Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobiliendarlehen nimmt deine Bank vor. Es gibt keine einheitliche Grundlage, auf der Kreditgebende die Vorfälligkeitszinsen berechnen. Daher kann die Entschädigung bei den Banken unterschiedlich ausfallen. Kreditinstitute wenden für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung eine der folgenden zwei Methoden an:
- Aktiv-Aktiv-Methode: Die Annahme bei der Aktiv-Aktiv-Methode ist, dass Kreditgebende das von dir vorzeitig zurückgezahlte Kapital in Form eines neuen Immobiliendarlehens an andere Kunden und Kundinnen verleihen. Sind die Bauzinsen am Markt zwischenzeitlich gesunken, erleidet die Bank einen Zinsschaden. Diesen müsstest du nach der Aktiv-Aktiv-Methode erstatten. Diese Variante der Berechnung nutzen Kreditgebende jedoch selten, auch wenn sie für Kreditnehmende meistens die günstigere Option darstellen würde.
- Aktiv-Passiv-Methode: Stattdessen verwenden die meisten Kreditgebenden für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung die Aktiv-Passiv-Methode. In diesem Fall geht das Kreditinstitut davon aus, dass die vorzeitig zurückgezahlte Kreditsumme am Kapitalmarkt angelegt werden kann. Dazu fließen zum einen die Rendite der Geldanlage und zum anderen der vertraglich vereinbarte Zins in die Berechnung ein, den Kreditgebende bei einem weiter laufenden Kreditvertrag erhalten hätten. Die Höhe der Entschädigung berechnet sich bei der Aktiv-Passiv-Methode somit aus dem Unterschied zwischen der Rendite der Geldanlage und dem vertraglich vereinbarten Darlehenszins.
Vorfälligkeitsentschädigung: Beispiel zur Berechnung
Im Folgenden geben wir dir für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ein Beispiel aus der Praxis. Daran kannst du dich orientieren, falls du beispielsweise überprüfen möchtest, ob deine Bank die Höhe der Entschädigung fair ermittelt hat.
Familie Mustermann hat einen Immobilienkredit aufgenommen:
- Darlehenssumme: 200.000 Euro
- Zinsbindung: 15 Jahre
- Sollzins: 4,8 Prozent
- anfängliche Tilgung: 2 Prozent
Aufgrund eines Umzuges muss das Haus nach rund 6 Jahren veräußert und der Immobilienkredit vorzeitig zurückgezahlt werden. Die Restschuld beläuft sich zum Zeitpunkt der gewünschten Ablösung auf 170.912,62 Euro.
Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung mit einem Vorfälligkeitsentschädigung Rechner sieht wie folgt aus (exemplarische Berechnung: Richtwert):
- Zinsschaden der Bank: 56.273,80 Euro
- Risiko- und Verwaltungskostenersparnis: - 1.567,90
- Bearbeitungsgebühr: 400 Euro
- Entschädigung: 55.105,90 Euro
Wann entsteht für die Bank ein Zinsschaden?
Zur Erklärung, wann für die Bank ein Zinsschaden, der in der Verpflichtung zur Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung resultieren kann, und wann nicht:
- Szenario 1: Kunde/Kundin hat zu einem Zins von 4,5 % abgeschlossen bei 15 Jahren Zinsbindung und möchte frühzeitig aussteigen. Zu dem Zeitpunkt liegen die Bauzinsen am Markt bei ca. 3,2 %. Der Bank entsteht ein Zinsschaden.
- Szenario 2: Kunde/Kundin hat zu einem Zins von 4,5 % abgeschlossen bei 15 Jahren Zinsbindung und möchte frühzeitig aussteigen. Zu dem Zeitpunkt liegen die Bauzinsen am Markt bei ca. 5,8 %. Der Bank entsteht kein Zinsschaden.