) geregelt. Daneben existieren in den meisten Bundesländern zusätzliche landesrechtliche Förderungen.

1. Unterstützung einkommensschwacher Bevölkerungsteile

Die Wohnbauförderung zielt hauptsächlich auf einkommensschwache Haushalte und Familien als Anspruchsberechtigte ab. Diesen soll es ermöglicht werden, bedarfsgerechtes und leistbares Wohneigentum zu erwerben. Familienförderungen und -zuschüsse können daher nur Haushalte mit kindergeldberechtigten Kindern beantragen. Zudem sind zahlreiche Wohnungsbauförderungen auch an bestimmte Ober- bzw. Untergrenzen des Einkommens gekoppelt.

2. Vermögensaufbau und Altersvorsorge

Vom Staat geförderte Wohnbaumaßnahmen sollen auch zur zusätzlichen Altersvorsorge beitragen. Im Zuge von Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen stehen Fördertöpfe bereit, die altersgerechte Umbauten unterstützen, um beispielsweise barrierefreies Wohnen im Alter zu ermöglichen. Darüber hinaus steht unter anderem auch die Wohn-Riester Förderung bereit, die als staatlich geförderte private Altersvorsorge in eine Immobilienfinanzierung eingebunden werden kann. Doch auch diese Art der Wohnbauförderung ist an bestimmte Voraussetzungen und Bedingungen wie beispielsweise Einkommensgrenzen geknüpft.

3. Energiewende vorantreiben

Energieeffizienz von Immobilien ist ein wichtiger Bestandteil der Energiewende. Energieeffizientes Bauen oder Sanieren wird daher unter bestimmten Voraussetzungen staatlich gefördert. Auch das Thema Erneuerbare Energien ist in die Wohnungsbauförderung integriert. Unterstützt wird insbesondere:

  • der Einsatz von Fotovoltaik-, Wasser-, Wind- oder Biogasanlagen zur Strom- und Wärmegewinnung
  • die Installation einer Brennstoffzelle zur innovativen Energiegewinnung
  • der Kauf und Anschluss von Ladestationen für Elektroautos

4. Förderung regionaler und lokaler Wirtschaftskraft

Die Wohnungsbauförderung von Ländern und Kommunen orientiert sich oftmals an den regionalen und lokalen Bedürfnissen und bildet entsprechende Schwerpunkte aus. In vielen Fällen sollen beispielsweise bestimmte Stadtgebiete oder auch ländliche Gebiete mit Bevölkerungsschwund wieder zu attraktivem Wohn- und Lebensraum gemacht werden, indem günstiges Bauland vergeben wird. Insbesondere für Familien mit Kindern soll so Wohneigentum in der Region oder Gemeinde erschwinglich gemacht und damit die Wirtschaftskraft gestärkt werden.

Rechtsanspruch auf Wohnbauförderung durch Länder und Kommunen?

Aus diesem Grund sind Wohnbauförderungen aus Landes- oder Kommunalmitteln häufig auch nicht von allen Personen beanspruchbar, sondern lediglich von ganz bestimmten anspruchsberechtigten Zielgruppen. Folglich existiert auch kein allgemeingültiger Rechtsanspruch auf Wohnbauförderung von Ländern, Kommunen und Gemeinden. Zudem sind die zugrundeliegenden finanziellen Mittel auch oftmals begrenzt. Die Unterstützungen sind regelmäßig an Budgets und Fördertöpfe gekoppelt – sind diese aufgebraucht bzw. leer, werden die entsprechenden Wohnbauförderungen eingestellt.

Welche Formen der Wohnungsbauförderung gibt es?

Die Wohnbauförderung teilt sich in zahlreiche Fördermaßnahmen auf, die in Verbindung mit Wohneigentum genutzt werden können.

