Ich will eine Baufinanzierung.

0,49 %
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Effektiver
Jahreszins p.a.
Sollzinsbindung in Jahren
Annahmen

KfW-Programm Wohnraum Modernisieren

Für Immobilieneigentümer, die ihr Haus oder ihre Wohnung modernisieren oder instandsetzen möchten, stellt die KfW Bank zinsgünstige Darlehen aus dem Programm „Wohnraum modernisieren“ zur Verfügung. Dieses Programm richtet sich an Privatpersonen, Wohnungsbauunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden und Körperschaften öffentlichen Rechts.

Es gibt zwei Varianten: die Standard-Variante und die Variante „Altersgerecht umbauen“.
Das KfW-Darlehen der Standard-Variante umfasst 100 Prozent der förderfähigen Kosten des Vorhabens inklusive der Nebenkosten und kann maximal bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit betragen. Im Rahmen des Programmteils „Altersgerecht umbauen“ erhalten Eigentümer pro Wohneinheit maximal einen Kredit von 50.000 Euro.
Die Standard-Variante
Diese Variante ist für alle Vorhaben, die das Wohnen angenehmer machen und mit denen sich die Wohnung modernisieren bzw. instand setzen lässt, gedacht. Konkret stehen die Mittel für folgende Maßnahmen zur Verfügung:
  • bauliche Maßnahmen zur Gebrauchswertverbesserung (z. B. Wohnungszuschnitt, Sanitärinstallation, Wasserversorgung
  • Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse (z. B. An- und Ausbau von Balkonen/Loggien, Nachrüstung von Aufzügen)
  • Instandsetzungsmaßnahmen zur Behebung baulicher Mängel durch Reparatur und Erneuerung (z. B. Fenster, Fußböden)
  • bauliche Maßnahmen nach einem Teilrückbau (z. B. Dachaufbau) 
  • die Erneuerung von Zentralheizungsanlagen oder deren Komponenten einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen
  • Verbesserung der Außenanlagen bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten

Wichtig dabei: Bei der Durchführung dieser Maßnahmen muss der Eigentümer die baulichen Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV) beachten.

Variante „Altersgerecht umbauen“
Die Variante „Altersgerecht Umbauen“ hat zum Ziel, Menschen unabhängig von Alter und jeglicher Einschränkung bei Vorhaben zu unterstützen, die eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen, und damit eine verbesserte Wohnqualität für Alte, Behinderte sowie Familien mit Kindern zu fördern. Mit dem Geld können Eigentümer Wohnungen und Wohngebäude barrierefrei oder barrierereduziert gestalten und gegebenenfalls mit intelligenter Haustechnik ausstatten. Die KfW finanziert folgende Maßnahmen:

  • Anpassungen der Wohnungsgrundrisse zur Schaffung von Bewegungsflächen
  • Verbreiterung von Türöffnungen
  • Umbau von Sanitärräumen
  • verbesserter Gebäude- und Wohnungszugang (z. B. durch Gegensprechanlagen Türantriebe, beidseitige Handläufe in Treppenhäusern, Überbrückungen von Stufen durch Rampen, Abbau von Schwellen)
  • Einbau von Aufzügen oder Anbau von Aufzugstürmen
  • Erweiterung der Wohnfläche, z. B. durch Umwidmung bisher nicht genutzter Flächen oder Dachgeschossausbau
  • Schaffung von Gruppenräumen und frei erreichbaren Entsorgungseinrichtungen.

Wichtig dabei: Bei der Durchführung dieser Maßnahmen sind technische Mindestanforderungen zu beachten. Zudem müssen die Baumaßnahmen von einem Fachunternehmen ausgeführt werden, die in ihren Rechnungen bestätigen, dass die Umbauten den Vorgaben der KfW entsprechen.

Konditionen
Der Antragsteller kann für das Darlehen eine Zinsbindungszeit von fünf oder zehn Jahren wählen und je nach Laufzeit bis zu fünf tilgungsfreie Jahre vereinbaren, die maximale Laufzeit des Kredits beträgt 30 Jahre. Der Auszahlungsbetrag liegt beim Programmteil "Standard" bei 96 Prozent, beim Programmteil "Altersgerecht umbauen" 100 Prozent. Private Bauherren müssen bankübliche Sicherheiten stellen.

Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre zahlt der Darlehensnehmer seinen Kredit in gleich hohen vierteljährlichen Raten (Annuitäten) zurück. Eine vorzeitige Tilgung des gesamten Darlehens oder in Teilbeträgen ist während der ersten Zinsbindungsfrist jederzeit ohne Kosten für den Kreditnehmer möglich.