Eigene Ersparnisse reichen in den seltensten Fällen für die Immobilienfinanzierung. Daher investieren die Käufer neben ihrem Eigenkapital üblicherweise auch Fremdkapital. Im Darlehensvertrag legt die Bank fest, in welcher Höhe, über welche Laufzeit, mit welcher Sollzinsbindung und zu welchen Zinsen sie einen Kredit auszahlt.
Der Käufer muss überlegen, welche Belastung aus Zinsen und Tilgung er sich über die nächsten Jahre oder Jahrzehnte leisten kann. Diese Frage gehen die Verbraucher meist vorsichtig an, damit sie immer in der Lage sind, den Immobilienkredit zu bedienen. Durch Krankheit, Scheidung oder Arbeitslosigkeit kann ein finanzieller Engpass entstehen: Im schlimmsten Fall muss der Kreditnehmer sein Haus oder seine Wohnung verkaufen.
Umgekehrt verbessert eine neue und höher entlohnte Arbeitsstelle, ein Erbe oder gar ein Lottogewinn die finanzielle Situation über Nacht. Die meisten Kreditverträge sehen Sondertilgungen vor, doch darf der Kreditnehmer auch den kompletten Betrag vor Ende der Laufzeit zurückzahlen?
Ohne ein berechtigtes Interesse muss die Bank die Kündigung der Baufinanzierung nicht akzeptieren. Trotz berechtigten Interesses kann das Finanzinstitut eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Wegen der günstigeren Konditionen zu einer anderen Bank zu wechseln, gilt nicht als berechtigtes Interesse, der Verkauf des Hauses hingegen schon.