Die zwei häufigsten Formen der Wohnbauförderung: Darlehen und Zuschüsse

Je nach Vorhaben lässt sich die Wohnungsbauförderung in unterschiedliche Kategorien einteilen. Meistens erfolgt Wohnbauförderung durch:

  • die Vergabe eines Förderdarlehens
  • die Zahlung eines einmaligen Zuschusses

In den meisten Fällen wird Wohnbauförderung in Form eines verzinsten Darlehens vergeben. Diese werden in der Regel jedoch lediglich als ergänzender Baustein zu einem erstrangigen Bau- oder Immobilienkredit gewährt. Über das finanzierende Institut des einen Großteil der Gesamtimmobilienfinanzierung abdeckenden Hauptkredits kann dann der zusätzliche Förderkredit beantragt werden.

Daneben können Privatpersonen im Zuge eines Immobilienkredits oder einer Immobiliensanierung auch einmalige Zuschüsse beanspruchen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Hierbei wird zwischen zwei Varianten unterschieden:

  1. direkt an Immobilienfinanzierende ausgezahlte Zuschüsse
  2. Zuschüsse, die mit der Restschuld bestehender Darlehen verrechnet werden können

Normalerweise können Zuschüsse nur für die energetische Sanierung oder die Steigerung des Wohnkomforts verwendet werden.

Aktuelle Wohnbauförderprogramme

Momentan in die Wohnbauförderung eingebundene Programme bezuschussen insbesondere sowohl den Neubau oder Kauf einer bestehenden Immobilie, als auch energetische Sanierungen und unter gewissen Voraussetzungen die Steigerung des Wohnkomforts.

1. Neubau einer Immobilie

Ist der Neubau einer eigenen Immobilie geplant, wird das mit günstigen Förderkrediten unterstützt. Außerdem wird auch der Erwerb von Genossenschaftsanteilen gefördert. Auch energieeffizientes Bauen wird mit speziell dafür zur Verfügung gestellten Förderkrediten und Zuschüssen unterstützt, genauso, wie die Nutzung Erneuerbarer Energien zur Energiegewinnung.

2. Erwerb einer Bestandsimmobilie

Auch für den Kauf einer bereits bestehenden Immobilie kann man die Wohnbauförderung in die Immobilienfinanzierung mit einbinden. Sollten darüber hinaus Umbau- oder Modernisierungsmaßnahmen hinsichtlich Energieeffizienz oder der Nutzung Erneuerbarer Energien notwendig bzw. beabsichtigt sein, sind auch diese bis zu einem bestimmten Umfang förderfähig.

3. Energetische Sanierung

Ist das eigene Haus oder die eigene Wohnung in die Jahre gekommen oder wurde gerade eine ältere Immobilie erworben? Dann stehen für die energetische Sanierung diverse Fördertöpfe bereit, die unter anderem abdecken:

  • Fassaden-, Dach- und Kellerdeckendämmung
  • Austausch der Heizungsanlage
  • Umbau und Erneuerung von Lüftungsanlagen
  • Einbau von Fotovoltaik- oder Solarthermie-Anlagen
Zuschüsse für Energieberatung

Auch die Unterstützung durch Experten und Expertinnen bei der Energieberatung und der Erstellung eines maßgeschneiderten Sanierungskonzepts kann auf Antrag bezuschusst werden.

4. Steigerung des Wohnkomforts

Darunter fallen insbesondere altersgerechte Umbauten wie beispielsweise barrierenreduzierende Maßnahmen, aber auch Durchführungen, die den Einbruchschutz erhöhen.

5. Weitere Wohnungsbauförderungen

Daneben können Privatpersonen aber auch von weiteren Fördermodellen profitieren, wenn es um den Bau, Erwerb, den Umbau oder Erhalt von Wohneigentum geht.

Im Zuge der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge, besser bekannt als Riester-Rente, bestehen zwei Möglichkeiten, um diese in eine Immobilienfinanzierung zu integrieren:

  1. die Nutzung eines bereits bestehenden Riester-Vertrags für eine Zusatzrente
  2. der Neuabschluss einer Wohn-Riester Förderung

Außerdem können Immobilienfinanzierende staatliche Hilfen über die Beanspruchung vermögenswirksamer Leistungen beziehen, indem sie beispielsweise in einen Bausparvertrag einzahlen.

