Der Nominalzins gibt an, welche Zinsen auf die Darlehenssumme – die Nominalschuld – zu zahlen sind. Gemeinsam mit dem gewählten Tilgungssatz bestimmt er die Höhe der monatlich zu zahlenden Gesamtrate – der Annuität. Da es aber verschiedene zusätzliche Finanzierungskosten gibt, die der Nominalzinssatz nicht berücksichtigt, hat sich der Effektivzins als Angabe etabliert. Dieser Zins gibt gemäß der Preisangabeverordnung (PAngV) die tatsächlich zu entrichtenden Darlehenszinsen an. Der Effektivzins muss bei jedem Kreditangebot mit angegeben werden. Sowohl Nominal- als auch Effektivzinsen werden immer auf Jahresbasis ausgewiesen.
Folgende Nebenkosten berücksichtigt der effektive Jahreszins:
- Nominalzins
- Disagio oder Agio
- Zinsbindungszeit
- Tilgungssatz
- Restschuld- und Bearbeitungsgebühren
- Beiträge für eine Restschuld- oder Risikolebensversicherung zur Absicherung der Finanzierung
- Vermittlungsprovisionen
- Bearbeitungsgebühren
Doch nicht alle Nebenkosten sind Bestandteil des Effektivzinses. Kreditinstitute erheben manchmal weitere Gebühren oder Kosten, die im Einzelfall anfallen. Dazu gehören beispielsweise:
- Kontoführungsgebühren
- Schätzkosten
- Teilauszahlungszuschläge
- Bauzeit-/Bereitstellungszinsen
- Auszahlungsweise bei Teilzahlungen
Das bedeutet auch, dass sich die Finanzierung verteuert, wenn zusätzliche Gebühren zu entrichten sind. Daher sollten Kreditwillige die Kostenbestandteile der Angebote genau analysieren, um gegebenenfalls Zusatzkosten ermitteln, die nicht Teil des Effektivzinses sind.