Staat fördert Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen
Eine Möglichkeit für Hauseigentümer den Energieverbrauch zu senken besteht darin, die Technologie der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zu nutzen. Diese produziert Strom und Wärme in effizienter Weise und trägt maßgeblich zur Schonung der Umwelt bei. Der Staat stellt Fördermittel für die Anschaffung und den Betrieb entsprechender Anlagen bereit.
Hocheffiziente Anlagen
Durch die Verbrennung von Kohle, Gas oder Holz erzeugen KWK-Anlagen über einen Motor oder eine Turbine Strom. Die dabei gleichzeitig entstehende Wärme wird für die Heizung und die Warmwasserbereitung verwendet. Den Anteil der nicht selbst genutzten Elektroenergie kann der Betreiber der Anlage ins öffentliche Stromnetz einspeisen und erhält dafür eine Einspeisevergütung. KWK-Anlagen gibt es als Kleinstanlagen für Hauseigentümer oder als Großkraftwerke. Die parallel zum Strom entstehende Wärme dient entweder dem Beheizen von Häusern, der Nutzung in der Großindustrie oder gelangt über die Fernwärmenetze zum Verbraucher. Laut Bundesumweltamt nutzen KWK-Anlagen 90 Prozent der eingesetzten Energie. Sie gelten damit im Vergleich zu herkömmlichen Kohle-, Gas-, Öl- oder Kernkraftwerken als hocheffizient. Letztere wandeln lediglich 41 Prozent der Energie in Strom um, während die Abwärme verlorengeht. Die Bundesregierung beabsichtigt aufgrund dessen, den Anteil der Kraft-Wärme-Kopplung bei der Stromerzeugung bis 2020 auf 25 Prozent anzuheben und vergibt, zur Erreichung dieses Ziels, Fördermittel.
Die Förderungen
Ein wichtiger Bestandteil der Förderungen sind die Zuschläge, welche der Eigentümer der Anlage vom Netzbetreibern bei der Einspeisung von überschüssigem Strom erhält. Diese betrugen bisher für Kleinanlagen 5,01 Cent je Kilowattstunde. Durch Ende Mai verabschiedete Gesetzesänderungen steigen unter anderem diese Zuschläge für Anlagen, die ab 2013 in Betrieb sein werden, um 0,3 Cent auf 5,41 Cent je Kilowattstunde. Die Zuzahlungen für Großanlagen, die ab 2013 am Handel mit Emissionsrechten teilnehmen müssen, erhöhen sich um 0,6 Cent. Eine weitere Änderung: Für Kleinanlagen im Privatbereich hat der Gesetzgeber das Antragsverfahren deutlich vereinfacht. Auch können sich die Eigentümer die Fördergelder nun für mehrere Jahre im Voraus auszahlen lassen. Zudem sollen durch die Gesetzesnovelle Wärmespeicher mit Zuschlägen von bis zu 30 Prozent der Kosten, höchstens aber fünf Millionen Euro unterstützt werden. Ebenso wird dem neuen Gesetz entsprechend die Modernisierung und Nachrüstung von Anlagen begünstigt.
Für KWK-Anlagen bis 20 Kilowatt stellt der Staat außerdem seit April dieses Jahres einen einmaligen Investitionszuschuss zur Verfügung, der nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt ist. Zuständig für das Programm ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Mikro-Anlagen mit einer Leistung von 1 Kilowatt, die besonders für Ein- und Zweifamilienhäuser geeignet sind, bezuschusst das BAFA mit 1.500 Euro, größere Anlagen mit 3.450 Euro.
Diese Kosten fallen an
Möchten sich Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern eine solche Mini-KWK-Anlage ins Haus bauen lassen, müssen sie mit einer Investition von etwa 20.000 Euro rechnen, zuzüglich der Kosten für die Installation. Experten zufolgen kann der Anlagebetreiber – durch den Einsatz der Technologie und die Inanspruchnahme von Zuschlägen – die Energiekosten für die Wärme- und Stromversorgung der Immobilie um mehrere hundert Euro pro Jahr reduzieren. Eine Anschaffung lohnt sich also nur langfristig gesehen. Deutlicher ist der Gewinn für die Umwelt: Durch die Anlage verringern sich die sich die CO2-Emissionen um bis zu 40 Prozent.