Förderdarlehen und Zuschüsse kombinieren

Viele der Fördermaßnahmen und Zuschüsse lassen sich auch miteinander kombinieren, können also gemeinsam und zeitgleich in Anspruch genommen werden. Unsere Experten und Expertinnen haben langjährige Erfahrung zum Thema Wohnbauförderung und beraten Sie gern spezifisch zu Ihrer ganz persönlichen Situation.

Wer bietet welche Wohnbauförderungen an?

Für Wohnbauförderungen gibt es mehrere Anlaufstellen. Die wichtigsten Institutionen, über die Wohnbauförderungen erhältlich sind, werden nachfolgend mitsamt einiger aktueller Förderprogramme vorgestellt (Stand Dezember 2021).

1. Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Die deutschlandweit wohl bekannteste Institution für die Vergabe von Wohnungsbauförderprogrammen ist die KfW. Gefördert werden unter bestimmten Voraussetzungen Neubauten, Bestandsimmobilien, energieeffizientes Sanieren und auch Umbauten zur Steigerung des Wohnkomforts.

Für den Neubau oder Kauf einer bestehenden Immobilie stehen beispielsweise folgende Förderungen und Zuschüsse bereit:

  • Wohneigentumsprogramm KfW 124: Kredit für den Kauf oder Bau eines Eigenheims
  • Wohneigentumsprogramm Genossenschaftsanteile KfW 134: Kredit für den Kauf von Genossenschaftsanteilen

Bundesförderung für effiziente Gebäude

  • Wohngebäude – Kredit KfW 261, 262: Haus und Wohnung energieeffizient bauen und sanieren
  • Wohngebäude – Zuschuss 461: Haus und Wohnung energieeffizient bauen und sanieren

Erneuerbare Energien nutzen

  • Erneuerbare Energien – Standard KfW 270: Förderkredit für Strom und Wärme
  • Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle 433: Zuschuss für innovative Energiegewinnung
  • Ladestationen für Elektroautos 440: Zuschuss für den Kauf und Anschluss von Ladestationen

Darüber hinaus unterstützt die KfW auch die Reduzierung von Barrieren, die Erhöhung des Wohnkomforts und den Einbruchschutz:

  • Altersgerecht Umbauen – Kredit KfW 159: Für den Abbau von Barrieren, mehr Wohnkomfort und besseren Einbruchschutz
  • Barrierereduzierung – Investitionszuschuss KfW 455-B: Für den Abbau von Barrieren und mehr Wohnkomfort
  • Einbruchschutz – Zuschuss 455-E: Für besseren Einbruchschutz

2. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet Förderprogramme in Verbindung mit Immobilienerwerb oder -besitz an. Diese sind in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zusammengefasst. Hierzu zählen unter anderem:

  • CO2-Gebäudesanierungsprogramm (Programme energieeffizient Bauen und Sanieren)
  • Programm zur Heizungsoptimierung (HZO)
  • Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE)
  • Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP)

Beim BAFA muss für die Beanspruchung bestimmter Maßnahmen zwingend ein Energieeffizienz-Experte bzw. eine Expertin (EEE) hinzugezogen werden. Diese Vorgabe gilt für:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Anlagentechnik (außer Heizung)

Im Rahmen der übrigen förderfähigen Maßnahmen ist das Einbinden eines/einer EEE optional.

So profitieren Sie von 5 Prozent Förderbonus

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Antragsstellende bei der Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme, die Teil eines im Rahmen des Förderprogramms „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist, einen Anspruch auf einen zusätzlichen Förderbonus in Höhe von 5 Prozent.

3. Landesmittel von Bundesländern, Kommunen und Gemeinden

Die Bundesländer, Kommunen und Gemeinden bieten ebenfalls Wohnbauförderungen und –zuschüsse an. Da die Förderprogramme regelmäßig aktualisiert werden und neue hinzukommen, empfiehlt sich diesbezüglich die Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Förderbank oder den zuständigen Behörden.

Wie beantrage ich eine Wohnbauförderung?

Leider gibt es über das gesamte Thema Wohnbauförderung hinweg keine einheitliche Leitlinie, wie Sie Förderungen und Zuschüsse beantragen. Wollen Sie beispielsweise ein KfW-Darlehen einbauen, ist dies in den meisten Fällen nicht direkt bei der KfW möglich. Stattdessen wenden Sie sich hierfür in der Regel an die Bank des erstrangigen Darlehens, über die dann der entsprechenden Antrag bei der KfW eingereicht wird. Anträge für einmalige Zuschüsse können hingegen direkt von Ihnen bei der KfW gestellt werden.

Das Gleiche gilt prinzipiell für Förderprogramme der BAFA, die dort oftmals direkt über ein Antragsformular gestellt werden können.

Frühzeitig aktiv werden

Stellen Sie die jeweiligen Förderanträge rechtzeitig, da die Bearbeitung und Bewilligung oftmals mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann. Sollten Sie mit entsprechenden Baumaßnahmen beginnen, bevor eine Wohnbauförderung bewilligt wurde, tragen Sie das finanzielle Risiko einer eventuellen Nicht-Förderung.

Grundsätzlich empfehlen wir folgenden Ablauf für eine Immobilienfinanzierung mit beabsichtigter Wohnbauförderung.

Schritt 1: Analyse der persönlichen Situation

Zunächst einmal gilt es, Ihre persönlichen finanziellen Möglichkeiten für den Erwerb einer Immobilie genau zu analysieren:

  • Wie viel Eigenkapital steht zur Verfügung?
  • Wie hoch ist das monatliche Nettohaushaltskommen, das frei zur Verfügung steht?
  • Sind bereits Veränderungen zu den ersten beiden Punkten absehbar (z. B. Gehaltserhöhung, Auszahlung eines üppigen Bonus, Erbschaft, etc.)?

Mit einer genauen Analyse Ihrer finanziellen Situation ermitteln Sie den maximal finanzierbaren Kaufpreis Ihrer Immobilie. Unser Budgetrechner sowie der Kreditrechner helfen Ihnen bei dieser Aufgabe.

Schritt 2: Immobilie finden

Ist Ihnen nun Ihr finanzieller Spielraum bekannt, können Sie auf die Suche nach Ihrer Traumimmobilie gehen.

Schritt 3: Möglichkeiten für Wohnbauförderungen prüfen

Bevor Sie einen Immobilienkredit zum Erwerb Ihrer Traumimmobilie abschließen, sollten Sie sich zunächst mit dem Thema Wohnbauförderung auseinandersetzen. Da die meisten Wohnbauförderprogramme und Bezuschussungen an Voraussetzungen und Bedingungen geknüpft sind, die stets auf den konkreten Einzelfall angewendet werden müssen, ist das Hinzuziehen von Immobilien- und Finanzierungsexpert/-innen zu diesem Zeitpunkt sinnvoll. Hier stehen Ihnen die Baufi24 Berater und Beraterinnen mit ihrer langjährigen Erfahrung zum Thema Wohnbauförderung zur Verfügung.

So erfahren Sie frühzeitig noch vor der eigentlichen Hausfinanzierung, welche Beträge Ihnen zustehen, welche Unterlagen und Dokumente benötigt werden und welche Fristen für die Antragsstellung gelten.

Schritt 4: Immobilienfinanzierung abschließen

Um die für Sie persönlich optimale Immobilienfinanzierung zu finden, sollten Sie möglichst viele Angebote am Markt vergleichen. Wenden Sie sich an Baufi24: Als unabhängiger Finanzierungsvermittler vergleichen wir die Angebote von über 500 Finanzinstituten und finden ein maßgeschneidertes und günstiges Finanzierungskonzept, das zu Ihren persönlichen Bedürfnissen passt.

Wohnbauförderung als Eigenkapital?

Manche Wohnbauförderung wird unter Umständen als Eigenkapital gewertet und verbessert somit Ihre Finanzierungsmöglichkeiten. Klären Sie das unbedingt mit dem finanzierenden Kreditinstitut ab, bevor Sie sich für eine Immobilienfinanzierung entscheiden.

Da es sowohl bei der eigentlichen Immobilienfinanzierung, aber auch bei der Inanspruchnahme von Wohnbauförderungen mitunter um sehr viel Geld geht, empfehlen wir, sich professionell bei diesem Prozess beraten und unterstützen zu lassen. Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich beraten. 

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